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   BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98   

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https://dejure.org/2005,27
BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 (https://dejure.org/2005,27)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 (https://dejure.org/2005,27)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 BvR 1696/98 (https://dejure.org/2005,27)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der rechtlichen Beurteilung von mehrdeutigen Meinungsäußerungen - Unterscheidung von in der Vergangenheit erfolgter Äußerungen und Ansprüchen auf Unterlassung zukünftiger Äußerungen

  • Telemedicus

    Zum Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

  • Telemedicus

    Zum Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mehrdeutige Meinungsäußerung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage des ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe gegen die Bezeichnung als Stasi-Mitarbeiter; Unterlassungsansprüche wegen der Behauptung einer Tätigkeit Stolpes als IM-Sekretär im Dienste des Staatssicherheitsdienstes; ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 34 a Abs. 2 BVerfGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung zur Unterlassung einer mehrdeutigen, das Persönlichkeitsrecht verletzenden Äußerungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "IM-Sekretär"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde des ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten gegen Bezeichnung als Stasi-Mitarbeiter erfolgreich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Stolpe darf nicht als Stasi-Mitarbeiter bezeichnet werden

  • spiegel.de (Pressebericht, 16.11.2005)

    Stolpe darf nicht mehr Stasi-Mitarbeiter genannt werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • damm-mann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 1/2008, S. 6-13)

  • issuu.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Stolpe-Urteil", das Erwecken von Eindrücken und die Besonderheiten der Verdachtsberichterstattung (Naemi Goldapp, Leonie Voss)

  • damm-mann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Klarstellung nach der Stolpe-Rechtsprechung (RA Dr. Roger Mann; AfP 2011, 326-330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 114, 339
  • NJW 2006, 207
  • NVwZ 2006, 447 (Ls.)
  • NJ 2006, 27
  • DVBl 2006, 43
  • afp 2005, 544
  • afp 2006, 41
 
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Wird zitiert von ... (544)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Die Art und Weise, wie eine Person dargestellt und in der Öffentlichkeit und durch andere wahrgenommen wird, ist aber für die Möglichkeiten freier Entfaltung der Persönlichkeit von Bedeutung und kann spezifische Gefährdungen begründen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ; 119, 1 ; Kube, in: Isensee/Kirchhof, HStR VII, 3. Aufl. 2009, § 148 Rn. 29, 43 ff., insbes. Rn. 46; Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Rn. 166 ff. [Sept. 2016]; Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 2 I Rn. 72 ff.).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften müssen die zuständigen Gerichte aber die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

    Eine wesentliche Gewährleistung ist der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 114, 339 ).Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).

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