Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,13
BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 (https://dejure.org/1961,13)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1961 - 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 (https://dejure.org/1961,13)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1961 - 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 (https://dejure.org/1961,13)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,13) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ehegattenfreibetrag

  • opinioiuris.de

    Ehegattenfreibetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung von § 29 Abs. 1 LAG im Hinblick auf Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 151
  • NJW 1961, 595
  • MDR 1961, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Sie halten die Zusammenveranlagung zur Vermögensabgabe aus denselben Rechtsgründen für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 GG, aus denen das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 ff.) den § 26 EStG a.F. für nichtig erklärt hat.

    Bei dieser Prüfung ist von den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen auszugehen (vgl. besonders BVerfGE 6, 55 [72, 76, 77, 84]; 6, 386 [387 f.]; ferner 9, 237 [247]; 11, 50 [58 bis 60]).

    6 Abs. 1 GG verbietet eine Beeinträchtigung von Ehe und Familie durch störende Eingriffe des Staates (BVerfGE 6, 55 [76]).

    Die Abweichung wird erst dann verfassungsrechtlich relevant, wenn sie eine Wertentscheidung der Verfassung verletzt und dadurch eine Differenzierung herbeiführt, die von der Verfassung mißbilligt wird (vgl. BVerfGE 6, 55 [70 und 77]; 9, 20 [28] und 9, 201 [207]).

    Bei der Ordnung der Kriegsschadensberücksichtigung sind die Grenzen der Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers hiernach weiter gespannt als bei rein abgabenrechtlichen Normen (vgl. BVerfGE 6, 55 [77] und 11, 50 [60]).

    Die mit der Zusammenveranlagung verknüpften Begünstigungen wiegen aber die Benachteiligung durch die Freibetragsregelung nicht auf: Bei der Möglichkeit, die Schulden des einen Ehegatten vom Vermögen des anderen abzuziehen, handelt es sich um Einzelfälle, die für die Gesamtheit der Zusammenveranlagten ohne Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 6, 55 [84]).

    dd) Die Benachteiligung Zusammenveranlagter durch die Freibetragsregelung kann auch nicht als "unbeabsichtigte Nebenfolge" in "bestimmten Fällen" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewertet werden (BVerfGE 6, 55 [77]).

    Für die Vermögensabgabe gilt ebenso wie für die Einkommensteuer, daß das Wesen der Ehe allenfalls eine steuerliche Besserstellung der Ehegatten begründen könnte; doch ist "nicht verständlich, wie eine steuerliche Schlechterstellung der Ehegatten mit der höheren sittlichen Bewertung ihres der Besteuerung zugrunde liegenden Status sollte gerechtfertigt werden können" (BVerfGE 6, 55 [79]).

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Bei der Ordnung der Kriegsschadensberücksichtigung sind die Grenzen der Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers hiernach weiter gespannt als bei rein abgabenrechtlichen Normen (vgl. BVerfGE 6, 55 [77] und 11, 50 [60]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Im Rahmen von "Recht und Billigkeit" muß - zugleich in Beachtung der vom Bundesminister der Finanzen erlassenen, oben zitierten Verwaltungsmaßnahme - das verfassungsrechtliche Verbot einer Benachteiligung von Ehegatten berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 7, 198 [215]).
  • BFH, 07.12.1956 - III 233/55 S

    Einlegung eines Rechtsmittels durch den Ehegatten, an den der Haftungsbescheid

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    a) § 29 Abs. 1 LAG wird bisher von den Steuerbehörden mit Billigung des Bundesfinanzhofs (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Dezember 1956 in BStBl. 1957 III S. 23) dahin ausgelegt, daß "der Wortlaut 'bei unbeschränkt abgabepflichtigen natürlichen Personen'... sowohl den Fall der jeweils selbständig für sich als der zusammen veranlagten Ehegatten" decke; mit dem "der Abgabe unterliegenden Vermögen" sei bei den nach § 38 LAG Zusammenveranlagten "gemäß §§ 21, 22 LAG das zusammengerechnete Vermögen der Ehegatten" zu verstehen; zusammen veranlagten Ehegatten dürfe der Freibetrag demnach nur einmal gewährt werden.
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Bei dieser Prüfung ist von den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen auszugehen (vgl. besonders BVerfGE 6, 55 [72, 76, 77, 84]; 6, 386 [387 f.]; ferner 9, 237 [247]; 11, 50 [58 bis 60]).
  • BFH, 28.02.1958 - III 125/57 S

    Vereinbarkeit des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG) mit höherrangigem Recht

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Der Präsident des Bundesfinanzhofs hat auf das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1958 - III 125/57 - (BStBl. 1958 III S. 191) verwiesen, das trotz gewisser Bedenken gegen die Regelung des allgemeinen Freibetrags den § 29 Abs. 1 ebenso wie den § 38 LAG für verfassungsgemäß hält.
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Für die möglicherweise eintretende Benachteiligung eines Ehegatten bei gleichzeitiger Begünstigung des anderen gibt Art. 6 Abs. 1 GG keinen Maßstab ab (vgl. auch BVerfGE 11, 64 [69]).
  • BVerfG - 1 BvL 20/60 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Auch der vom Kläger des Ausgangsverfahrens 1 BvL 20/60 erwähnte Nachteil durch Verfall von Betriebsvermögen bei Erhaltung landwirtschaftlichen Vermögens kann den Einzelnen ebenso wie das Ehepaar treffen.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Die Abweichung wird erst dann verfassungsrechtlich relevant, wenn sie eine Wertentscheidung der Verfassung verletzt und dadurch eine Differenzierung herbeiführt, die von der Verfassung mißbilligt wird (vgl. BVerfGE 6, 55 [70 und 77]; 9, 20 [28] und 9, 201 [207]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
    Die Abweichung wird erst dann verfassungsrechtlich relevant, wenn sie eine Wertentscheidung der Verfassung verletzt und dadurch eine Differenzierung herbeiführt, die von der Verfassung mißbilligt wird (vgl. BVerfGE 6, 55 [70 und 77]; 9, 20 [28] und 9, 201 [207]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Bei dem inneren Zusammenhang der beiden Absätze des § 211 StGB muß auch der Mordtatbestand des § 211 Abs. 2 StGB als zur verfassungsgerichtlichen Prüfung vorgelegt angesehen werden (vgl BVerfGE 12, 151 (163); 27, 1 (5); 33, 224 (228)).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Dieses Prinzip (vgl. BVerfGE 12, 151 [168]; 15, 328 [333]; 18, 97 [108; 32, 260 [269] muß in besonderem Maße für das höchstpersönliche Rechtsgut des "Lebens" gelten.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Diese Norm ist daher wegen des inneren Zusammenhangs mit der vorgelegten Vorschrift in die verfassungsrechtliche Prüfung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [163]; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht