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   BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60   

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https://dejure.org/1961,1
BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60 (https://dejure.org/1961,1)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1961 - 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60 (https://dejure.org/1961,1)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60 (https://dejure.org/1961,1)
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'Deutschland-Fernsehen-GmbH'

Art. 30, 70, 73 Nr. 7 GG, Art. 83 ff GG, Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist äußerste Grenze für eine Verwaltungskompetenz des Bundes

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    1. Rundfunkentscheidung

  • Telemedicus

    1. Rundfunkentscheidung / Deutschland-Fernsehen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Deutschlandfernsehen

    Art. 5 Abs. 1, 30, 59 Abs. 2, 73 Nr.. 7, 75 Nr. 2, 83, 87-90, 93 Abs. 1 Nr.. 2, 3 GG

  • opinioiuris.de

    1. Rundfunkentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gründung einer Deutschland-Fernsehen-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zeit.de (Pressebericht, 03.03.1961)

    Die Niederlage der Wesire

  • spiegel.de (Pressebericht, 8.3.1961)

    Scherbengericht

  • spiegel.de (Pressebericht, 15.03.1961)

    Fernsehurteil - Zeit zum Umdenken

  • kommunikationsseminare.eu PDF, S. 2 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Rundfunk - "Deutschland-Fernsehen"

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    1. Rundfunk-Urteil

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rundfunkentscheidung

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 205
  • NJW 1961, 547
  • NJW 2017, 3065
  • MDR 1961, 385
  • DVBl 1961, 240
  • DÖV 1961, 504
 
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Wird zitiert von ... (253)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Die Gesetzgebungskompetenz für die Sachmaterie des Rundfunkrechts liegt gemäß Art. 70 Abs. 1 GG bei den Ländern; die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG für das Postwesen und die Telekommunikation umfasst nur den hier nicht einschlägigen sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluss der sogenannten Studiotechnik (vgl. BVerfGE 12, 205 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto

    Die Beschwerdeführerin als Verleger des Romans kann sich deshalb auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG berufen (vgl. auch BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260] zur Pressefreiheit).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit) ist ebenso wie die Pressefreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 10, 118 [121]; 12, 205 [259 ff.] - Deutschland-Fernsehen - 20, 56 [97 f.]; 20, 162 [174 ff.] - Spiegel - 27, 71 [81 f.] - Zeitungen aus der DDR -).

    Sie ermöglichen die öffentliche Diskussion und halten sie in Gang, indem sie Kenntnis von den verschiedenen Meinungen vermitteln, dem Einzelnen und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen Gelegenheit geben, meinungsbildend zu wirken, und sie stellen selbst einen entscheidenden Faktor in dem permanenten Prozeß der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 12, 113 [125]; 12, 205 [260]).

    Trotz der engeren Fassung des Wortlauts ("Berichterstattung") unterscheidet sich die Rundfunkfreiheit wesensmäßig nicht von der Pressefreiheit; sie gilt in gleicher Weise für rein berichtende Sendungen wie für Sendungen anderer Art. Information und Meinung können ebensowohl durch ein Fernsehspiel oder eine Musiksendung vermittelt werden wie durch Nachrichten oder politische Kommentare; jedes Rundfunkprogramm hat schon durch die getroffene Auswahl und die Gestaltung der Sendung eine bestimmte meinungsbildende Wirkung (vgl. BVerfGE 12, 205 [260]; 31, 314 [326]).

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