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   BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60   

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https://dejure.org/1960,238
BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,238)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,238)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 306
  • NJW 1960, 2285 (Ls.)
  • DVBl 1960, 803
  • DÖV 1960, 831
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Verfassungsleben auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG strenge Maßstäbe gelegt werden (BVerfGE 6, 1 (3)).

    Demgemäß sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Vorschriften in dem späteren Verfahren jedoch für nichtig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Vorschriften vorläufig außer Anwendung gesetzt werden würden (BVerfGE 6, 1 (4)).

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Auch ist zu berücksichtigen, dass eine etwaige später notwendig werdende Wiederholung der Wahl eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der an der Wahl beteiligten Parteien und ggf. der Kandidatinnen und Kandidaten ​- etwa der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer -wie auch des öffentlichen Haushalts zur Folge hätte, die bei einer vorherigen Entscheidung vermeidbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1960 ​- 2 BvR 536/60 -, ​BVerfGE 11, 306-309, Rn. 7, ​juris).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat es zwar als einen schweren Nachteil für das Gemeindewohl angesehen, wenn Wahlen in einer Situation der Rechtsunsicherheit durchgeführt werden müßten, weil ihre Rechtsgrundlagen umstritten und ihr Ergebnis möglicherweise alsbald gegenstandslos würde (vgl. BVerfGE 11, 306 ).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Durch eine einstweilige Anordnung darf zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 3, 41 (43); 8, 42 (46); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 14, 192 (193); 15, 77 (78); 16, 220 (226)).
  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

    Auch das Bundesverfassungsgericht wendet die entsprechende Vorschrift des § 32 BVerfGG auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren an (BVerfGE 1, 74 (75); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); 11, 102 (103); 11, 306 (308); 16, 220 (226)).

    Die absolute Grenze aller denkbaren Möglichkeiten bildet jedoch das Gebot der dringenden Erforderlichkeit des dem Sicherungszweck gerade noch genügenden geringstmöglichen Eingriffs in die Funktion von gesetzgebender, vollziehender oder rechtsprechender Gewalt (vgl. Leibholz-Rupprecht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar 1968, § 32 Rdn. 20), wie denn auch die einstweilige Verfügung die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen darf (vgl. BVerfGE 3, 41 (43); 8, 42 (46); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 14, 192 (193); 15, 77 (78); 16, 220 (226); zuletzt 31, 381 (385)).

    Das gilt auch dann, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 20, 363 f.; 24, 27; 25, 367; 29, 120 (123); 29, 179 (181 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); ebenso VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30. Juli 1969, AS Bd. 25, 303 = VRspr.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH A 26/14

    Eilanträge der von der kommunalen Gebietsreform betroffenen Verbandsgemeinden

    Zwar stellt es in der Regel einen schweren Nachteil für das Gemeinwohl dar, wenn Wahlen in einer Situation der Rechtsunsicherheit durchgeführt werden müssten, weil ihre Rechtsgrundlagen umstritten und ihr Ergebnis möglicherweise alsbald gegenstandslos würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1960 - 2 BvR 536/60 -, BVerfGE 11, 306 [309]; VerfGH RP, Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14, 17/14 -, juris).

    Aber auch soweit die Antragstellerin eine Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen in Folge der Benachteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten der Verbandsgemeinde Manderscheid rügt, kann keine Rede davon sein, dass die Rechtsunsicherheit insoweit einen beachtlichen Grad erreicht habe (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Entscheidung vom 5. Oktober 1960 - 2 BvR 536/60 -, BVerfGE 11, 306 [309]).

  • BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95

    Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
  • BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen gegeneinander abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg haben würde, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]; 12, 276 [279]).

    Insofern unterscheidet sich das vorliegende Verfahren von dem durch Beschluß vom 5. Oktober 1960-2 BvR 536/60 - entschiedenen Fall (BVerfGE 11, 306ff.), bei dem die Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes selbst und damit die Gültigkeit der bevorstehenden Kommunalwahlen insgesamt aus gewichtigen Gründen in Zweifel gezogen worden waren.

  • VerfG Brandenburg, 30.11.1993 - VfGBbg 3/93

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Eingliederung der

    Insoweit die Antragsteller hierzu auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug nehmen, lagen diesen Entscheidungen nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde (BVerfGE 1, 1; 7, 367; 11, 306).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

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