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   BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02   

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https://dejure.org/2004,29
BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 (https://dejure.org/2004,29)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 (https://dejure.org/2004,29)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 (https://dejure.org/2004,29)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • DFR

    Ladenschlussgesetz III

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit des grundsätzlichen Verbots der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen - Ladenschlussregelung der Verkaufsstellen an Samstagen wegen Stimmengleichheit kein Verstoß gegen GG Art 12 Abs 1 oder Art 3 Abs 1: Kompetenz des Bundes zur Änderung einzelner ...

  • aufrecht.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ladenschluss

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlussgesetzes

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung vom 30. Juli 1996 mit dem Grundgesetz - Verfassungsmäßigkeit der Sonderregelungen für Sonntage und Feiertage - Formelle Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder - Fortgeltung des ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlussgesetzes

  • Judicialis

    UWG § 1; ; LadSchlG § 1 ... Abs. 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; LadSchlG § 4; ; LadSchlG § 5; ; LadSchlG § 6; ; LadSchlG § 6 Abs. 2; ; LadSchlG § 7; ; LadSchlG § 8; ; LadSchlG § 8 Abs. 1; ; LadSchlG § 8 Abs. 2; ; LadSchlG § 8 Abs. 2a; ; LadSchlG § 9; ; LadSchlG § 9 Abs. 1; ; LadSchlG § 9 Abs. 2; ; LadSchlG § 10; ; LadSchlG § 10 Abs. 1; ; LadSchlG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; LadSchlG § 11; ; LadSchlG § 12; ; LadSchlG § 12 Abs. 1; ; LadSchlG § 13; ; LadSchlG § 14; ; LadSchlG § 15; ; LadSchlG § 16; ; LadSchlG § 17; ; LadSchlG § 18; ; LadSchlG § 19; ; LadSchlG § 20; ; LadSchlG § 21; ; LadSchlG § 22; ; LadSchlG § 23; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; GastG § 7; ; GastG § 7 Abs. 1; ; GastG § 7 Abs. 2; ; BVerfGG § 15 Abs. 4 Satz 3; ; ArbZG § 2 Abs. 3; ; ArbZG § 6 Abs. 5; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a; ; GG Art. 125 a Abs. 2; ; GG Art. 125 a Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 125 a Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 139

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ladenschluss: Verfassungsmäßigkeit von Einschränkungen der Berufsausübung, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig sind ? Regelung über den Ladenschluss am Samstag ab 16.00 Uhr dient Gemeinwohlbelangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit desVerbots der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Art. 3, 12, 72, 125a, 140 GG; § 1 UWG
    Regelungen zu Ladenschlusszeiten sind verfassungsgemäß

  • wettbewerbszentrale.de (Auszüge)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

  • 123recht.net (Pressebericht, 9.6.2004)

    Ladenschlussgesetz // Klage von Galeria Kaufhof zurückgewiesen

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.5.2004)

    BVG-Urteil zum Ladenschluss am 9. Juni

Besprechungen u.ä.

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Auswirkungen der "Altenpflege-Entscheidung" des BVerfG auf das Ladenschlussgesetz (Prof. Dr. Ulrich Stelkens; GewArch 2003, 187-191)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 111, 10
  • NJW 2004, 2363
  • NVwZ 2004, 1346 (Ls.)
  • WM 2004, 1298
  • DVBl 2004, 889
  • DB 2004, 1504
 
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Wird zitiert von ... (278)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Denn die Zuständigkeit zur Änderung solcher fortgeltender Vorschriften verbleibt ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG beim Bundesgesetzgeber, soweit die Änderung die wesentlichen Elemente der in dem fortbestehenden Bundesgesetz enthaltenen Regelung beibehält und keine grundlegende Neukonzeption enthält (vgl. BVerfGE 111, 10 ; 112, 226 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    a) Die durch Art. 140 GG inkorporierten Artikel der Weimarer Reichsverfassung sind vollgültiges Verfassungsrecht und von gleicher Normqualität wie die sonstigen Verfassungsbestimmungen (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 19, 226 ; 111, 10 ).
  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

    Zugleich zielt Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV damit auf die Möglichkeit zur seelischen Erhebung, die gleichermaßen allen Menschen unbeschadet einer religiösen Bindung eröffnet werden soll (vgl. BVerfGE 111, 10 ; 125, 39 ).

    Ihm ist ein Ausgleich zwischen dem Feiertagsschutz (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) einerseits und anderen Grundrechten, namentlich Art. 12 Abs. 1 GG, aber auch Art. 2 Abs. 1 GG andererseits aufgegeben (vgl. BVerfGE 111, 10 ; 125, 39 ).

    Damit ist die Auswahl grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen, der allerdings einen unantastbaren Kernbestand an Feiertagen zu bewahren hat (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Deshalb erweist sich der besondere Ruheschutz lediglich als Angebot, das zugleich aber Raum für individuell empfundene Bedürfnisse lässt, auch wenn diese nicht im Einklang mit den gesetzgeberischen Motiven stehen, welche den Zwecken der Ausgestaltung unterlegt sind (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Werden auch Veranstaltungen, die in der genannten Weise einem besonderen Grundrechtsschutz unterliegen, von den Verbotsregeln erfasst, muss der Gesetzgeber einen Ausnahmetatbestand vorsehen, der es ermöglicht, Befreiungen von den Unterlassungspflichten des Art. 3 Abs. 1 und 2 FTG zu erteilen (zur Bedeutung von Ausnahmetatbeständen beim Feiertagsschutz vgl. BVerfGE 111, 10 ).

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