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   BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01, 2 BvR 1521/01   

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https://dejure.org/2004,16
BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01, 2 BvR 1521/01 (https://dejure.org/2004,16)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01, 2 BvR 1521/01 (https://dejure.org/2004,16)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 2 BvR 1521/01 (https://dejure.org/2004,16)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Art. 6 EMRK
    Grundrecht auf freie Berufsausübung (Schutzbereich; Existenzerhaltung; angemessene Vergütung; freie Entfaltung der Persönlichkeit); Eingriff (Vorschriften ohne primär berufsregelnde Zielrichtung); Freiheit der Advokatur (freie und unreglementierte Selbstbestimmung des ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Geldwäsche

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur verfassungskonform einschränkenden Auslegung des Straftatbestands des StGB § 261 Abs 2 Nr 1: strafbare Geldwäsche bei Honorarannahme durch Strafverteidiger nur bei positiver Kenntnis der Herkunft des Honorars - Strafverteidigung vom Schutz des GG Art 12 Abs 1 umfaßt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Anwendung des Straftatbestands der Geldwäsche auf die Annahme von Honorar durch Strafverteidiger - Wissentliche Entgegennahme von Bargeldbeträgen aus kriminellen Handlungen durch einen Rechtsanwalt - Annahme bemakelten Geldes als Strafverteidigerhonorar in ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Geldwäsche - Annahme eines Strafverteidigerhonorars

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2004, 126

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung des Straftatbestands der Geldwäsche auf die Annahme von Honorar durch Strafverteidiger

  • Anwaltsblatt

    StBG § 261 Abs. 2 Nr. 1

  • Judicialis

    StGB § 261 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Geldwäsche durch Annehmen des Strafverteidigerhonorars?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Geldwäsche bei Annahme eines Strafverteidigerhnorars

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen Geldwäsche

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen Geldwäsche

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    § 261 StGB
    Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen Geldwäsche

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Die Strafbarkeit von Strafverteidigern wegen Geldwäsche kann verfassungskonform eingeschränkt werden

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; StGB § 261
    Geldwäsche durch Strafverteidiger

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 261 StGB; Art. 3 GG; Art. 12 GG
    Geldwäsche - Annahme eines Strafverteidigerhonorars

Besprechungen u.ä. (6)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrechtliche Überprüfung der Angemessenheit von Anwaltshonoraren? (Tilo Mühlbauer; HRRS 4/2004, S. 132 ff.)

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Geldwäsche des Verteidigers/Rechtsanwalts

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    StGB § 261
    Verwirklichung des Geldwäschetatbestandes durch Strafverteidiger bei Kenntnis der Herkunft des Geldes aus rechtswidriger Tat bei Honorarannahme

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geldwäsche
    Gesetzliche Regelungen
    Strafgesetzbuch
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 226
  • NJW 2004, 1305
  • NVwZ 2004, 974 (Ls.)
  • NStZ 2004, 259
  • NStZ 2004, 473
  • StV 2004, 254
  • WM 2004, 1005
  • AnwBl 2004, 309
  • JR 2004, 339
 
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Wird zitiert von ... (198)

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Senat dem für die Auslegung maßgeblichen, in der Norm zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; 110, 226 ; stRspr) ebenso wenig gerecht wird wie den im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens zutage getretenen subjektiven Vorstellungen der Gesetzgebungsorgane.
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Deswegen kann Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich auch dann berührt sein, wenn eine nicht unmittelbar auf die Berufsfreiheit abzielende Vorschrift oder Maßnahme in ihren tatsächlichen Auswirkungen geeignet ist, diese zu beeinträchtigen (BVerfGE 81, 108, 121 f.; 110, 226, 254 mwN; 110, 370, 393).
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