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   BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60   

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https://dejure.org/1960,144
BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60 (https://dejure.org/1960,144)
BVerfG, Entscheidung vom 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60 (https://dejure.org/1960,144)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 1960 - 2 BvQ 9/60 (https://dejure.org/1960,144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige Anordnung im konkreten Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 339
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60
    Dieses Normenkontrollverfahren ist beim Bundesverfassungsgericht noch anhängig (2 BvL 22/60).

    In dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren 2 BvL 22/60 kann der Antragsteller eine einstweilige Anordnung nicht beantragen.

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60
    Davon kann aber hier keine Rede sein, solange das Gesetz noch nicht verkündet ist (vgl. auch BVerfGE 1, 396 (406 ff.)).
  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen ausnahmsweise (vgl. zum Grundsatz BVerfGE 11, 339 ; 112, 363 ; 131, 47 ) bereits vor ihrem Inkrafttreten tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein können, wenn das Gesetzgebungsverfahren mit Ausnahme der Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten abgeschlossen ist und der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung geltend machen kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 24, 33 ; 112, 363 ; 123, 267 ; 131, 47 ; 153, 74 ; 157, 332 - ERatG - eA; 163, 165 ).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Der verfassungsprozessuale Grundsatz, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nicht vor dessen Verkündung erhoben werden kann (vgl. BVerfGE 11, 339 ), gilt prinzipiell auch für den gegen ein Gesetz gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 125, 385 ).

    a) Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, weil das Gesetz noch nicht verkündet ist (vgl. BVerfGE 11, 339 ; stRspr), stehen dem Erfolg des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hier nicht entgegen.

  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

    a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 27, 152 ; 92, 130 ; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
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