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   BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60   

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https://dejure.org/1961,110
BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60 (https://dejure.org/1961,110)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.1961 - 2 BvR 74/60 (https://dejure.org/1961,110)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 1961 - 2 BvR 74/60 (https://dejure.org/1961,110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

  • openjur.de

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

  • opinioiuris.de

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 81
  • NJW 1961, 915
  • MDR 1961, 477
  • BB 1961, 424
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • RG, 01.03.1886 - IV 350/85

    Anspruch der Erben eines im aktiven Dienst verstorbenen Richters auf

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Daß die preußischen Richter auf Grund dieser Vorschrift einen von einer Verleihung unabhängigen Rechtsanspruch darauf hatten, nach der durch das Dienstalter bestimmten Reihenfolge in die etatmäßigen Gehaltszulagen aufzurücken, hat auch das Reichsgericht in zwei Entscheidungen vom 25. September 1883 (RGZ 11, 289) und vom 1. März 1886 (RGZ 15, 274) ausdrücklich anerkannt.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • RG, 25.09.1883 - II 186/83

    Gehaltszulagen für richterliche Beamte

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Daß die preußischen Richter auf Grund dieser Vorschrift einen von einer Verleihung unabhängigen Rechtsanspruch darauf hatten, nach der durch das Dienstalter bestimmten Reihenfolge in die etatmäßigen Gehaltszulagen aufzurücken, hat auch das Reichsgericht in zwei Entscheidungen vom 25. September 1883 (RGZ 11, 289) und vom 1. März 1886 (RGZ 15, 274) ausdrücklich anerkannt.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    33 Abs. 5 GG gibt mit der unmittelbaren objektiven Gewährleistung des angemessenen Lebensunterhalts dem einzelnen Beamten zugleich auch ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat, dessen Verletzung nach § 90 Abs. 1 BVerfGG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann (BVerfGE 8, 1 [16 ff.]).
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    22 1. a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ; 145, 304 ; 149, 382 ; 150, 169 ) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber darüber hinaus zu beachten hat, zählt insbesondere der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 139, 64 ).

    Die richterliche Unabhängigkeit muss auch durch die Besoldung der Richter gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 141 ; 55, 372 ; 107, 257 ; 139, 64 ).

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Als Ausdruck der Gewaltenteilung und als elementare Voraussetzung für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Art. 97 Abs. 1 GG, dass der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ) und dass jede vermeidbare, auch mittelbare, subtile oder psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters unterbleibt (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; stRspr) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.

    (2) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber zu beachten hat, zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96, NJW 1996, S. 2149 ; BVerfGK 8, 395 ).

    Die richterliche Unabhängigkeit muss auch durch die Besoldung der Richter gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 141 ; 55, 372 ; 107, 257 ).

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