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   BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60   

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BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 (https://dejure.org/1960,27)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 (https://dejure.org/1960,27)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1960 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 (https://dejure.org/1960,27)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Wählervereinigung

  • opinioiuris.de

    Wählervereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 266
  • NJW 1960, 1755
  • NJW 1960, 2283 (Ls.)
  • DVBl 1960, 632
  • DÖV 1960, 705
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    Dies ist zulässig, da die Beschwerdeführer durch die angegriffene Bestimmung unmittelbar in ihrem Wahlrecht betroffen werden (BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237f.]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]; 5, 77 [81]; 6, 121 [128]; 7, 63 [66]).

    Deshalb enthält ein Verstoß gegen die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zugleich auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 1, 208 [242]; 3, 383 [390 ff.]; 6, 84 [91]; Bericht der vom Bundesminister des Innern eingesetzten Wahlrechtskommission, Grundlagen eines deutschen Wahlrechts, Bonn, 1955, S. 27 f.).

    In diesem Bereich bedürfen Differenzierungen besonderer rechtfertigender Gründe (BVerfGE 1, 208 [249]; 4, 375 [382f.]; 6, 84 [94]; 6, 104 [120]).

    Durch ihre verfassungsrechtliche Anerkennung als politische Handlungseinheiten, deren heute die Demokratie bedarf, um die Wähler zu politisch aktionsfähigen Gruppen zusammenzuschließen und ihnen so überhaupt erst einen wirksamen Einfluß auf das staatliche Geschehen zu ermöglichen, ist von Bundesverfassungs wegen der moderne demokratische Parteienstaat legalisiert worden (BVerfGE 1, 208 [223 ff.]; 2, 1 f 11, 73); 4, 27 (30 f.); 5, 85 (134, 388)).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    Deshalb enthält ein Verstoß gegen die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zugleich auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 1, 208 [242]; 3, 383 [390 ff.]; 6, 84 [91]; Bericht der vom Bundesminister des Innern eingesetzten Wahlrechtskommission, Grundlagen eines deutschen Wahlrechts, Bonn, 1955, S. 27 f.).

    Für den Sachbereich der Wahlen ist nach der historischen Entwicklung zum Demokratisch-Egalitären hin, die im Grundgesetz für das Bundestagswahlrecht in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und für das Wahlrecht in den Ländern, Kreisen und Gemeinden in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ihren verfassungsrechtlich verbindlichen Ausdruck gefunden hat, davon auszugehen, daß jedermann seine staatsbürgerlichen Rechte in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]).

    In diesem Bereich bedürfen Differenzierungen besonderer rechtfertigender Gründe (BVerfGE 1, 208 [249]; 4, 375 [382f.]; 6, 84 [94]; 6, 104 [120]).

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    Dies ist zulässig, da die Beschwerdeführer durch die angegriffene Bestimmung unmittelbar in ihrem Wahlrecht betroffen werden (BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237f.]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]; 5, 77 [81]; 6, 121 [128]; 7, 63 [66]).

    Deshalb enthält ein Verstoß gegen die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zugleich auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 1, 208 [242]; 3, 383 [390 ff.]; 6, 84 [91]; Bericht der vom Bundesminister des Innern eingesetzten Wahlrechtskommission, Grundlagen eines deutschen Wahlrechts, Bonn, 1955, S. 27 f.).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    In diesem Bereich bedürfen Differenzierungen besonderer rechtfertigender Gründe (BVerfGE 1, 208 [249]; 4, 375 [382f.]; 6, 84 [94]; 6, 104 [120]).

    Dieser Gefahr kann auch im Kommunalwahlrecht in angemessenem Rahmen durch Sperrklauseln und Unterschriftenquoren begegnet werden (BVerfGE 6, 104 ff. und 121 ff.).

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    Diese Bestimmung unterscheidet sich von Art. 127 WRV nur dadurch, daß sie den Begriff der Selbstverwaltung in ihrem ersten Satz näher umschreibt und das Prinzip der Allzuständigkeit in diese Umschreibung aufnimmt (vgl. BVerfGE 1, 167[174 f.]).

    Einigkeit besteht nur darüber, daß bei der Bestimmung dessen, was zum Wesen der Selbstverwaltung gehört, der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung in einem gewissen Ausmaß Rechnung getragen werden muß (BVerfGE 1, 167 [178]; 7, 358 [364]; 8, 332 [359]; VerfGH Nordrhein-Westfalen in OVGE 9, 74 [83] und 11, 149 [150]).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    d) Demgegenüber sind Kommunalverfassungsrecht und -wirklichkeit seit dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes unter Anknüpfung an die Tradition der Weimarer Zeit von der Tendenz geprägt, dem Gedanken des Selbstbestimmungsrechts der Gemeindebürger vor allem durch eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Kommunalvertretungen wieder in stärkerem Maße zum Durchbruch zu verhelfen (BVerfGE 7, 155 [167]).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    Dies ist zulässig, da die Beschwerdeführer durch die angegriffene Bestimmung unmittelbar in ihrem Wahlrecht betroffen werden (BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237f.]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]; 5, 77 [81]; 6, 121 [128]; 7, 63 [66]).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    Dies ist zulässig, da die Beschwerdeführer durch die angegriffene Bestimmung unmittelbar in ihrem Wahlrecht betroffen werden (BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237f.]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]; 5, 77 [81]; 6, 121 [128]; 7, 63 [66]).
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Wesensgehaltsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG - Bestimmung "oberster

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    Einigkeit besteht nur darüber, daß bei der Bestimmung dessen, was zum Wesen der Selbstverwaltung gehört, der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung in einem gewissen Ausmaß Rechnung getragen werden muß (BVerfGE 1, 167 [178]; 7, 358 [364]; 8, 332 [359]; VerfGH Nordrhein-Westfalen in OVGE 9, 74 [83] und 11, 149 [150]).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
    In diesem Bereich bedürfen Differenzierungen besonderer rechtfertigender Gründe (BVerfGE 1, 208 [249]; 4, 375 [382f.]; 6, 84 [94]; 6, 104 [120]).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    In diesem Sinn hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß Kommunalverfassungsrecht und -wirklichkeit seit dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes von der Tendenz bestimmt sind, unter Zurückdrängung des bürokratisch-autoritativen Elements dem Gedanken des Selbstbestimmungsrechts der Gemeindebürger wieder erhöhte Geltung zu verschaffen (BVerfGE 7, 155 [167]; vgl. BVerfGE 11, 266 [275]).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Sie sind in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben und als politische Handlungseinheiten anerkannt, deren die Demokratie heute bedarf, um die Wähler zu politisch aktionsfähigen Gruppen zusammenzuschließen und ihnen so überhaupt erst einen wirksamen Einfluß auf das staatliche Geschehen zu ermöglichen (BVerfGE 11, 266 [273]; 24, 260 [264]).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Es handelt sich um politische Handlungseinheiten, derer die Demokratie bedarf, um die Wähler zu politisch aktionsfähigen Gruppen zusammenzuschließen und ihnen so einen wirksamen Einfluss auf das staatliche Geschehen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 69, 92 ; 73, 40 ; 107, 339 ; 121, 30 ).
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