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   BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60, 1 BvR 579/60, 1 BvR 114/61   

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https://dejure.org/1961,70
BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60, 1 BvR 579/60, 1 BvR 114/61 (https://dejure.org/1961,70)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1961 - 1 BvR 561/60, 1 BvR 579/60, 1 BvR 114/61 (https://dejure.org/1961,70)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1961 - 1 BvR 561/60, 1 BvR 579/60, 1 BvR 114/61 (https://dejure.org/1961,70)
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Volkswagenprivatisierung

Schutzbereich des Art. 15 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Volkswagenprivatisierung

  • hartzkampagne.de

    Sozialstaatsprinzip und Gleicheitsgebot

  • opinioiuris.de

    Volkswagenprivatisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 354
  • NJW 1961, 1107
  • MDR 1961, 568
  • DÖV 1961, 421
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
    Eine solche Maßnahme bleibt im Rahmen des Ermessens der politischen Organe des Bundes, soweit nicht ihre Durchführung gegen Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechtsnormen verstößt (vgl. BVerfGE 4, 7 [17]).

    a) Im Bereich der Hilfe und Förderung gewährenden Staatstätigkeit sind Regelungen zugunsten einzelner Gruppen der Bevölkerung zulässig, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen, der Gesetzgeber also nicht zu willkürlichen Privilegierungen und Diskriminierungen übergeht, vielmehr den Kreis der Begünstigten sachgerecht abgrenzt (vgl. auch BVerfGE 4, 7 [19]; 8, 71 [80]).

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
    a) Im Bereich der Hilfe und Förderung gewährenden Staatstätigkeit sind Regelungen zugunsten einzelner Gruppen der Bevölkerung zulässig, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen, der Gesetzgeber also nicht zu willkürlichen Privilegierungen und Diskriminierungen übergeht, vielmehr den Kreis der Begünstigten sachgerecht abgrenzt (vgl. auch BVerfGE 4, 7 [19]; 8, 71 [80]).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
    Aus der Wahl der Gesetzesform ergibt sich die Zulässigkeit der verfassungsgerichtlichen Kontrollen, die gegenüber Gesetzen vorgesehen sind (vgl. BVerfGE 1, 396 [410]; 4, 157 [162]).
  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
    Aus der Wahl der Gesetzesform ergibt sich die Zulässigkeit der verfassungsgerichtlichen Kontrollen, die gegenüber Gesetzen vorgesehen sind (vgl. BVerfGE 1, 396 [410]; 4, 157 [162]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
    Auch allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze für d Konkretisierung anderer gesetzlicher Ermächtigungen (vgl. BVerfGE 8, 274 (325 f.) für die Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsakten; BVerfGE 10, 89 (108) für Ermächtigungen an autonome Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht verletzt.
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
    Zu dieser Prüfung ist das Bundesverfassungsgericht auch im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde befugt (vgl. BVerfGE 1, 264 [271]); sie ist hier geboten, weil die allgemeine staatspolitische Bedeutung der Maßnahme, die überdies als Versuch und Anreiz für andere Fälle gedacht ist, eine Klärung der auftretenden verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen erfordert.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
    Auch allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze für d Konkretisierung anderer gesetzlicher Ermächtigungen (vgl. BVerfGE 8, 274 (325 f.) für die Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsakten; BVerfGE 10, 89 (108) für Ermächtigungen an autonome Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht verletzt.
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Umstände stützt und insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Das Gericht hat festgestellt, daß sich aus der Wahl der Gesetzesform die Zulässigkeit der verfassungsrechtlichen Kontrollen ergibt, die gegenüber Gesetzen vorgesehen sind (BVerfGE 12, 354 [361]).
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