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   BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 (3)   

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BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 (3) (https://dejure.org/2004,38)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 (3) (https://dejure.org/2004,38)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 (3) (https://dejure.org/2004,38)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 72 Abs. 2 GG; § 143 Abs. 1 StGB; Art. 234 EGV
    Eigentumsgarantie; Einfuhr- und Verbringungsverbot; Berufsfreiheit (Züchten von Hunden mit erblich bedingten Aggressionssteigerungen; strafrechtliche Sanktionierung landesrechtlicher Verbote einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben; dynamische ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Kampfhunde

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Hundezüchters gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde; Verfassungsmäßigkeit des Einfuhrverbots und Verbringungsverbots des § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG); Verbot des ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

  • Judicialis

    Tierschutz-HundeVO § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 20; BeefHundG
    Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Sind Kampfhunde verboten? Ist mein Hund ein Kampfhund?

  • 123recht.net (Pressebericht, 16.3.2004)

    Importverbot für gefährliche Kampfhunde // Erlass von Zuchtverboten ist jedoch Ländersache

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 141
  • NJW 2004, 2008 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 597
  • DVBl 2004, 698
 
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Wird zitiert von ... (421)

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    (2) § 14 Abs. 3 LuftSiG ist zur Erreichung dieses Schutzzwecks nicht schlechthin ungeeignet, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser im Einzelfall durch eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG gefördert wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    (3) Auch die Erforderlichkeit der Regelung zur Zielerreichung ist in einem solchen Fall gegeben, weil ein gleich wirksames, das Recht auf Leben der Straftäter nicht oder weniger beeinträchtigendes Mittel nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 141 ) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    228 (1) Vom Schutz des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG umfasst ist das zivilrechtliche Sacheigentum, dessen Besitz und die Möglichkeit, es zu nutzen (vgl. BVerfGE 97, 350 ; 101, 54 ; 105, 17 ; 110, 141 ).

    Für die Begrenzung der Enteignung auf Güterbeschaffungsvorgänge spricht insbesondere, dass ein praktischer Bedarf für den bloßen Eigentumsentzug, der nicht zugleich mit einem Übergang des Eigentums auf den Staat oder einen Drittbegünstigten verbunden ist, gerade dann besteht, wenn das Eigentumsrecht im weitesten Sinne bemakelt ist oder in sonstiger Weise als Gemeinwohllast wahrgenommen wird, der Staat also kein originäres Interesse an der Beschaffung des betroffenen Gegenstands aus Gründen des Gemeinwohls hat (so z.B. die Entziehung deliktisch erlangten Eigentums als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 110, 1 ; das Einfuhr- und Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen - BVerfGE 110, 141 ; die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken - BVerfGK 17, 550 ).

    Sie sind deshalb auch an Art. 12 GG zu messen (zur gemeinsamen Anwendbarkeit von Eigentums- und Berufsfreiheit vgl. BVerfGE 50, 290 ; 110, 141 ; 128, 1 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Ergibt sich, dass sie unvollständig oder ungeeignet sind, hat er insoweit nachzubessern und erforderlichenfalls seine Entscheidung für die Zulässigkeit strafprozessualer Absprachen zu revidieren (vgl. BVerfGE 110, 141 m.w.N.).

    Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und sollten die materiellen und prozeduralen Vorkehrungen des Verständigungsgesetzes nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen und dadurch die an eine Verständigung im Strafverfahren zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken (vgl. zu Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 110, 141 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, NJW 2011, S. 1578 ).

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