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   BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,131
BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 (https://dejure.org/2007,131)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 (https://dejure.org/2007,131)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 (https://dejure.org/2007,131)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO
    Eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht (Erfordernis eines vollständigen Strafzumessungssachverhaltes; vorherige Anhörung des Angeklagten; Begründungserfordernis; keine Sachentscheidung bei Neuentscheidung über einen fehlerhaften Schuldspruch); Recht auf ein ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Grenzen einer Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts auf der Grundlage des bei verfassungskonformer Auslegung mit dem GG vereinbaren § 354 Abs 1a S 1 StPO - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Strafzumessungsentscheidung eines Revisionsgerichts nach § 354 Abs 1a S 1 ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts auf der Grundlage des § 354 Abs. 1a S. 1 Strafprozessordnung (StPO); Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts zur Förderung prozessökonomischer und ressourcenschonender ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 356 a; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung einer Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    § 354 Abs. 1 a S. 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    § 354 Abs. 1 a S. 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
    Der gesetzliche Richter und die Strafzumessung - zur Verfassungswidrigkeit des § 354 Abs. 1a S. 1 StPO (Wiss. Mitarbeiter Jan Dehne-Niemann, Heidelberg; ZIS 2008, 239)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 118, 212
  • NJW 2007, 2977
  • NStZ 2007, 598
  • StV 2007, 393
  • JR 2008, 73
 
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Wird zitiert von ... (231)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 134, 204 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dies ließe unberücksichtigt, dass er ihre Zulassung an umfangreiche flankierende Schutzmechanismen gekoppelt hat, die die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an den Strafprozess sicherstellen sollen (vgl. auch BVerfGE 81, 123 ; 83, 24 ; 118, 212 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    a) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Aus diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben folgt, dass ein zentrales Anliegen des Strafprozesses die bestmögliche Ermittlung des wahren Sachverhalts sein muss (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 80, 367 ; 86, 288 ; 107, 104 ; 115, 166 ; 118, 212 ; 122, 248 ).

    Außerdem sind Mindesterfordernisse an eine zuverlässige Wahrheitserforschung zu wahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 118, 212 ).

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