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   BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97   

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https://dejure.org/2004,64
BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97 (https://dejure.org/2004,64)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97 (https://dejure.org/2004,64)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97 (https://dejure.org/2004,64)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren durch die Notarkasse München und der Ländernotarkasse auf der Grundlage autonomen Satzungsrechts - Eingriff in Grundrecht auf freie Berufsausübung als Notar ohne die gem GG Art 12 Abs 1 S 2 erforderliche ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12; BNotO § 113; VONot § 39
    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei Rechtsetzungsbefugnissen der Notarkassen

  • Wolters Kluwer

    Satzungsbeschluss einer Notarkasse; Mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbarte Umverteilung; Fortführen einer Verfassungsbeschwerde durch die Erben; Rechtsanwendungsbefehl des Einigungsvertrages; Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 113
    Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an Notarkassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips an die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen an die Notarkassen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips an die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen an die Notarkassen

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 111, 191
  • NJW 2005, 45
  • DNotZ 2004, 942
  • DVBl 2005, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (284)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Die Prinzipien der Selbstverwaltung und der Autonomie wurzeln im demokratischen Prinzip und entsprechen dem freiheitlichen Charakter der Verfassung; sie ermöglichen gesellschaftlichen Gruppen, in eigener Verantwortung die Ordnung der sie berührenden Angelegenheiten mit zu gestalten (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Die Verleihung von Satzungsautonomie an die Anstalt findet ihren Sinn darin, die in ihr zusammengefassten Mitglieder der körperschaftlich organisierten Notarkammern zu aktivieren und ihnen gemeinsam die Regelung solcher Angelegenheiten eigenverantwortlich zu überlassen, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am Sachkundigsten beurteilen können (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Der Gesetzesvorbehalt - hier der des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG - weist dem parlamentarischen Gesetzgeber die Entscheidung darüber zu, welche Gemeinschaftsinteressen so wichtig sind, dass Freiheitsrechte des Einzelnen zurücktreten müssen (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Die Organe müssen nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ); es sind institutionelle Vorkehrungen vorzusehen, damit die Beschlüsse so gefasst werden, dass nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 37, 1 ).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 -,.

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht geteilt und den Antrag des Notars auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen (BGHZ 126, 16).

    Der Bundesgerichtshof hat unter Bezugnahme auf seinen Beschluss BGHZ 126, 16 die Entscheidung bestätigt.

  • BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 1332/95
    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    - 1 BvR 1298/94 - - 1 BvR 1299/94 - - 1 BvR 1332/95 - - 1 BvR 613/97 -.

    - 1 BvR 1332/95 -,.

    1 BvR 1332/95 und 1 BvR 613/97.

  • BVerfG - 1 BvR 613/97 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    - 1 BvR 1298/94 - - 1 BvR 1299/94 - - 1 BvR 1332/95 - - 1 BvR 613/97 -.

    - 1 BvR 613/97 -.

    1 BvR 1332/95 und 1 BvR 613/97.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    In funktionaler Selbstverwaltung können öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft für Berufsangehörige deren Berufspflichten näher festlegen, was bei den so genannten freien Berufen regelmäßig geschieht (vgl. zu den Voraussetzungen der autonomen Rechtsetzung BVerfGE 76, 171 ).

    c) Die Bildung der Organe, ihre Aufgaben und Handlungsbefugnisse müssen in ihren Grundstrukturen in einem parlamentarischen Gesetz ausreichend bestimmt sein; das Gesetz muss außerdem mittels Vorgaben für das Verfahren der autonomen Entscheidungsfindung eine angemessene Partizipation der Berufsangehörigen an der Willensbildung gewährleisten (vgl. den Hinweis in BVerfGE 76, 171 ).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Abgabelasten stehen zwar oft nur in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. für die Abgabepflicht an Sozialkassen: BVerfGE 34, 62 ; 55, 7 ; 75, 108 ; für die Ärzteversorgung: BVerfGE 10, 354 ).

    Auch können die von diesen Mitgliedern aufzubringenden Mittel in einer öffentlichrechtlichen Anstalt zusammengeführt werden, die die Aufbringung und Verwendung dieser Abgaben regelt und verwaltet; in dieser Weise sind häufig die Versorgungswerke organisiert (vgl. BVerfGE 10, 354 ).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    b) Die Einrichtung funktionaler Selbstverwaltung als Ausprägung des Demokratieprinzips des Art. 20 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Verwirklichung der freien Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 44, 125 ) darf nicht dazu führen, dass der Gesetzgeber sich seiner Regelungsverantwortung entäußert.

    Die Organe müssen nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ); es sind institutionelle Vorkehrungen vorzusehen, damit die Beschlüsse so gefasst werden, dass nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 37, 1 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Der Schutzbereich ist daher nicht schon dann eröffnet, wenn eine Rechtsnorm, ihre Anwendung oder andere hoheitliche Maßnahmen unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfalten (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ).
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Abgabelasten stehen zwar oft nur in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. für die Abgabepflicht an Sozialkassen: BVerfGE 34, 62 ; 55, 7 ; 75, 108 ; für die Ärzteversorgung: BVerfGE 10, 354 ).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
    Die Organe müssen nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ); es sind institutionelle Vorkehrungen vorzusehen, damit die Beschlüsse so gefasst werden, dass nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfGE 107, 59 unter Bezugnahme auf BVerfGE 37, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvR 288/70

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherung der Handwerker

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94

    Rechtswirksamkeit der satzungsrechtlichen Regelungen der Notarkasse München über

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 6/96

    Recht der Notarkasse zur Erhebung progressiv ansteigender Staffelabgaben für

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96

    Abgaben eines Notars für eine länderübergreifende Anstalt des öffentlichen Rechts

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93

    Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide einer Ländernotarkasse - Erhebung von

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Zudem würde eine Nichtigerklärung des § 7 Abs. 1a Satz 1 AtG zu einem Rechtszustand führen, der mit dem vom Gesetzgeber im Grundsatz verfassungsgemäß angestrebten Rechtszustand noch weniger in Einklang stünde als die befristete Weitergeltung des für verfassungswidrig befundenen Rechtszustands (zu dieser Fallgruppe vgl. BVerfGE 83, 130 ; 92, 53 ; 111, 191 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie einer entsprechenden Finanz- und Haushaltswirtschaft kann es hier gebieten, von einer Rückwirkung der Entscheidung abzusehen (BVerfGE 72, 330 ; 87, 153 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 111, 191 ; 117, 1 ), da der rückwirkenden Neubemessung staatlicher Einnahmen keine Möglichkeit zur Neubemessung der Ausgaben entgegenstünde.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    a) Die bloße Unvereinbarerklärung, verbunden mit der Anordnung befristeter Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung, kommt statt der gesetzlich vorgesehenen Nichtigkeit als Rechtsfolge dann in Betracht, wenn es aus verfassungsrechtlichen Gründen unabdingbar ist, eine verfassungswidrige Vorschrift für eine Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 33, 303 [347]; - 61, 319 [356]; - 92, 53 [73]; - 111, 191 [224]).
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