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   BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02   

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https://dejure.org/2005,486
BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02 (https://dejure.org/2005,486)
BVerfG, Entscheidung vom 05.04.2005 - 1 BvR 774/02 (https://dejure.org/2005,486)
BVerfG, Entscheidung vom 05. April 2005 - 1 BvR 774/02 (https://dejure.org/2005,486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Beitragsverpflichtung von Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke ohne Einkommen aus Gründen der Kindererziehung; Feststellung der beitragsfreien Mitgliedszeit einer Rechtsanwältin im Versorgungswerk der Rechtsanwälte für Baden-Württemberg; Durch das ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 4; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Beitragspflicht zur berufsständischen Anwaltsversorgung während einkommensloser Kindererziehungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 2; SGB VI § 56 Abs. 1 Satz 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der Beitragsverpflichtung von Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke während Kindererziehungszeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während einkommensloser Kindererziehungszeiten verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während einkommensloser Kindererziehungszeiten verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 1
  • NJW 2005, 2443
  • MDR 2005, 1439
  • FamRZ 2005, 1733
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Die Verfassungsnorm zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 109, 64 m.w.N.; auch BVerfGE 87, 1 ).

    Durch die Anfügung von Satz 2 in Art. 3 Abs. 2 GG ist ausdrücklich klargestellt worden, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 109, 64 ).

    Die nach Art. 3 Abs. 2 GG gebotene Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 109, 64 ) lässt es nicht zu, dass eine Diskriminierung in einzelnen Regelungsbereichen wegen einer in anderen Bereichen sichergestellten Gleichberechtigung hinzunehmen ist.

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Im vorliegenden Fall ist es jedoch mit Blick auf den Gestaltungsspielraum des Satzunggebers aus Gründen der Rechtssicherheit geboten (vgl. BVerfGE 107, 133 ), die weitere Anwendung des § 11 Abs. 2 und 3 RAVwS mit der Maßgabe zuzulassen, dass der notwendigen Neuregelung rückwirkende Geltung jedenfalls zugunsten solcher Mitglieder beizulegen ist, die - wie die Beschwerdeführerin - ihre Beitragsverpflichtung angefochten haben (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ).

    Da insbesondere § 11 Abs. 3 RAVwS weiterhin anwendbar ist und trotz des verfassungswidrigen Regelungsdefizits auch die wegen Kindererziehung einkommenslosen Mitglieder des Versorgungswerks zur Zahlung des Mindestbeitrags verpflichtet, kann das angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das sich auf diese Satzungsbestimmung stützt, verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 107, 133 ).

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 454/91

    Befristung - Kündigung - Mutterschutz - Akademie derWissenschaften der DDR -

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Eine Regelung, die zur Folge hätte, dass eine Rechtsanwältin, um Nachteile für ihre Versorgungsanwartschaften zu vermeiden, innerhalb der Zeiten des Mutterschutzes ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und damit ihren Arbeitsplatz aufgeben muss, wäre mit Art. 6 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 167 ).
  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Da mithin in beiden Fällen das zu beanstandende Regelungsdefizit fortbesteht, erstreckt sich die Unvereinbarkeitserklärung in entsprechender Anwendung von § 78 Satz 2 und § 82 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 18, 288 ; 24, 75 ) auch auf § 11 Abs. 3 RAVwS in der Fassung vom 4. Dezember 1998 (Die Justiz 1999 S. 167) sowie auf § 11 Abs. 2 RAVwS.
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Die Rechtfertigung einer faktischen Benachteiligung kann indes - ungeachtet weiterer Voraussetzungen - allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die diskriminierende Regelung auf hinreichenden sachlichen Gründen beruht (vgl. hierzu Art. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, ABlEG Nr. L 373 vom 21. Dezember 2004, S. 37 ; Art. 2 der Richtlinie 76/207/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, ABlEG Nr. L 269 vom 5. Oktober 2002, S. 15 ; EuGHE 1986, S. 1607 ; BAGE 83, 327 ).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Da insbesondere § 11 Abs. 3 RAVwS weiterhin anwendbar ist und trotz des verfassungswidrigen Regelungsdefizits auch die wegen Kindererziehung einkommenslosen Mitglieder des Versorgungswerks zur Zahlung des Mindestbeitrags verpflichtet, kann das angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das sich auf diese Satzungsbestimmung stützt, verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 107, 133 ).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Dies gilt aber nicht, wenn mehrere Möglichkeiten für die Beseitigung des Verfassungsverstoßes bestehen und die Nichtigerklärung in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers eingreifen würde (vgl. BVerfGE 77, 308 ; 84, 168 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Zwar hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, grundsätzlich zur Folge, dass die betroffenen Normen nicht mehr angewendet werden dürfen (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 100, 104 ).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Die Rechtfertigung einer faktischen Benachteiligung kann indes - ungeachtet weiterer Voraussetzungen - allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die diskriminierende Regelung auf hinreichenden sachlichen Gründen beruht (vgl. hierzu Art. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, ABlEG Nr. L 373 vom 21. Dezember 2004, S. 37 ; Art. 2 der Richtlinie 76/207/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, ABlEG Nr. L 269 vom 5. Oktober 2002, S. 15 ; EuGHE 1986, S. 1607 ; BAGE 83, 327 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
    Im vorliegenden Fall ist es jedoch mit Blick auf den Gestaltungsspielraum des Satzunggebers aus Gründen der Rechtssicherheit geboten (vgl. BVerfGE 107, 133 ), die weitere Anwendung des § 11 Abs. 2 und 3 RAVwS mit der Maßgabe zuzulassen, dass der notwendigen Neuregelung rückwirkende Geltung jedenfalls zugunsten solcher Mitglieder beizulegen ist, die - wie die Beschwerdeführerin - ihre Beitragsverpflichtung angefochten haben (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

  • BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84

    Bemessung der 5 Jahresfrist des § 226 Abs. 2 BRAO

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 9.01

    Beitrag; Berufsfreiheit; Familienlastenausgleich; "generativer Beitrag";

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Das Grundgesetz bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ).
  • VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20

    Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig

    Über eine solche unmittelbare Ungleichbehandlung hinaus erlangen für Art. 3 Abs. 2 GG die unterschiedlichen Auswirkungen einer Regelung für Frauen und Männer ebenfalls Bedeutung." (BVerfG, Beschluss vom 5. April 2005, 1 BvR 774/02; BVerfGE 113, 1, Rdn. 52.).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

    Das Grundgesetz steht aber auch solchen Regelungen entgegen, die neutral formuliert und auch nicht verdeckt auf Benachteiligung ausgerichtet sind, jedoch tatsächlich ganz überwiegend Frauen benachteiligen (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 m.w.N.; 132, 72 ; 138, 296 ).

    Solche faktischen Benachteiligungen können nur gerechtfertigt werden, wenn dafür hinreichend gewichtige Gründe bestehen (vgl. BVerfGE 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ; 138, 296 ).

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