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   BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56   

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BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56 (https://dejure.org/1960,191)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1960 - 2 BvO 6/56 (https://dejure.org/1960,191)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1960 - 2 BvO 6/56 (https://dejure.org/1960,191)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 89
  • BB 1960, 779
  • DB 1960, 848
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57

    Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
    Hierfür ist erforderlich, daß das Gericht selbst ernstliche Zweifel über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hegt oder daß das Gericht hierüber nur entscheiden kann, indem es sich mit einer beachtlichen, in der Literatur vertretenen Auffassung oder zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eines Landes in Gegensatz setzt (BVerfGE 4, 358 [369f.]; 7, 18 [23f.]; 8, 186 [191 f.]).

    Daß das Bundesverfassungsgericht befugt ist, für die Entscheidung maßgebliche Inzidentfragen zu prüfen, entspricht seiner ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 4, 214 [216]; 8, 186 [190]; vgl. auch BVerfGE 2, 181 [193]).

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
    Für die Zulässigkeit der Vorlage genügt es, daß die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 f.]).

    Daß das Bundesverfassungsgericht befugt ist, für die Entscheidung maßgebliche Inzidentfragen zu prüfen, entspricht seiner ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 4, 214 [216]; 8, 186 [190]; vgl. auch BVerfGE 2, 181 [193]).

  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
    Hierfür ist erforderlich, daß das Gericht selbst ernstliche Zweifel über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hegt oder daß das Gericht hierüber nur entscheiden kann, indem es sich mit einer beachtlichen, in der Literatur vertretenen Auffassung oder zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eines Landes in Gegensatz setzt (BVerfGE 4, 358 [369f.]; 7, 18 [23f.]; 8, 186 [191 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
    Hierfür ist erforderlich, daß das Gericht selbst ernstliche Zweifel über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hegt oder daß das Gericht hierüber nur entscheiden kann, indem es sich mit einer beachtlichen, in der Literatur vertretenen Auffassung oder zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eines Landes in Gegensatz setzt (BVerfGE 4, 358 [369f.]; 7, 18 [23f.]; 8, 186 [191 f.]).
  • BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
    Daß das Bundesverfassungsgericht befugt ist, für die Entscheidung maßgebliche Inzidentfragen zu prüfen, entspricht seiner ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 4, 214 [216]; 8, 186 [190]; vgl. auch BVerfGE 2, 181 [193]).
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 138/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des niedersächsischen Landesgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
    Nipperdey, Rechtsgutachten vom 20. November 1950 in Sachen Ebner gegen Deutsche Bundesbahn; ders., RdA 1950, 461; Hueck RdA 1950, 240; AP 50 Nr. 96 S. 341; Hessel, RdA 1950, 407 Bulla, in RWP (ArbR) Bl."Bundesbahn, Arbeitsverhältnisse", Entscheidungen 1; LAG Stuttgart, RdA 1950, 478; BAG, JZ 1954, 572.
  • BVerfG, 22.04.1958 - 2 BvL 32/56

    Hamburgisches Urlaubsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56
    Dagegen hängt die Entscheidung nicht davon ab, ob das Bremische Urlaubsgesetz auch in seinen sonstigen Bestimmungen und in bezug auf andere Arbeitnehmer Bundesrecht geworden ist (hinsichtlich der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft vgl. BVerfGE 7, 342 [356]).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    b) Eine Kompetenz aus der Natur der Sache ist begründet nach dem "ungeschriebenen, im Wesen der Dinge begründeten, mithin einer ausdrücklichen Anerkennung durch die Reichsverfassung nicht bedürftigen Rechtssatz, wonach gewisse Sachgebiete, weil sie ihrer Natur nach eigenste, der partikularen Gesetzgebungszuständigkeit a priori entrückte Angelegenheiten des Reichs darstellen, vom Reiche und nur von ihm geregelt werden können" (Anschütz, HdbDStR 1, 367; siehe BVerfGE 11, 89 [98 f.] und 11, 6 [17]).

    Schlußfolgerungen aus der Natur der Sache müssen begriffsnotwendig sein und eine bestimmte Lösung unter Ausschluß anderer Möglichkeiten sachgerechter Lösung zwingend fordern (BVerfGE 11, 89 [99]).

    Aus der Natur der Aufgabe "nationale Repräsentation nach innen" und "Pflege kontinuitätsbewahrender Tradition" folgt nicht begriffsnotwendig, daß ihre Förderung durch Rundfunksendungen des Bundes zwingend geboten ist (vgl. BVerfGE 11, 89 [98 f.]).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Eine Kompetenz aus der Natur der Sache ist begründet nach dem "ungeschriebenen, im Wesen der Dinge begründeten, mithin einer ausdrücklichen Anerkennung durch die Reichsverfassung nicht bedürftigen Rechtssatz, wonach gewisse Sachgebiete, weil sie ihrer Natur nach eigenste, der partikularen Gesetzgebungszuständigkeit a priori entrückte Angelegenheiten des Reichs darstellen, vom Reiche und nur von ihm geregelt werden können" (Anschütz, HdBDStR I, S. 367; BVerfGE 12, 205 [251]; 11, 89 [98 f.]; 11, 6 [17]).

    Schlußfolgerungen aus der Natur der Sache müssen begriffsnotwendig sein und eine bestimmte Lösung unter Ausschluß anderer Möglichkeiten sachgerechter Lösung zwingend fordern (BVerfGE 11, 89 [99]).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts ist insoweit maßgeblicher Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 11, 89 ).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Die Nachprüfung von Landesgesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist daher grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (BVerfGE 6, 376 (382); 11, 89 (94)).

    Dem steht die Entscheidung BVerfGE 11, 89 (94) nicht entgegen, da es sich dort um ein Verfahren nach Art. 126 GG , § 13 Nr. 14 in Verbindung mit §§ 86 ff. BVerfGG handelte.

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    c) Ernstzunehmende Zweifel, ob und gegebenenfalls mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, bestehen dann, wenn das Gericht abweichen würde von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft (vgl. BVerfGE 7, 18 [23 f.]; 8, 186 [191]; 9, 153 [157]; 11, 89 [92]; 13, 367 [371] zu Art. 126 GG und § 86 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Anschluß an Anschütz, Handbuch des Deutschen Staatsrechts, Band I, S. 367, eine Kompetenz aus der Natur der Sache nur dann angenommen, wenn gewisse Sachgebiete, weil sie ihrer Natur nach eine eigenste, der partikularen Gesetzgebungszuständigkeit a priori entrückte Angelegenheit des Bundes darstellen, vom Bund und nur von ihm geregelt werden können (BVerfGE 3, 407 [421, 427 f.]; 11, 89 [98]; 12, 205 [242]; 15, 1 [24]; 22, 180 [217]).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Da diese hier gegeben ist, erübrigt es sich, darauf einzugehen, ob vom Sachverhalt her die Anforderungen erweisbar wären, die für eine Zuständigkeit kraft Natur der Sache vorliegen müssen (BVerfGE 3, 407 [421 f.]; 11, 89 [98 f.]; 12, 205 [251]).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 155/97

    Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern auf Flughafengelände

    Diese käme nur in Betracht, wenn der Gesetzesvollzug durch Bundesbehörden begriffsnotwendig bzw. zur Erzielung sachgerechter Lösungen unter Ausschluß anderer Möglichkeiten zwingend erforderlich wäre (vgl. BVerfGE 11, 6, 17 f; 11, 89, 99; 22, 180, 217).
  • StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982

    Weitergeltung des Fideikommißrechts als Bundesrechts

    Ernstliche Zweifel des vorlegenden Gerichtes selbst über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hat das BVerfG zwar auch später fast stets für die des "Streitigseins" genügen lassen; BVerfGE 11, 89 (92 f.); 23, 113 (121) ließ es aber z.B. in BVerfGE 7, 18 (24) auch einmal offen.
  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

    Es hält die Fortgeltung der Vorschrift als Bundesrecht für ernstlich zweifelhaft (vgl. BVerfGE 11, 89 [92 f.]).
  • BVerfG, 17.03.1964 - 2 BvO 1/60

    Keine Fortgeltung von § 14 Abs. 4 HebG als Bundesrecht

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvO 1/59

    Zulässigkeit von Blankettstrafgesetzen

  • BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
  • BGH, 31.10.1961 - 1 StR 401/61

    Gerechte Strafe für den Fall des schweren Diebstahls im Rückfall; Verweisung

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