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   BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04   

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https://dejure.org/2006,31
BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 (https://dejure.org/2006,31)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 (https://dejure.org/2006,31)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2006 - 2 BvR 2099/04 (https://dejure.org/2006,31)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 94 StPO
    Fernmeldegeheimnis (Telekommunikationsgeheimnis; Schutzbereich; Privatsphäre; Erstreckung auf alle Telekommunikationstechniken; Inhalt; nähere Umstände; Herrschaftsbereich; Einschüchterungseffekt); informationelle Selbstbestimmung; Unverletzlichkeit der Wohnung; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Beschlagnahmemaßnahmen in einer Privatwohnung zur Ermittlung von auf einem PC und einem Mobiltelefon gespeicherten Kommunikationsverbindungsdaten

  • webshoprecht.de

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei privat gespeicherten Kommunikationsverbindungsdaten

  • IWW
  • JurPC

    GG Art. 10 Abs. 1, 13 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1; StPO §§ 94 ff., 102 ff.
    Speicherung von Verbindungsdaten

  • aufrecht.de

    Gespeicherte Kommunikationsdaten nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt

  • Wolters Kluwer

    Informationelle Selbstbestimmung: Schutz der Telekommunikations-Verbindungsdaten; Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen durch die Weitergabe von Informationen aus den Ermittlungsakten an Journalisten durch eine Amtsrichterin; Zulässigkeit der Beschlagnahme ihres ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 10 Abs. 1, 13 Abs. 1 GG

  • opinioiuris.de

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme von Verbindungsdaten bei einem Verdächtigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Verfassungsrechtlicher Schutz von nach Abschluss der Verbindung, im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten - Verbindungsdaten, Art. 10 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    EMails und die Strafverfolgung

  • heise.de (Pressebericht, 23.11.2005)

    Bundesverfassungsgericht verhandelt Zugriffsmöglichkeiten auf E-Mail

  • heise.de (Pressebericht, 23.11.2005)

    Verhandlung von Zugriffsmöglichkeiten auf E-Mail

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EMails und die Strafverfolgung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gespeicherte Kommunikationsdaten nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Fernmeldegeheimnis - was wird davon umfasst?

  • beck.de (Leitsatz)

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt gespeicherte TK-Verbindungsdaten beim Teilnehmer

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Grundrechtlicher Schutz privater E-Mails und Handy-Daten

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Grundrechtlicher Schutz privater E-Mails und Handy-Daten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fernmeldegeheimnis schützt nicht gespeicherte E-Mails und Telefondaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gespeicherte Kommunikationsdaten nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fernmeldegeheimnis schützt nicht gespeicherte E-Mails und Telefondaten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.3.2006)

    Verfassungsrichter schützen Telekommunikationsdaten // Karlsruhe verweist auf informationelle Selbstbestimmung

Besprechungen u.ä. (6)

  • nrw.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wann darf der Staat in den PC? Verfassungsrechtliche Grenzen der "Online-Durchsuchung" (Ulf Buermeyer)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme - PC und Handy: Durchsuchung bei einer Richterin

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbindungsdaten-Fall

    § 94 StPO; Art. 13 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 102 StPO; Art. 10 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Sicherstellung von gespeicherten Telekommunikationsdaten im Herrschaftsbereich des Teilnehmers; verfassungsrechtliche Anforderungen an Durchsuchung und Beschlagnahme zum Zweck der Datensicherstellung; Verhältnismäßigkeit

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    GG Art. 10, 2, 1, 13; TKG § 88; StGB § 206
    Schutz der nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten durch Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1; 10 Abs. 1; 13 Abs. 1 GG; §§ 94 ff., 102 ff. StPO
    Zugriff auf Fernsprechverbindungsdaten

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Zugriff auf die im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Kommunikationsdaten (Dr. Janique Brüning; ZIS 2006, 237)

Sonstiges (2)

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Durchsuchung und Beschlagnahme - Durchsuchung von EDV-Anlagenbeim Berufsgeheimnisträger

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 166
  • NJW 2006, 976
  • NVwZ 2006, 436
  • NVwZ 2006, 679 (Ls.)
  • NStZ 2006, 641
  • StV 2006, 225 (Ls.)
  • StV 2006, 453
  • MMR 2006, 217
  • DVBl 2006, 503
  • K&R 2006, 178
 
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Wird zitiert von ... (263)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    (1) Der Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG erfasst Telekommunikation, einerlei, welche Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und welche Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) genutzt werden (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).

    Der Schutzbereich dieses Grundrechts ist dabei unabhängig davon betroffen, ob die Maßnahme technisch auf der Übertragungsstrecke oder am Endgerät der Telekommunikation ansetzt (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).

    Dann bestehen hinsichtlich solcher Daten die spezifischen Gefahren der räumlich distanzierten Kommunikation, die durch das Telekommunikationsgeheimnis abgewehrt werden sollen, nicht fort (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    Maßnahmen des Gesetzgebers, die informationstechnische Mittel für staatliche Ermittlungen erschließen, sind insbesondere vor dem Hintergrund der Verlagerung herkömmlicher Kommunikationsformen hin zum elektronischen Nachrichtenverkehr und der Möglichkeiten zur Verschlüsselung oder Verschleierung von Dateien zu sehen (vgl. zur Strafverfolgung BVerfGE 115, 166 ).

    Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme (vgl. zu solchen Fallgestaltungen etwa BVerfGE 113, 29; 115, 166; 117, 244).

    (bb) Soweit Daten erhoben werden, die Aufschluss über die Kommunikation des Betroffenen mit Dritten geben, wird die Intensität des Grundrechtseingriffs dadurch weiter erhöht, dass die - auch im Allgemeinwohl liegende - Möglichkeit der Bürger beschränkt wird, an einer unbeobachteten Fernkommunikation teilzunehmen (vgl. zur Erhebung von Verbindungsdaten BVerfGE 115, 166 ).

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170 ; 78, 77, 84 ; 115, 166, 188; BVerfG NJW 2008, 822, 826).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Geschützt ist vielmehr auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs, zu denen insbesondere gehört, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Telekommunikationseinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ; 120, 274 ).

    Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sowie die entsprechenden Eingriffsschwellen sind dabei durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar zu regeln (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 118, 168 ).

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