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   BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53, 1 BvR 362/59, 1 BvR 819/59, 1 BvR 925/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,219
BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53, 1 BvR 362/59, 1 BvR 819/59, 1 BvR 925/59 (https://dejure.org/1960,219)
BVerfG, Entscheidung vom 05.04.1960 - 1 BvR 312/53, 1 BvR 362/59, 1 BvR 819/59, 1 BvR 925/59 (https://dejure.org/1960,219)
BVerfG, Entscheidung vom 05. April 1960 - 1 BvR 312/53, 1 BvR 362/59, 1 BvR 819/59, 1 BvR 925/59 (https://dejure.org/1960,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 61
  • NJW 1960, 1051
  • MDR 1960, 560
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits durch Beschluß vom 17. November 1959 - BVerfGE 10, 200 - ausgesprochen, daß das Gesetz über die Friedensgerichtsbarkeit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig ist.

    Die Friedensgerichte haben aber in einem förmlichen Verfahren entschieden, das dem der ordentlichen Gerichte nachgebildet war: gegen ihre Entscheidungen konnten in allen Fällen die bei den Amtsgerichten eingerichteten Friedensobergerichte angerufen werden, die zwar - als Teil der Friedensgerichtsbarkeit - von der Nichtigkeit des ganzen Gesetzes mit erfaßt worden sind, aber, wie der Beschluß vom 17. November 1959 (a.a.O. S. 218) feststellt, für sich betrachtet zweifellos Gerichte im Sinne des Art. 92 GG waren.

  • BFH, 11.11.1969 - II S 4/69

    Beförderungsteuerbescheide - Aussetzung der Vollziehung - Ernstlich Zweifel

    b) Der V. Senat bezieht sich im Beschluß V B 11/69 zur Rechtfertigung seiner Ansicht auf Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 1, 14; 3, 41; 11, 61); diesen Entscheidungen liegen Sachverhalte zugrunde, die mit dem hier maßgebenden nicht vergleichbar sind.

    Überdies unterscheidet sich der in BVerfGE 11, 61 entschiedene Fall prinzipiell von den in BVerfGE 1, 14 und 3, 41 entschiedenen Fällen.

    c) BVerfGE 11, 61 spricht nicht für, sondern gegen die Ansicht des V. Senats.

    Dieser Schluß kann indessen aus BVerfGE 11, 61 nicht gezogen werden.

    Damit steht weiter fest, daß die Ansicht des V. Senats (BFH 95, 471), es bestehe kein Unterschied, ob ein Landtag, ein Gemeinderat, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde auf Grund eines verfassungswidrigen Gesetzes tätig werde, mit BVerfGE 11, 61 nicht vereinbar ist.

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 620/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG durch strafrechtliche

    Der Beschwerdeführer kann hier nicht auf das Wiederaufnahmeverfahren nach § 79 Abs. 1 BVerfGG verwiesen werden, weil die Verfassungsbeschwerde zum Zeitpunkt der Nichtigerklärung der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG durch das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 9. März 2004 (vgl. BVerfGE 110, 94) bereits anhängig war (vgl. BVerfGE 11, 61 ).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Es geht aber nicht an, den Beschwerdeführer auf diesen von der Auslegung der genannten Vorschrift abhängigen und infolgedessen bisher noch unsicheren Weg zu verweisen (vgl. ebenso im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeverfahren BVerfGE 11, 61 ; 16, 211 ; 22, 42 ).
  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Die Urteile der Friedensgerichte wurden denn auch nicht als nichtig angesehen (vgl. BverfGE 11, 61 m. Anm. Jauernig NJW 1960, 1885), so daß die von den Friedensgerichten Verurteilten zwar im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen konnten, ihr Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sei verletzt, nicht aber, sie seien aufgrund einer nichtigen strafrechtlichen Norm verurteilt worden (vgl. BVerfGE 11, 263, 265).
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Darum handelt es sich aber bei den Strafurteilen der ehemaligen Friedensgerichte (BVerfG, Beschluß vom 5. April 1960 - 1 BvR 312/53, 362/59, 819/59 und 925 591).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

    In einem weiteren Beschluß (vom 5. April 1960, NJW 1960, 1051) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Urteile der (verfassungswidrigen) Friedensgerichte im Gebiete des früheren Landes Württemberg-Baden keine Nichturteile sind; diese Entscheidung ist zusätzlich mit der Erwägung begründet, daß die Aufrechterhaltung dieser Urteile "auch durch das Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit gefordert" werde, nachdem die Friedensgerichtsbarkeit über ein Jahrzehnt bestanden habe, ohne daß ihre Verfassungswidrigkeit erkannt worden wäre.
  • BFH, 22.07.1969 - V B 11/69

    Umsatzsteuerbescheide - Verfassungswidrigkeit der Rechtsnorm -

    Obwohl das BVerfG das Gesetz über die Friedensgerichtsbarkeit in vollem Umfang für nichtig erklärt hatte (BVerfG-Beschluß 1 BvR 88/56, 59/57, 212/59 vom 17. November 1959, BVerfGE 10, 200), hat es im Beschluß 1 BvR 312/53, 362, 819, 925/59 vom 5. April 1960 (BVerfGE 11, 61) ausgesprochen, daß die Urteile des Friedensgerichts keine Nichturteile sind.
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Es geht daher nicht an, die Beschwerdeführerin darauf zu verweisen, Gegenvorstellung zu erheben (vgl. BVerfGE 11, 61 [63]).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    2. Der Aufhebung des Nichturteils bedarf es nicht, da es ohne jede Wirkung ist (vgl. BVerfGE 11, 61 [62]).
  • BGH, 30.10.1962 - 1 StR 387/62
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  • BVerfG, 11.06.1963 - 2 BvR 394/62

    Bestimmtheit der Verurteilungsgrundlage bei verfassungsrechtlich zweifelhafter

  • BVerfG, 24.05.1960 - 2 BvR 245/60

    Friedensgericht des ehemaligen Würrtemberg-Baden und Anspruch auf den

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