Rechtsprechung
BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art.... 2 Abs. 1; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 und 2 GG; § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 100 d Abs. 3 StPO; § 100 d Abs. 5 S. 2 StPO; § 100 f Abs. 1 StPO; § 101 Abs. 1 S. 1 und 2 StPO; § 101 Abs. 1 S. 3
Großer Lauschangriff (akustische Wohnraumüberwachung; Menschenwürde: keine Gleichsetzung mit dem Wesensgehalt; Objektformel; Wohnungsgrundrecht; Strafverfolgung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung (Abbruch der Überwachung; Löschung; Verwertungsverbot; Vertrauensverhältnis; Familienangehörige; andere Personen des besonderen Vertrauens: Seelsorger, Ärzte, Strafverteidiger); Anordnung (Prognoseentscheidung; Verlängerung; Abbruch); gerichtliche Kontrolle (Überprüfung durch den Beschuldigten und Wohnungsinhaber; Beschwerde für sonstige Betroffene; Feststellungsinteresse / Rechtsschutzinteresse auch bei Erledigung); Verfahrensakten (rechtliches Gehör; faires Verfahren; Aufnahme in die Hauptakten, wenn Benachrichtigung zulässig; Gefährdung des Ermittlungszwecks; Gefährdung von Leib oder Leben; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des weiteren Einsatzes eines nicht offen ermittelnden Beamten als nicht ausreichendes Kriterium); Zweckänderung der gewonnenen personenbezogenen Informationen (eigenständiger Eingriff; Grundsatz der Zweckbindung; Rechtfertigung durch Allgemeinbelange; Vereinbarkeit der Verwendungszwecke; Normenklarheit; bereichsspezifische Regelung); Übermittlung zur Gefahrenabwehr (Übermittlungsschwelle; dringende Gefahr; vergleichbare Wertigkeit der bedrohten Rechtsgüter mit den Anforderungen des Primäreingriffes); Kennzeichnung der personenbezogenen Informationen; Löschung (Vernichtungspflicht; Sperrung; Rechtsschutzinteresse); Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (exakte Bezeichnung der angegriffenen Bestimmungen; Betroffenheit bei verfassungsändernden Gesetzen; mittelbare Prüfung verfassungsändernder Gesetze im Rahmen der Prüfung der Ausführungsgesetze; fehlender Rechtsweg; fehlende Kenntnis der Maßnahme; unmittelbare Betroffenheit ohne Vollzug; Darlegung der Betroffenheit; ausreichen "einiger Wahrscheinlichkeit der Betroffenheit"); Prüfung nicht zulässig angegriffener Vorschriften (Regelungszusammenhang; Prüfung von Amts wegen; Ausstrahlung); Erledigung der Verfassungsbeschwerde (Tod des Beschwerdeführers; Fortführung durch den Erben nur bei eigenen Interesse) - lexetius.com
- DFR
Großer Lauschangriff
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff”)
- Jurion
Verfassungsmäßigkeit des "Großen Lauschangriffs"; Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung; Verdacht einer besonders schweren Straftat (Katalogtaten); Grundgesetzänderung; Wesensgehaltsgarantie; Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung; Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung; Herstellung der Verfassungsmäßigkeit einer verfassungsändernden Norm durch deren verfassungskonforme Auslegung ; Vorkehrungen zum Schutz der Menschenwürde; Unzulässigkeit zeitlicher und räumlicher Rundumüberwachung; Abhören von Gesprächen im engsten Familienkreis; Absolutes Verwertungsverbot von Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zurückstellung und Ausschluss der gebotenen Benachrichtigung der Betroffenen; Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes; Möglichkeit nachträglicher gerichtlicher Überprüfung der Maßnahme; Ausgestaltung des Richtervorbehalts; Berichtspflicht der Bundesregierung
- Jurion
Verfassungsmäßigkeit des "Großen Lauschangriffs"; Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung; Verdacht einer besonders schweren Straftat (Katalogtaten); Grundgesetzänderung; Wesensgehaltsgarantie; Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung; Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung; Herstellung der Verfassungsmäßigkeit einer verfassungsändernden Norm durch deren verfassungskonforme Auslegung ; Vorkehrungen zum Schutz der Menschenwürde; Unzulässigkeit zeitlicher und räumlicher Rundumüberwachung; Abhören von Gesprächen im engsten Familienkreis; Absolutes Verwertungsverbot von Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zurückstellung und Ausschluss der gebotenen Benachrichtigung der Betroffenen; Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes; Möglichkeit nachträglicher gerichtlicher Überprüfung der Maßnahme; Ausgestaltung des Richtervorbehalts; Berichtspflicht der Bundesregierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 3, Art. 1 Abs. 1
Zur Frage der Zulässigkeit des akustischen Lauschangriff (so genannter Großer Lauchangriff - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer Lauschangriff) teilweise erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer Lauschangriff) teilweise erfolgreich
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Großer Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig
- Jurion (Pressebericht)
Bundesrat beschließt Kompromiss zum Lauschangriff
- Jurion (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer Lauschangriff) teilweise erfolgreich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Großer Lauschangriff"
- uni-bayreuth.de (Auszüge)
Großer Lauschangriff
- beck.de (Leitsatz)
Akustische Überwachung von Wohnraum - Lauschurteil
Besprechungen u.ä. (7)
- nrw.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung teilweise erfolgreich
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Großer Lauschangriff rechtlich umstritten und praktisch schwer anwendbar
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 13 Abs. 3; 79 Abs. 3 GG; § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO
Akustische Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung
- law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Großer Lauschangriff ganz klein
- humboldt-forum-recht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Menschenwürde und Kernbereichsschutz - Von den Gefahren einer Verräumlichung des Grundrechtsdenkens (Prof. Dr. Ralf Poscher; HFR 2010, S. 90)
- kriminalistik.de
(Entscheidungsbesprechung)
Zum grundrechtlichen Schutz der Privatheit nach Art. 2 Abs. 1 GG/Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Abgrenzung zu Art. 10 und 13 GG (Arno Berning; Kriminalistik 2007, 649)
- brak-mitteilungen.de
, S. 21 (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Der "große Lauschangriff" vor dem Bundesverfassungsgericht (RA Dr. Christian Kirchberg; BRAK 2003, 157-158)
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges (11)
- Jurion (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Neuregelung des großen Lauschangriffs ab 01.07.2005 wirksam
- Jurion (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Bundestag verabschiedet Wohnraumüberwachungsgesetz
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Effektive Kriminalitätsbekämpfung vs. Wahrung der Datenschutzrechte des Einzelnen" von Hans Udo Störzer, original erschienen in: Kriminalistik 2004, 405 - 407.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verfassungsrechtlicher Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung - nichts Neues aus Karlruhe?" von Prof. Dr. Martin Kutscha, original erschienen in: NJW 2005, 20 - 22.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Auf dem Weg zur zweckrationalen Relativität des Menschenwürdeschutzes" von Niels Petersen, original erschienen in: Kritische Justiz 2004, 316 - 326.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der 'Große Lauschangriff´ - klein geschrieben" von Doz. Dr. Günter Haas, original erschienen in: NJW 2004, 3082 - 3084.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "'Großer Lauschangriff' - Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3.3.2004 für Gesetzgebung und Praxis" von ORR Volker Perne, original erschienen in: DRiZ 2004, 286 - 289.
- Jurion (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 'großen Lauschangriff'" von RAin/MdB Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, original erschienen in: ZRP 2005, 1 - 3.
- Jurion (Literaturhinweis: Rechtsprechungsübersicht)
Zusammenfassung von "Wandel der Grundrechtsjudikatur - Eine Analyse der Rechtsprechung des Ersten Senats des BVerfG" von Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M., original erschienen in: NJW 2005, 1973 - 1979.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Novellierung der präventiven Wohnraumüberwachung? - Konsequenzen aus der Lauschangriff-Entscheidung des BVerfG -" von Referendar u. Wiss.Mit. Michael Kötter, original erschienen in: DÖV 2005, 225 - 234.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Das Prostitutionsgesetz zwischen Anspruch und Wirklichkeit aus polizeilicher Sicht" von Dr. Wilhelm Schmidbauer, original erschienen in: NJW 2005, 871 - 873.
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99
- BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98
Papierfundstellen
- BVerfGE 109, 279
- NJW 2004, 1020
- NJW 2004, 999
- NVwZ 2004, 851 (Ls.)
- NStZ 2004, 270
- StV 2004, 169
- MMR 2004, 302
- DVBl 2004, 557
- DVBl 2004, 575
Wird zitiert von ... (273)
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
BKA-Gesetz
Die Voraussetzungen für eine Fortführung des Verfahrens nach dem Tod (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 ) liegen nicht vor.In der weiteren Verwendung von Daten kann eine eigene Grundrechtsverletzung liegen; maßgeblich sind insoweit die Grundrechte, die jeweils für deren Erhebung einschlägig waren (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 125, 260 ; 133, 277 ; stRspr).
Angesichts der Streubreite der angegriffenen Vorschriften, die nicht von vornherein auf einen begrenzten spezifischen Personenkreis zugeschnitten sind, sondern nach § 4a BKAG der Abwehr des internationalen Terrorismus allgemein dienen und hierbei in weitem Umfang auch gutgläubige Dritte mit erfassen können, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ihrer gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Rechten dargetan (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 133, 277 ).
Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).
So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ;… zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).
Es hat den Zugriff auf vorsorglich gespeicherte Daten (vgl. BVerfGE 125, 260 ) oder die Durchführung von Wohnraumüberwachungen jedoch auch bei einer gemeinen Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) und Online-Durchsuchungen bei einer Gefahr für Güter der Allgemeinheit, die die Existenz der Menschen berühren (vgl. BVerfGE 120, 274 ), für im Grundsatz mit der Verfassung vereinbar gehalten.
Der Zugriff auf informationstechnische Systeme und die Wohnraumüberwachung dürfen sich unmittelbar nur gegen diejenigen als Zielperson richten, die für die drohende oder dringende Gefahr verantwortlich sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist allerdings, wenn die gegen die Verantwortlichen angeordneten Maßnahmen, soweit unvermeidbar, auch Dritte miterfassen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Deshalb kann die Überwachung der Wohnung eines Dritten erlaubt werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen vermutet werden kann, dass die Zielperson sich dort zur Zeit der Maßnahme aufhält, sie dort für die Ermittlungen relevante Gespräche führen wird und eine Überwachung ihrer Wohnung allein zur Erforschung des Sachverhalts nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Dies gilt für Maßnahmen der Wohnraumüberwachung bereits gemäß Art. 13 Abs. 3 und 4 GG (vgl. hierzu BVerfGE 109, 279 ) und folgt im Übrigen unmittelbar aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).
Selbst überragende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; stRspr).
Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ; stRspr).
Zu diesen Personen gehören insbesondere Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Verwandte in gerader Linie, vor allem, wenn sie im selben Haushalt leben, und können Strafverteidiger, Ärzte, Geistliche und enge persönliche Freunde zählen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Solche Gespräche verlieren dabei nicht schon dadurch ihren Charakter als insgesamt höchstpersönlich, dass sich in ihnen Höchstpersönliches und Alltägliches vermischen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
Die Besprechung und Planung von Straftaten gehört ihrem Inhalt nach nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung, sondern hat Sozialbezug (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Aufzeichnungen oder Äußerungen im Zwiegespräch, die zum Beispiel ausschließlich innere Eindrücke und Gefühle wiedergeben und keine Hinweise auf konkrete Straftaten enthalten, gewinnen nicht schon dadurch einen Gemeinschaftsbezug, dass sie Ursachen oder Beweggründe eines strafbaren Verhaltens freizulegen vermögen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Auch können trotz Straftatenbezugs Situationen, in denen Einzelnen gerade ermöglicht werden soll, ein Fehlverhalten einzugestehen oder sich auf dessen Folgen einzurichten, wie Beichtgespräche oder vertrauliche Gespräche mit einem Psychotherapeuten oder einem Strafverteidiger, der höchstpersönlichen Privatsphäre unterfallen, die dem Staat absolut entzogen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Ein hinreichender Sozialbezug besteht demgegenüber dann, wenn Gespräche - auch mit Vertrauenspersonen - sonst unmittelbar Straftaten zu ihrem Gegenstand haben (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Können sie typischerweise zur Erhebung kernbereichsrelevanter Daten führen, muss der Gesetzgeber Regelungen schaffen, die einen wirksamen Schutz normenklar gewährleisten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
c) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist strikt und darf nicht durch Abwägung mit den Sicherheitsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 273 ; stRspr).
Auf der Ebene der Datenerhebung ist bei verletzungsgeneigten Maßnahmen durch eine vorgelagerte Prüfung sicherzustellen, dass die Erfassung von kernbereichsrelevanten Situationen oder Gesprächen jedenfalls insoweit ausgeschlossen ist, als sich diese mit praktisch zu bewältigendem Aufwand im Vorfeld vermeiden lässt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
Für Gespräche mit Personen höchstpersönlichen Vertrauens kann unter Umständen, die typischerweise auf eine vertrauliche Situation hinweisen, die Vermutung geboten sein, dass sie dem Kernbereichsschutz unterfallen und nicht überwacht werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 129, 208 ).
Demgegenüber reicht es zur Widerlegung der Höchstvertraulichkeit eines Gespräches nicht, dass neben höchstpersönlichen Fragen auch Alltägliches zur Sprache kommen wird (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
In jedem Fall ist der Abbruch der Maßnahme vorzusehen, wenn erkennbar wird, dass eine Überwachung in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eindringt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
Auf der Ebene der Auswertung und Verwertung hat der Gesetzgeber für den Fall, dass die Erfassung von kernbereichsrelevanten Informationen nicht vermieden werden konnte, in der Regel die Sichtung der erfassten Daten durch eine unabhängige Stelle vorzusehen, die die kernbereichsrelevanten Informationen vor deren Verwendung durch die Sicherheitsbehörden herausfiltert (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Die Löschung ist in einer Weise zu protokollieren, die eine spätere Kontrolle ermöglicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
Mit der Menschenwürde unvereinbar ist es, wenn eine Überwachung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt auch Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle (BVerfGE 133, 277 ; vgl. auch BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 125, 260 ; stRspr; vgl. ähnlich auch Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr vom 25. Januar 2012, KOM[2012] 10 endgültig - Stand nach Abschluss des Trilogs, 16. Dezember 2015: 15174/15; Stand 28. Januar 2016: 5463/16, Anlage).
Im Übrigen kann eine Begrenzung, auch wenn eine absolute Höchstdauer nicht ausdrücklich bestimmt ist, aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall folgen, da mit zunehmender Dauer der Observationsmaßnahmen der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht immer intensiver wird und auch dazu führen kann, dass eine weitere Verlängerung verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Sie erlaubt dem Staat auch in Räume einzudringen, die privater Rückzugsort des Einzelnen sind und einen engen Bezug zur Menschenwürde haben (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Nicht auf konkrete Anhaltspunkte gestützte Vermutungen für die Anwesenheit der Zielperson in der Wohnung des Dritten reichen für den Beginn der Maßnahme nicht aus (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Bloße Vermutungen und eine Überwachung ins Blaue hinein, allein getragen von der Hoffnung auf Erkenntnisse, genügen nicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Deshalb bleibt die Angemessenheit einer solchen Überwachungsmaßnahme nur gewahrt, wenn sie von vornherein ausschließlich auf Gespräche der gefahrenverantwortlichen Zielperson selbst gerichtet ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Wenn das Gesetz dabei die Angabe der "wesentlichen Gründe" verlangt (§ 20h Abs. 4 Nr. 4 BKAG), liegt hierin - wie in den entsprechenden anderen Vorschriften des Gesetzes auch (vgl. § 20k Abs. 6 Nr. 4 BKAG) - keine Zurücknahme der verfassungsrechtlichen Prüfungs- und Begründungspflichten (vgl. BVerfGE 109, 279 ), sondern die Betonung, dass alle rechtlich maßgeblichen Gesichtspunkte tragfähig dargelegt werden müssen.
Verfassungsrechtlich unbedenklich ist auch das Fehlen einer zeitlichen Obergrenze gegenüber einer wiederholten Anordnung der Wohnraumüberwachung, da eine zeitliche Begrenzung gegebenenfalls einzelfallbezogen aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten herzuleiten ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
aa) Da Wohnraumüberwachungen besonders tief in die Privatsphäre und den persönlichen, zur Wahrung der Menschenwürde besonders wichtigen Rückzugsraum des Einzelnen eindringen können, sind ihnen gegenüber die Anforderungen an den Kernbereichsschutz besonders streng (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Bei der Prüfung, ob die Wahrscheinlichkeit einer Erfassung höchstprivater Situationen besteht, sind im Interesse der Effektivität des Kernbereichsschutzes Vermutungsregeln zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Danach gilt die Vermutung, dass Gespräche, die in Privaträumen mit Personen des besonderen persönlichen Vertrauens (siehe oben C IV 3 a) geführt werden, dem Kernbereich privater Lebensgestaltung unterfallen und nicht überwacht werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Für Räume, in denen solche Gespräche zu erwarten sind, scheidet entsprechend auch eine automatische Dauerüberwachung aus (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Hierfür reicht hingegen nicht schon die Prognose, dass sich in einem Gespräch höchstvertrauliche und alltägliche Fragen mischen werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; siehe oben C IV 3 a, d).
Wenn es dabei dennoch zur Erfassung höchstvertraulicher Situationen kommt, sind die Maßnahmen unverzüglich abzubrechen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Dabei sind der unabhängigen Stelle Aufzeichnungen aus der Wohnraumüberwachung vollständig vorzulegen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; anders BVerfGK 11, 164 ).
Diese ist so kurz bemessen, dass während der Aufbewahrungszeit der Löschungsprotokolle typischerweise weder mit einer Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten noch durch die Betroffenen gerechnet werden kann und die Protokollierung der Löschung damit ihren Sinn verliert (…vgl. Bäcker, a.a.O., S. 88; vgl. hierzu auch BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Hierbei ist die Vorschrift von Verfassungs wegen allerdings so auszulegen, dass eine Kommunikation über Höchstvertrauliches nicht schon deshalb aus dem strikt zu schützenden Kernbereich herausfällt, weil sich in ihr höchstvertrauliche mit alltäglichen Informationen vermischen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Da auch dieser Vorschrift ein verfassungsrechtliches Begriffsverständnis zugrunde zu legen ist, nach dem Gespräche mit Personen engsten Vertrauens nicht schon dann aus dem strikten Schutz herausfallen, wenn sich in ihnen Höchstpersönliches und Alltägliches vermischt (vgl. BVerfGE 109, 279 ), ist hiergegen nichts zu erinnern.
Die diesbezüglichen strengeren Vorgaben der Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die ihrem Grundtypus nach eine noch größere Kernbereichsnähe aufweisen, gelten hier nicht.
Das Verbot der Rundumüberwachung gilt als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Wahrung eines in der Menschenwürde wurzelnden unverfügbaren Kerns der Person unmittelbar von Verfassungs wegen und ist von den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse von sich aus zu beachten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).
Denn anders als für die Zurückstellung der Benachrichtigung über den Einsatz von Verdeckten Ermittlern im Rahmen einer Wohnraumüberwachung, für die dieser Gesichtspunkt nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ), geht es bei dieser Ausnahme von der Benachrichtigungspflicht um den Einsatz von Verdeckten Ermittlern als solchen.
Die Anforderungen an die weitere Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten richten sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ; stRspr).
Erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung von Daten über den konkreten Anlass und rechtfertigenden Grund einer Datenerhebung hinaus, muss er hierfür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen (vgl. nur BVerfGE 109, 279 ; 120, 351 ; 130, 1 ; stRspr).
Weiter reicht die Zweckbindung allerdings für Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen: Hier ist jede weitere Nutzung der Daten nur dann zweckentsprechend, wenn sie auch aufgrund einer den Erhebungsvoraussetzungen entsprechenden dringenden Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) oder im Einzelfall drohenden Gefahr (vgl. BVerfGE 120, 274 ) erforderlich ist.
Er hat dann allerdings sicherzustellen, dass dem Eingriffsgewicht der Datenerhebung auch hinsichtlich der neuen Nutzung Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ; 130, 1 ; 133, 277 ).
a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwecken begründet einen neuen Eingriff in das Grundrecht, in das durch die Datenerhebung eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ;… vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).
Das gilt für jede Art der Verwendung von Daten zu einem anderen Zweck als dem Erhebungszweck, unabhängig davon, ob es sich um die Verwendung als Beweismittel oder als Ermittlungsansatz handelt (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Informationen, die durch besonders eingriffsintensive Maßnahmen erlangt wurden, können auch nur zu besonders gewichtigen Zwecken benutzt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 133, 277 m.w.N.).
aa) Während nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit als Maßstab der Verhältnismäßigkeitsprüfung darauf abgestellt wurde, ob die geänderte Nutzung mit der ursprünglichen Zwecksetzung "unvereinbar" sei (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ), ist dies inzwischen durch das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung konkretisiert und ersetzt worden.
bb) Voraussetzung für eine Zweckänderung ist danach aber jedenfalls, dass die neue Nutzung der Daten dem Schutz von Rechtsgütern oder der Aufdeckung von Straftaten eines solchen Gewichts dient, die verfassungsrechtlich ihre Neuerhebung mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ).
Angesichts des besonderen Eingriffsgewichts dieser Maßnahmen muss für sie jede neue Nutzung der Daten wie bei der Datenerhebung selbst auch durch eine dringende Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) oder eine im Einzelfall hinreichend konkretisierte Gefahr (siehe oben C IV 1 b) gerechtfertigt sein.
cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweckänderung liegt eine konkretisierende Konsolidierung einer langen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ).
Hierin liegt keine Verschärfung der Maßstäbe, sondern eine behutsame Einschränkung, indem das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung nicht strikt angewandt (vgl. bereits BVerfGE 133, 277 ), sondern in Blick auf die - die zu fordernde Aktualität der Gefahrenlage bestimmenden - Eingriffsschwellen gegenüber früheren Anforderungen (vgl. insbesondere BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ) teilweise zurückgenommen wird.
Die Vorschrift eröffnet damit die weitere Verwendung solcher Informationen auch unabhängig von dem Vorliegen einer dringenden (vgl. BVerfGE 109, 279 ) oder im Einzelfall hinreichend konkretisierten Gefahrenlage (siehe oben C IV 1 b; D I 2 b bb).
Die Vorschrift eröffnet somit Grundrechtseingriffe, die jeweils an den Grundrechten zu messen sind, in die bei Erhebung der übermittelten Daten eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ;… vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).
Bei verständiger Auslegung muss es sich bei der dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit um eine Gefahr für die in §§ 20h, 20k und 20l BKAG genannten besonders hochrangigen Rechtsgüter handeln (vgl. hierzu auch BVerfGE 109, 279 ).
Für die Wohnraumüberwachung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass eine Höchststrafe von mindestens fünf Jahren keine hinreichende Schwelle für die Anordnung einer solchen Maßnahme bildet und dies auch für jede weitere Verwendung der Daten, einschließlich einer solchen als Spurenansatz gilt (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Strenger sind insoweit die Voraussetzungen für die Übermittlung von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen, für die die für die Datenerhebung maßgeblichen Eingriffsschwellen vollständig vorliegen müssen (siehe oben D I 2 b bb; vgl. ferner BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Nach den oben entwickelten Maßgaben ist für diese sicherzustellen, dass sie nur bei Vorliegen einer dringenden Gefahr übermittelt werden dürfen (siehe oben D I 2 b bb; vgl. ferner BVerfGE 109, 279 ).
Danach ist etwa die Übermittlung von Daten aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auf die Verhütung von schweren Straftaten und von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen auf die Verhütung von besonders schweren Straftaten beschränkt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ; 129, 208 ; siehe auch oben C IV 1 a).
Indem sie zur Übermittlung von Daten unterschiedslos dann ermächtigt, wenn "Anhaltspunkte" für eine künftige Straftatenbegehung bestehen, erlaubt sie auch eine Übermittlung von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen, ohne eine dringende Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 zur Wohnraumüberwachung) oder eine im Einzelfall hinreichend konkretisiert drohende Gefahr (vgl. BVerfGE 120, 274 zur Online-Durchsuchung) zur Voraussetzung zu machen.
b) Nicht mitzutragen vermag ich jedoch die vom Senat im Anschluss an seine frühere Rechtsprechung (BVerfGE 109, 279 ) geforderte Ausnahme von diesem Zweckänderungskonzept bei Daten, die aus Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung gewonnen wurden.
Ein typischer Rückzugsbereich ins Private (vgl. BVerfGE 109, 279 ) ist in den Fällen technischer Maßnahmen außerhalb von Wohnungen regelmäßig nicht betroffen.
Noch in seinem Urteil zur strafprozessualen Wohnraumüberwachung (vom 3. März 2004, BVerfGE 109, 279 ) hat es der Senat für die Zweckänderung ausreichen lassen, dass diese durch Allgemeinbelange gerechtfertigt ist, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen, und dass die Verwendungszwecke nicht miteinander unvereinbar sind.
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV
Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 ; 109, 279 ).Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 ), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; auch BVerwGE 87, 212 ).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Dazu hätte sie darlegen müssen, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ).Nach den Tatbestandsvoraussetzungen von § 5a Abs. 1 VSG und der Natur der geregelten Maßnahmen kann auch nicht für praktisch jedermann von einer möglichen Betroffenheit ausgegangen werden (vgl. zu derartigen Fällen BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 ), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann.
Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).
Bei der Beurteilung der Eignung ist dem Gesetzgeber ein beträchtlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerfGE 77, 84 ; 90, 145 ; 109, 279 ).
Dieses Gebot verlangt, dass die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen darf (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 279 ; 113, 348 ; stRspr).
(a) In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte gehört es zur Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Vorausgesetzt ist allerdings, dass sie die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Maßnahme eingehend prüfen und die Gründe schriftlich festhalten (zu den Anforderungen an die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung vgl. BVerfGE 109, 279 ; zur Kritik an der Praxis der Ausübung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen vgl. BVerfGE 103, 142 , m.w.N.).
aa) Heimliche Überwachungsmaßnahmen staatlicher Stellen haben einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, dessen Schutz sich aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 109, 279 ).
Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art ohne die Angst zum Ausdruck zu bringen, dass staatliche Stellen dies überwachen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Derartige Dateien können ebenso wie etwa schriftliche Verkörperungen des höchstpersönlichen Erlebens (dazu vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ) einen absoluten Schutz genießen.
Insbesondere müssen aufgefundene und erhobene Daten mit Kernbereichsbezug unverzüglich gelöscht und ihre Verwertung ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
(a) Die gesetzliche Regelung hat darauf hinzuwirken, dass die Erhebung kernbereichsrelevanter Daten soweit wie informationstechnisch und ermittlungstechnisch möglich unterbleibt (vgl. zur Telekommunikationsüberwachung BVerfGE 113, 348 ; zur akustischen Wohnraumüberwachung BVerfGE 109, 279 ).
Eine Weitergabe oder Verwertung ist auszuschließen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
Der Kernbereich ist vielmehr einer Relativierung durch gegenläufige Ermittlungsinteressen, wie sie durch eine Anwendung des Erforderlichkeitsgebots implizit eingeführt würde, gerade nicht zugänglich (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Maßgeblich ist hierfür insbesondere, ob die Maßnahmen eine große Streubreite haben und Dritte auch zufällig erfassen können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).Darlegungen, durch die sich die Beschwerdeführer selbst einer Straftat bezichtigen müssten, sind damit zum Beleg der Selbstbetroffenheit nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
Materiell verfassungsgemäß sind die Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis, wenn sie legitimen Gemeinwohlzwecken dienen und im Übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 100, 313 ), das heißt zur Erreichung der Zwecke geeignet, erforderlich und angemessen sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; 118, 168 ; 120, 274 ; stRspr).
Die Effektivierung der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste sind legitime Zwecke, die einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Die Qualifizierung einer Straftat als schwer muss aber in der Strafnorm - insbesondere etwa durch deren Strafrahmen - einen objektivierten Ausdruck finden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Über die abstrakte Festlegung eines entsprechenden Straftatenkatalogs hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass ein Rückgriff auf die vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur dann zulässig ist, wenn auch im Einzelfall die verfolgte Straftat schwer wiegt (vgl. BVerfGE 121, 1 ; zu Straftaten von erheblicher Bedeutung vgl. BVerfGE 107, 299 ; zu besonders schweren Straftaten im Sinne von Art. 13 Abs. 3 GG vgl. BVerfGE 109, 279 ) und die Verwendung der Daten verhältnismäßig ist.
Sie bedürfen jedoch einer eigenen gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Eine Weitergabe der übermittelten Telekommunikationsverkehrsdaten an andere Stellen darf gesetzlich dementsprechend nur vorgesehen werden, soweit sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, deretwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
Regelungen zur Information der von Datenerhebungen oder -nutzungen Betroffenen gehören allgemein zu den elementaren Instrumenten des grundrechtlichen Datenschutzes (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ).
Ohne Kenntnis können die Betroffenen weder eine Unrechtmäßigkeit der behördlichen Datenverwendung noch etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ).
Sie sind jedoch auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Denkbar sind Ausnahmen von den Benachrichtigungspflichten im Zusammenhang mit der Strafverfolgung etwa, wenn die Kenntnis des Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis dazu führen würde, dass dieser seinen Zweck verfehlt, wenn die Benachrichtigung nicht ohne Gefährdung von Leib und Leben einer Person geschehen kann oder wenn ihr überwiegende Belange einer betroffenen Person entgegenstehen, etwa weil durch die Benachrichtigung von einer Maßnahme, die keine weiteren Folgen gehabt hat, der Grundrechtseingriff noch vertieft würde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Liegen zwingende Gründe vor, die auch eine nachträgliche Benachrichtigung ausschließen, ist dieses richterlich zu bestätigen und in regelmäßigen Abständen zu prüfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Eine Benachrichtigung kann ihnen gegenüber im Einzelfall den Eingriff vielmehr vertiefen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ).
Der Gesetzgeber hat das Gebot vorbeugender richterlicher Kontrolle in spezifischer und normenklarer Form mit strengen Anforderungen an den Inhalt und die Begründung der gerichtlichen Anordnung zu verbinden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
§ 101 Abs. 1, 4 und 5 StPO sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 279 ) differenzierte Regelungen vor, die den Grundsatz einer nachträglichen Benachrichtigung des Betroffenen verfassungsrechtlich tragfähig in Ausgleich bringen mit im Einzelfall ausnahmsweise entgegenstehenden überwiegenden Belangen.
Der Gesetzgeber sollte bei einer Neuregelung erwägen, ob es sachdienlich wäre, den strengen Anforderungen an eine substantiierte Begründung richterlicher Anordnungen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ; 109, 279 ) durch eine spezielle und differenzierte Vorschrift Nachdruck zu verleihen.
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Durch Urteil vom 3. März 2004 stellte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts fest, dass Vorschriften der Strafprozessordnung über die akustische Wohnraumüberwachung unvereinbar mit dem Grundgesetz sind, weil sie keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung enthielten (vgl. BVerfGE 109, 279 ).Die betroffenen Vorschriften der Strafprozessordnung blieben aufgrund einer entsprechenden Anordnung unter Berücksichtigung des Schutzes der Menschenwürde und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bis zum 30. Juni 2005 anwendbar (BVerfGE 109, 279 ).
Das Polizeipräsidium Mainz erließ für die eingesetzten Beamten Handlungsanweisungen; diese dienten der Umsetzung der Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (BVerfGE 109, 279).
Dagegen entspreche § 29 POG RP 2004 mangels einfachrechtlicher Vorschriften zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht in vollem Umfang den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (BVerfGE 109, 279).
Auch diese Vorschrift wäre jedoch entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der strafprozessualen Wohnraumüberwachung (BVerfGE 109, 279) während einer Übergangszeit für weiter anwendbar erklärt worden.
Selbst sehr schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen; eine Abwägung findet nicht statt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ; 120, 274 ).
Den Kernbereich betreffende Informationen dürfen nicht verwendet und damit auch nicht in einem Urteil verwertet werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Ob eine Information dem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 124, 43 ).
Zum Kernbereich gehören etwa Äußerungen innerster Gefühle oder Ausdrucksformen der Sexualität (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 119, 1 ).
Allerdings gehören nicht zum Kernbereich Äußerungen, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
a) Akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahmen sind unzulässig, wenn es wahrscheinlich ist, dass dadurch zum Kernbereich gehörende Informationen erfasst werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Informationen, die in einem Zeitraum gewonnen wurden, in dem die Erfassung absolut geschützter Informationen wahrscheinlich war, dürfen umfassend und ungeachtet ihres Inhalts nicht verwendet werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Schriftlich festzuhalten ist nur, dass es zur Aufnahme absolut geschützter Gesprächsinhalte gekommen ist und dass die diesbezüglichen Aufzeichnungen deswegen vollständig gelöscht worden sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Jede darüber hinausgehende aussagekräftige Dokumentation würde gegen das absolute Verbot der Erhebung kernbereichsrelevanter Informationen verstoßen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 11, 164 ).
Unbefriedigt bleibt danach zwar ein mögliches Interesse des Betroffenen an vollständiger Kenntnis darüber, welche Gesprächsinhalte überwacht worden sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Dies ist jedoch notwendige Konsequenz des Kernbereichsschutzes im Bereich der Wohnraumüberwachung, dem gerade auch das Absehen von einer automatischen Aufzeichnung dient (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 11, 164 ).
a) Unzulässig ist eine Überwachung, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; BVerfGK 11, 164 ).
Ihre Tatbestandsvoraussetzung "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit" entspricht dem Wortlaut des Art. 13 Abs. 4 Satz 1 GG; daraus ergibt sich eine ausreichende Beschreibung der Eingriffsvoraussetzungen und Einschränkung der Eingriffsbefugnisse (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
(aa) Speicherung und Verwendung personenbezogener Informationen und Daten sind grundsätzlich an den Zweck und an das Verfahren gebunden, für die sie erhoben wurden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ).
Eine Zweckänderung bedarf einer formell und materiell verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage und muss durch Allgemeinbelange gerechtfertigt sein, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ).
Schließlich dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ;… vgl. ferner EGMR, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 54934/00 -, Weber und Saravia/Deutschland, NJW 2007, S. 1433 zu Art. 8 EMRK).
Eine solche Unvereinbarkeit läge vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen ("hypothetischer Ersatzeingriff"; vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Zur Sicherung der Zweckbindung muss eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung und Protokollierung bestehen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ).
Zu gewährleisten ist die Erfüllung dieser Anforderungen durch Vorschriften des Normgebers, der für den Erlass der Vorschriften über die Datenerhebung zuständig ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ).
(bb) Es kommt im vorliegenden Zusammenhang nicht darauf an, ob die Vereinbarkeit von Erhebungs- und Verwendungszweck bei § 29 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 3 POG RP 2004 gewährleistet ist sowie ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine verfassungskonforme Auslegung erforderlich und möglich wäre (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Denn § 100f Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I S. 845) beschränkte die Verwendung im Strafverfahren ausweislich der Verweisung auf § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO auf den verfassungskonformen Umfang dieser Vorschrift (vgl. BVerfGE 109, 279 <283 ff., 288 f., 343 ff., 348 f., 375, 377 f.>).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese in Grundrechte mit qualifiziertem Schrankenvorbehalt eingreifen (vgl. zur akustischen Wohnraumüberwachung BVerfGE 109, 279 ; zur Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; 125, 260 ; zur Telekommunikationsüberwachung BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a. -).
Der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck dürfen nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Eine solche Unvereinbarkeit läge vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen ("hypothetischer Ersatzeingriff"; vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
Im Fall eines verfassungsändernden Gesetzes prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anforderungen gewahrt sind, die Art. 79 Abs. 3 GG an Verfassungsänderungen stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 94, 12 ; 109, 279 ). - BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
a) Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr).Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Das ist auch dann anzunehmen, wenn dieser gegen einen denkbaren Vollzugsakt nicht oder nicht in zumutbarer Weise vorgehen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ).
Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 107, 275 ; 109, 279 ).
Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).
Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ).Auch wenn diese "Objektformel" in ihrer Leistungskraft begrenzt sein mag (vgl. BVerfGE 109, 279 ;… kritisch Dreier, a.a.O., Art. 1 Abs. 1 Rn. 55;… Höfling, a.a.O., Art. 1 Rn. 15, jeweils m.w.N.), ist sie zur Identifizierung von Menschenwürdeverletzungen jedenfalls überall dort geeignet, wo die Subjektqualität des Menschen und der daraus folgende Achtungsanspruch grundsätzlich in Frage gestellt werden (…so im Ergebnis auch Dreier, a.a.O., Art. 1 Abs. 1 Rn. 60 ff.).
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
TKÜ-Neuregelung
cc) Mit § 101 Abs. 1 und 4 bis 6 StPO wollte der Gesetzgeber eine einheitliche Regelung schaffen, die für alle eingriffsintensiveren verdeckten Ermittlungsmaßnahmen - Rasterfahndung, Postbeschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung, akustische Überwachung innerhalb und außerhalb von Wohnungen, Verkehrsdatenerhebung, technische und langfristige Observation, Einsatz Verdeckter Ermittler, Schleppnetzfahndung, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung - verfassungsrechtlich gebotene grundrechtssichernde Verfahrensregelungen vorsieht (vgl. BTDrucks 16/5846, S. 2 f. unter Hinweis auf BVerfGE 100, 313; 109, 279 und 113, 348).Da alle Gespräche mit dem Strafverteidiger dem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung des Beschuldigten unterfielen, das Gespräch mit dem Arzt aber nur im Einzelfall (vgl. BVerfGE 109, 279 ), sei die Nichteinbeziehung der Ärzte in den absoluten Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen nicht zu beanstanden.
Begrenzungen des Anspruchs auf Benachrichtigung sind auch nach Art. 19 Abs. 4 GG, der einer gesetzlichen Ausgestaltung zugänglich ist, nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Die Eingrenzung der Mitteilungspflicht stellt jedoch ihrerseits einen Eingriff in Grundrechte dar (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Der Anspruch auf Benachrichtigung von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gehört zu den wesentlichen Erfordernissen effektiven Grundrechtsschutzes im Bereich sowohl des behördlichen als auch des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Wird die nachträgliche Benachrichtigung des Betroffenen zurückgestellt, wird die fehlende Möglichkeit zur persönlichen Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen durch die richterliche Kontrolle kompensiert (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ; SächsVerfGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - Vf. 44-II-94 -, LVerfGE 4, 303 ).
Ferner bedarf es einer gesicherten Tatsachenbasis ("bestimmte Tatsachen") sowohl für die Annahme eines Tatverdachts als auch für die Erstreckung der Maßnahme auf Dritte als Nachrichtenmittler (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 348 zu § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO).
Der Gesetzgeber verfügt über einen Beurteilungsspielraum bei der Bestimmung des Unrechtsgehalts eines Delikts und bei der Entscheidung darüber, welche Straftaten er zum Anlass für bestimmte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen machen will (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Mit ihr sind auch Straftaten bedroht, die angesichts des jeweils geschützten Rechtsguts und bei teilweise nicht erhöhter Mindeststrafe allenfalls dem mittleren Kriminalitätsbereich zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Indizien hierfür können, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach angesprochen, die Schutzwürdigkeit der verletzten Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 109, 279 ), der Grad der Bedrohung der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 113, 348 ), die Art der Begehung der Straftat (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 109, 279 ), die Anzahl der Geschädigten (vgl. BVerfGE 107, 299 ) und/oder das Ausmaß des Schadens (vgl. BVerfGE 107, 299 ) sein.
Anders liegt es jedoch, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass kernbereichsbezogene Kommunikationsinhalte mit Inhalten verknüpft werden, die dem Ermittlungsziel unterfallen, um eine Überwachung zu verhindern (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Ergibt die Durchsicht, dass kernbereichsrelevante Inhalte erhoben wurden, sind diese unverzüglich zu löschen; eine Weitergabe oder sonstige Verwendung ist auszuschließen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ;… Hömig, Jura 2009, S. 207 ).
bb) Ein ausschließlicher Kernbereichsbezug kann vor allem dann angenommen werden, wenn der Betroffene mit Personen kommuniziert, zu denen er in einem besonderen, den Kernbereich betreffenden Vertrauensverhältnis - wie zum Beispiel engsten Familienangehörigen, Geistlichen, Telefonseelsorgern, Strafverteidigern oder im Einzelfall auch Ärzten - steht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung verfahrensrechtliche Sicherungen dafür gefordert, dass aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangte Daten nicht gespeichert, verwertet und weitergegeben sondern unverzüglich gelöscht werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ; 124, 43 ).
In seinem Beschluss zur akustischen Wohnraumüberwachung hat es ausgeführt, dass es einer unabhängigen Stelle obliege, die Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse im Hauptsacheverfahren oder als Ermittlungsansatz in anderen Verfahren zu beurteilen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Er habe Regelungen zur Information der von Datenerhebungen oder -nutzungen Betroffenen zu schaffen, da diese allgemein zu den elementaren Instrumenten des grundrechtlichen Datenschutzes gehörten (vgl. BVerfGE 125, 260 unter Verweis auf BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ).
Ohne zumindest nachträgliche Kenntnis können die Betroffenen weder eine Unrechtmäßigkeit der Datenverwendung noch etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Sie sind jedoch auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ).
Bei der Strafverfolgung sind Ausnahmen von den Benachrichtigungspflichten denkbar, wenn beispielsweise die Kenntnis des Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis dazu führen würde, dass dieser seinen Zweck verfehlt, wenn die Benachrichtigung nicht ohne Gefährdung von Leib und Leben einer Person geschehen kann oder wenn ihr überwiegende Belange einer betroffenen Person entgegenstehen, etwa weil durch die Benachrichtigung von einer Maßnahme, die keine weiteren Folgen gehabt hat, der Grundrechtseingriff noch vertieft würde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 125, 260 ).
Eine Benachrichtigung kann ihnen gegenüber im Einzelfall den Eingriff vielfach sogar vertiefen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ; BVerfGK 9, 62 ).
In Bezug auf diese Personengruppe können Nachforschungen den Grundrechtseingriff sowohl für die Zielperson als auch für sonstige Beteiligte vertiefen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ; siehe auch BTDrucks 16/5846 S. 60).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung (BVerfGE 109, 279) nicht mit einer verzögerten oder gar suspendierten Benachrichtigungspflicht in Bezug auf den weiteren Einsatz eines Verdeckten Ermittlers auseinandergesetzt.
Gegenstand der dort zur Prüfung stehenden Norm des § 101 Abs. 1 Satz 1 StPO a.F. war vielmehr eine Suspendierung der Benachrichtigungspflicht bis zu dem Zeitpunkt, in dem die weitere Verwendung eines nicht offen eingesetzten Beamten nicht mehr gefährdet ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht bei der akustischen Wohnraumüberwachung die Notwendigkeit eines absoluten Schutzes unter dem Aspekt des Menschenwürdegehalts der jeweiligen Beziehung zwischen den Gesprächspartnern lediglich für das seelsorgerliche Gespräch mit einem Geistlichen sowie für das Gespräch mit dem Strafverteidiger angenommen (BVerfGE 109, 279 ).
Dem Verteidigergespräch kommt die zur Wahrung der Menschenwürde wichtige Funktion zu, darauf hinwirken zu können, dass der Beschuldigte nicht zum bloßen Objekt im Strafverfahren wird (BVerfGE 109, 279 ).
Der Schutz der Abgeordneten dient zwar nicht dem Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten, sondern wird den Abgeordneten um der Institution des Parlaments und seiner Funktionsfähigkeit willen gewährt (BVerfGE 109, 279 ).
(1) Für die Berufsgruppe der Ärzte hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass zwar bestimmte Inhalte, wie etwa Arztgespräche, im Einzelfall dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sein können (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 109, 279 ).
Er erfordert eine konkretisierte Verdachtslage (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Eine Anhebung der in § 160a Abs. 4 StPO enthaltenen Verdachtsstufe ist von Verfassungs wegen nicht geboten, zumal auch bei Vorliegen eines durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdachts der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, also insbesondere die Schwere der Tat mitentscheidend dafür ist, ob eine strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der Grundrechtsbeeinträchtigung steht (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 90, 145 ; 109, 279 m.w.N.).Ob ein Sachverhalt dem unantastbaren Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist, also auch davon, in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt; maßgeblich sind die Besonderheiten des jeweiligen Falles (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).
Damit werden zwar der privaten Lebensgestaltung insbesondere dadurch Grenzen gesetzt, dass bestimmte Ausdrucksformen der Sexualität zwischen einander nahe stehenden Personen (vgl. BVerfGE 109, 279 ) pönalisiert werden.
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für …
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von …
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
„Antiterrordatei“
- AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14
Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der …
- BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
Videoüberwachung im Betrieb
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06
Wohnraumüberwachung: Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Gesamtschau …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf …
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …
- BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
Zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen
- BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; …
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige …
- BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 12.03.2008 - 1 BvR 2186/06
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung
- BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben
- BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im …
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12
Gefahrengebiete verfassungswidrig
- VGH Bayern, 17.12.2012 - 10 BV 09.2641
Automatisierte Kennzeichenerfassung zulässig
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11
Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein …
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
Weg frei für automatischen Kontenabruf
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Sächsisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - LVG 9/13
Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung …
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
- BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit
- BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06
Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der …
- BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß
- BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16
Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die …
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern …
- BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17
Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen …
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …
- ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
Verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen
- BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11
Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage; …
- BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer …
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07
Mangelnde Beschwerdebefugnis eines Witwers gegen Versagung der Abgabe eines …
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10
Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03
Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; …
- BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher …
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
- BGH, 18.02.2014 - StB 8/13
Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf …
- LAG Hessen, 06.02.2012 - 16 Sa 1134/11
Führung von Mitarbeiterjahresgesprächen - Mitbestimmung des Betriebsrats - …
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hufbeschlaggesetz
- BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß
- BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …
- BGH, 16.05.2013 - VII ZB 61/12
Selbstständiges Beweisverfahren: Duldungspflicht eines nicht beteiligten Dritten …
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig
- OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07
Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen …
- StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1914
Grundrechtsklage gegen die gesetzliche Ermächtigung zur Rasterfahndung unzulässig
- BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des …
- BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender …
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
- BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
- VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; …
- BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der …
- BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches …
- BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18
Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren …
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - …
- BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16
Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova; …
- BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt …
- LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …
- LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12
SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für …
- BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines …
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende …
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 3.04
Landesamt für Verfassungsschutz; Scientology; informationelles …
- VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14
Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG
- BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1602/07
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom …
- BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des …
- BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09
Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss; …
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12
Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …
- BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …
- BGH, 22.09.2009 - StB 28/09
Akteneinsicht in Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts durch Drittbetroffenen …
- BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
- BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Pflicht zur Zeugenaussage gegen einen früheren Strafverteidiger; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
Verwertung tagebuchartiger Aufzeichnungen eines Angeklagten im Strafprozess und …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und …
- BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13
Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 1447/10
Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von …
- BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15
Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze
- OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09
Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren …
- BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98
Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Tätigkeit
- VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14
Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen); …
- BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06
Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu …
- BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
- BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R
Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss - …
- OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte …
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von …
- BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16
Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche …
- BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12
Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe; …
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07
Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die für …
- BGH, 17.07.2009 - V ZR 95/08
Haftung eines Architekten bei Verletzung seiner allgemeinen Verhaltenspflichten …
- BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
Erfolglose gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der …
- BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der …
- OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 151/07
Zuläsigkeit eines Anrufs nach Kündigung des Festnetzanschlusses - …
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13
Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum Bereich der …
- BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 1501/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Errichtung der BTU …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2010 - 1 S 501/10
Löschung einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung bei Bestimmbarkeit einer …
- BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14
Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung …
- BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig
- BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R
Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des …
- BVerfG, 10.05.2016 - 1 BvR 2871/13
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsfähigkeit bzw. aufgrund …
- VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09
Grenzgaragen
- OVG Saarland, 27.06.2007 - 3 Q 164/06
Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 3 B 9.16
Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht
- BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01
Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des …
- BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 458/15
IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren
- VerfGH Sachsen, 26.06.2009 - 79-II-08
Abstrakte Normenkontrolle gegen Kreisgebietsneugliederung und Funktionalreform …
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05
Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare …
- BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführerin
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde …
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachung (keine Erforderlichkeit einer …
- VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten
- BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 840/08
Verfassungsbeschwerde gegen §§ 116b Abs 2 bis 5 SGB 5 mangels unmittelbarer …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
- VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11
Übertragung der Befugnis zur Anordnung von besonderen Mitteln der Datenerhebung
- OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10
Sicherungsverwahrung: Entlassung nach Ablauf der 10-Jahresfrist in sogenannten …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12
Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und …
- BGH, 21.12.2005 - AK 16/05
Verwertbarkeit einer präventiven - polizeilichen - Telefonüberwachung
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17
Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde
- BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1312/16
Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges …
- BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des …
- BVerfG, 06.11.2013 - 2 BvR 1066/13
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
- VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch …
- VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
Voraussetzungen einer längerfristigen Observation eines …
- BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10
Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz 2011 nicht zur Entscheidung …
- OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16
Strafverfahren: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Art und Weise der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 512/15
IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren
- LG Ellwangen/Jagst, 28.05.2013 - 1 Qs 130/12
Rechtmäßigkeit des Verschriften und Anhören von Telefongesprächen eines …
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03
Umfang des polizeilichen Betretensrechtes nach Maßgabe des Polizeigesetzes der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17
Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der …
- LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14
Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt …
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
- BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetz ist unzulässig
- AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des …
- BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers
- OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16
Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht der …
- AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 12 AS 201/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf …
- OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit …
- OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15
Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Beschwerde der Staatsanwaltschaft …
- VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Kennzeichnungspflicht; Unmittelbare …
- BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Unzulässige Vorlageverfahren betreffend die Beschränkung der …
- BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 426/06
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile mangels hinreichender …
- OLG Celle, 30.11.2017 - 1 Ss 61/17
Beweisverwertungsverbot bei freiwilliger Mitwirkung an …
- BVerfG, 10.06.2013 - 2 BvR 1541/12
Freiheitsgrundrecht (Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur Bewährung nach …
- VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle; Überprüfung von …
- BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
Unterstützung durch eine bloße Zusage
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
- OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
Unterlassungsanspruch hinsichtlich Vornahme von Observationsmaßnahmen und …
- BGH, 22.09.2009 - StB 38/09
Nachträglicher Rechtsschutz gegen Überwachung der Telekommunikation; Umfang der …
- BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 150/04
Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 13 GG durch …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
- BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …
- BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung …
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 729/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines nachträglich genehmigten und …
- VG Aachen, 31.03.2015 - 4 L 225/15
Zensusverfahren; Datenlöschung; Selbstverwaltungsrecht; Gemeinde; Rechtsschutz; …
- VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11
Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch …
- VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art …
- BGH, 08.09.2005 - AK 8/05
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate - …
- SG Dortmund, 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15
Hartz IV-Leistungsausschluss für EU-Bürger verfassungsgemäß
- BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von …
- VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 662/13
- BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 839/08
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen eine …
- BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur …
- BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 178/06
Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und …
- BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
Erschöpfung des Rechtswegs; Anforderungen an den einer Wohnungsdurchsuchung …
- KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen …
- LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Anfechtung, …
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
Vorherige Anhörung bei Verdachtskündigung - außerordentliche Kündigung - Straftat …
- OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an …
- OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte …
- KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
Herausgabe von bei der Polizei verbliebenen Dateien (u.a. Telekommunikation) an …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 B 29.09
Feststellungsklage; Klagebegehren; Polizeirecht; Feststellung der …
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …
- VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäre Beziehung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16
Aufrechnung gegen Grundsicherungsleistungen wegen unrechtmäßig bezogenen …
- LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
Zur Beweiswürdigung widersprechender Gutachten
- OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16
Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von …
- OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10
Sicherungsverwahrung: Vorlage zur Frage der Zulässigkeit der Fortdauer der ersten …
- VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäres …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2005 - L 18 KN 70/03
Rentenversicherung
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen …
- VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 21/15
Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren: keine Verletzung der Rechte des …
- OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
Sicherungsverwahrung, Rückwirkungsverbot, Bindungswirkung.
- VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur …
- ArbG Bochum, 27.05.2015 - 5 Ca 24/15
Verweigerung der Teilnahme am RIBAS - System, Busfahrer, Kündigung, Abmahnung.
- SG Dresden, 10.09.2013 - S 49 AS 8234/10
Angemessenheit der Heizkosten nach dem SGB II; Verfassungsnäßigkeit der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 18 KN 71/04
Rentenversicherung
- OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
Wohnungsdurchsuchung: Anordnung gegen ein Mitglied eines "Motorradclubs"
- OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06
Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus …
- BVerfG, 26.04.2018 - 2 BvC 6/15
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvC 33/14
Wahlprüfungsbeschwerde verworfen
- LG Berlin, 17.02.2015 - 252 Js 3536/13
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers: Strafbarkeit wegen Angabe falscher …
- AG Zossen, 26.04.2018 - 3 C 159/17
- VerfGH Thüringen, 17.08.2009 - VerfGH 48/06
Verfassungsbeschwerde
- LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
Aufgabe der alleinigen Herrschaftsbefugnis eines Nutzers über elektronische Daten …
- OVG Hamburg, 22.11.2006 - 4 Bs 244/06
OVG untersagt vorläufig das Filmen einer Privatwohnung im 2. Stock im Rahmen der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 18 KN 37/02
Rentenversicherung
- OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus - Verlängerung der …
- FG Köln, 29.03.2006 - 2 V 876/06
Spontanauskunft an niederländische Finanzbehörden
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 18 KN 5/03
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2005 - L 18 KN 95/02
Rentenversicherung
- LG Hamburg, 01.10.2007 - 629 Qs 29/07
Telekommunikationsüberwachung: Zulässigkeit der heimlichen Installation einer …
- SG Chemnitz, 25.01.2017 - S 14 AS 3182/14
Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Zuschuss zu den …
- VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Schleswig, 30.05.2016 - 7 A 189/15
Recht der freien Berufe
- VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang; Sofortvollzug teilweise nicht begründet; …
- VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen in …
- VG Ansbach, 13.05.2011 - AN 10 S 11.00897
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2011 - 6 K 4220/09
Abstandflächen, Geländehöhe, festgesetzte Geländehöhe, Ermessen, Ungeeignetheit
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2011 - 6 K 4567/09
Abstandsfläche; Geländehöhe; festgesetzte Geländehöhe; Ermessen; Ungeeignetheit
- VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
- VG Göttingen, 18.10.2007 - 2 A 208/07
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für aus Syrien stammende Kurden
- VG München, 14.03.2013 - M 12 K 12.6011
Zusatzversorgung; Beitragspflicht; keine unbillige Härte
- VG Augsburg, 17.08.2009 - Au 5 S 09.923
Sofortige Vollziehbarkeit; Hundehaltung; Maulkorbzwang; Leinenzwang; Auflage, nur …