Rechtsprechung
BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ausschluss eines durch frühere Eheschließung erworbenen und geführten Familiennamens bei der Bestimmung des Ehenamens in neuer Ehe mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unvereinbar: Recht am eigenen Namen und an dessen Beibehaltung - unverhältnismäßiger Eingriff in ...
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1355 Abs. 2, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 6
Früherer Ehename auch in neuer Ehe als Ehename bestimmbar - Prof. Dr. Lorenz
Verfassungsrechtlicher Schutz des Namens als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Verfassungswidrigkeit des Verbots der "Weitergabe" des als Ehenamen gewählten Namens eines früheren Ehegatten (1355 Abs. 2 BGB)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des durch frühere Eheschließung erworbenen und geführten Namens eines Ehegatten zum Ehenamen in einer neuen Ehe; Vorrang des Mannesnamens bei Nichteinigung der Ehegatten über den Ehenamen; Eingriff in das Namensrecht als unverhältnismäßige Beeinträchtigung des ...
- Judicialis
- fr-blog.com
Nachname des Kindes auch aus früherer Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1355 Abs. 2
Bestimmung des früheren zum neuen Ehenamen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung des Ehenamens in einer neuen Ehe ist verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung des Ehenamens in einer neuen Ehe ist verfassungswidrig
- nomos.de
, S. 31 (Kurzinformation)
§ 1355 Abs. 2 BGB; Art. 1, 2 GG
§ 1355 Abs. 2 BGB zur Bestimmung des Ehenamens mit GG nicht vereinbar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung des Ehenamens in einer neuen Ehe
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach der Scheidung den Ehenamen behalten - Darf die Frau bei erneuter Heirat diesen Namen als Ehenamen wählen?
- 123recht.net (Pressemeldung, 18.2.2004)
Mehr Freiraum bei Wahl des Familiennamens für zweite Heirat // Namen aus erster Ehe bei Neuheirat
Besprechungen u.ä.
- standesbeamte-bayern.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Namensführung in der Ehe im Wandel der obergerichtlichen Rechtsprechung (Reinhold Vogt)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 70 III 91/94
- LG Berlin, 29.08.1995 - 84 T 13/95
- KG, 26.11.1996 - 1 W 7237/95
- BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97
- BVerfG, 20.09.2004 - 1 BvR 193/97
Papierfundstellen
- BVerfGE 109, 256
- NJW 2004, 1155
- MDR 2004, 633
- NVwZ 2004, 973 (Ls.)
- FamRZ 2004, 515
Wird zitiert von ... (38)
- BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16
Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
Misst der Gesetzgeber dem Geschlecht so über das Personenstandsrecht erhebliche Bedeutung für die Beschreibung einer Person und ihrer Rechtsstellung bei, hat die personenstandsrechtliche Anerkennung der konkreten Geschlechtszugehörigkeit bereits für sich genommen eine Identität stiftende und ausdrückende Wirkung, ohne dass es noch darauf ankäme, welche materiell-rechtlichen Konsequenzen der Personenstandseintrag außerhalb des Personenstandsrechts hat (vgl. zur eigenständigen Grundrechtsrelevanz des Registereintrags für den Fall von Transsexualität bereits BVerfGE 49, 286 ; s. auch zur Namensführung BVerfGE 104, 373 ; 109, 256 ; 115, 1 ). - BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Zudem steht einer Nichtigerklärung entgegen, dass dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten offen stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BVerfGE 109, 256 ).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Da hierbei größtmögliche Schonung der Gestaltungsfreiheit der Landesgesetzgeber geboten ist (vgl. BVerfGE 103, 111 ), gilt es, das Regelungskonzept des Gesetzgebers so weit als möglich zu erhalten und ihm nach Möglichkeit nicht vorzugreifen (vgl. BVerfGE 84, 9 ; 109, 256 ). - BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19
Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten …
Erhält ein Kind einen Geburtsnamen als Familiennamen, verbindet sich dieser Name mit seiner Person (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 516 mwN).In dieser Funktion, dem Einzelnen als Mittel zur Selbsterkennung und zugleich zur Unterscheidbarkeit von anderen zu dienen, hat die Rechtsordnung den Namen seines Trägers zu respektieren und zu schützen (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 516 mwN; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589).
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Namensträger vor Entzug oder auferlegter Änderung seines Namens (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517; BVerfGE 84, 9 = FamRZ 1991, 535, 538).
Eingriffe des Gesetzgebers in das Namensrecht dürfen aber angesichts des hohen Werts, der diesem zukommt, nicht ohne gewichtige Gründe und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517; BVerfGE 84, 9 = FamRZ 1991, 535, 538; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589;… Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - NJW 2020, 470 Rn. 31 …und vom 17. August 2011 - XII ZB 656/10 - FamRZ 2011, 1718 Rn. 19 f.).
Die Bedeutung dieses Kontinuitätsinteresses ist angesichts der identitätsstiftenden Funktion des Familiennamens als besonders hoch zu bewerten (vgl. BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589;… Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - NJW 2020, 470 Rn. 31).
- BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03
Mehrfachnamen
Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit von § 1355 Abs. 2 BGB mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, soweit nur der Geburtsname und nicht der durch frühere Eheschließung erworbene und geführte Name eines Ehegatten in dessen neuer Ehe zum Ehenamen bestimmt werden konnte (BVerfGE 109, 256 ff. ), wurde durch das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts vom 6. Februar 2005 (BGBl I S. 203) in § 1355 Abs. 2 und 3 BGB auch die Wahl des geführten Namens eines Ehegatten zum Ehenamen ermöglicht. - BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2047/03
Keine Grundrechtsverletzung durch Untersagung der Nutzung einer bestimmten …
Dementsprechend kann der Einzelne verlangen, dass die Rechtsordnung seinen Namen respektiert und schützt (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 104, 373 ; 109, 256 ). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
In diesem Zusammenhang schützt Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Vornamen eines Menschen zum einen als Mittel zu seiner Identitätsfindung und Entwicklung der eigenen Individualität (vgl. BVerfGE 104, 373 [385]) und zum anderen als Ausdruck seiner erfahrenen oder gewonnenen geschlechtlichen Identität (vgl. BVerfGE 109, 256 [266]).Insoweit schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Namensträger vor Entzug oder erzwungener Änderung seines geführten Vornamens (vgl. BVerfGE 109, 256 [267]).
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 185/05
Verpflichtung zur Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe in einem …
Mit der Bestimmung des Geburtsnamens eines Ehegatten zum Ehenamen erwirbt der andere Ehegatte diesen Namen zu eigenem Recht; dieser Name wird Teil und Ausdruck der eigenen Persönlichkeit des anderen Ehegatten (BVerfG FamRZ 2004, 515, 517).Dieser - auch verfassungsrechtlich begründete (BVerfG FamRZ 2004, 515) - Vorrang des Kontinuitätsinteresses des Ehegatten, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt worden ist, hindert die Ehegatten allerdings nicht, durch eine ehevertragliche Abrede eine andere Gewichtung ihrer Interessen vorzunehmen.
- BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum Namensrecht im Verhältnis zum Elternrecht und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes sind (auch hinsichtlich des Vornamens) durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 55, 171 ; 59, 360 ; 61, 358 ; 64, 180 ; 72, 122 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 109, 256 ; BVerfGK 2, 258 ).aa) Das Persönlichkeitsrecht des Kindes, welches auch das Recht auf Erhalt eines Vornamens und dessen Schutz umfasst (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ; 79, 51 ; 104, 373 ; 109, 256 ), steht in einem besonderen Verhältnis zum Recht seiner Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07
Verweigerung der Eintragung eines in Indien für Mädchen und Jungen gebräuchlichen …
- BGH, 25.05.2005 - XII ZR 204/02
Untersagung der Fortführung des Ehenamens durch den geschiedenen Ehegatten
- BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 45/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Festsetzung von …
- OLG Celle, 06.02.2013 - 17 W 13/12
Namensrecht: Namensführung nach Eheaufhebung; Berichtigung des Eheregisters von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - 5 B 4.06
Zur Änderung des Vornamens einer Künstlerin
- BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
Personenstandssache: Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden …
- BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
Reisepass; Wiedergabe des Namens; Groß- und Kleinbuchstaben; einheitliches …
- VG Arnsberg, 20.04.2012 - 12 K 1126/11
Kinderreisepass muss auf "richtigen" Namen lauten
- LG Bonn, 13.11.2007 - 9 O 260/07
Ehevertragliche Vereinbarung über die Ablegung desEhenamens nach Scheidung nicht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
- OLG Naumburg, 08.09.2014 - 2 Wx 85/13
Ehename: Beschränkung des Namensbestimmungsrechts der Ehegatten
- VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 17.1260
Dokumentation einer hinkenden deutschen Namensführung im elektronischen …
- OLG München, 01.02.2007 - 31 Wx 113/06
Unwirksamer geschlechtsneutraler Name eines Mädchens mit indischem Vater
- OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
Kein Anspruch auf Änderung des Namens in einen Adelsnamen trotz bestehender …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 212/16
Wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung; Berücksichtigung …
- KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des …
- BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 1930/05
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der Fälligkeit des …
- LG Ingolstadt, 19.01.2004 - 1 T 66/04
Pflicht zum Erlass einer Zwischenverfügung statt Antragszurückweisung bei …
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
- VG Bayreuth, 10.05.2017 - B 4 K 15.853
Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis auf den deutschen, dem Namen im …
- BVerfG - 1 BvR 559/95 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 457/96 (anhängig)
- VG Oldenburg, 12.07.2007 - 12 A 3689/06
Namensänderung: Kein Anspruch auf dreigliedrigen Familiennamen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00
Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der …
- AG Bonn, 05.08.2008 - 43 III 152/07
- LG Lüneburg, 30.09.2005 - 4 S 12/05
- OLG Schleswig, 22.01.2019 - 12 W 1/19
Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung; Mutwilligkeit …
- VG Berlin, 08.01.2014 - 3 K 220.13
Anspruch auf Namensänderung