Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,484
BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (https://dejure.org/2008,484)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (https://dejure.org/2008,484)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (https://dejure.org/2008,484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vor dem Hintergrund der Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die lediglich beschränkte einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Beamtenpensionen und von Renten nichtselbstständig Tätiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz; Betragsmäßige Relation von steuerfreien Arbeitgeberleistungen zugunsten der Arbeitnehmer ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 62; EStG § 4; EStG § 10
    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs und der Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Pflichtbeiträge zu berufsständischen Versorgungswerken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen für die Veranlagungszeiträume vor 2005

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderausgabenabzug und berufsständische Versorgungswerke

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Regelungen AltEinkG gelten auch für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 120, 169
  • NVwZ-RR 2008, 361
  • FamRZ 2008, 859 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    Dabei zeigt sich das für die verfassungsrechtliche Würdigung maßgebliche einkommensteuerrechtliche Normengeflecht erst dann, wenn man neben den Veranlagungszeiträumen, in denen Versorgungsanwartschaften aufgebaut werden (Aufbauphase), auch diejenigen der Versorgungsphase in den Blick nimmt (vgl. auch BVerfGE 105, 73 ).

    Im Urteil vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73) stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Streitjahr 1996 fest, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG einerseits und der Renten nichtselbständig Tätiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 EStG andererseits mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73) darauf verzichtet habe, den Gesetzgeber zu einer rückwirkenden Änderung der verschiedenen Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Rentenzahlungen zu verpflichten.

    Hinsichtlich der Altersvorsorge bekräftigt der X. Senat die von ihm getroffenen Entscheidungen (u.a. BFH/NV 2005, S. 513), wonach das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) so zu interpretieren sei, dass der Gesetzgeber zu einer Nachbesserung des die Altersvorsorge betreffenden Sonderausgabenabzugs nicht verpflichtet sei.

    Soweit die Beschwerdeführer eine ungenügende Berücksichtigung ihrer Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, zu privaten Lebens- und Rentenversicherungen sowie zu Berufsunfähigkeitsversicherungen durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen geltend machen, fehlt ihren Verfassungsbeschwerden vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) und der Neuregelung der Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz die hinreichende Aussicht auf Erfolg.

    Ein rückwirkender Abbau der Vergünstigungen bei der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten bezogen auf das Streitjahr 1996 kam schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 105, 73 ).

    bb) Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht daraus, dass die im Urteil zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) unmittelbar zu prüfenden Normen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Satz 1 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG) solche der Versorgungsphase waren, während die Beschwerdeführer sich gegen die einkommensteuerrechtliche Behandlung ihrer Altersvorsorgeaufwendungen in der Aufbauphase (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG) wenden.

    Die für die verfassungsrechtliche Beurteilung entscheidenden steuerrechtlichen Zusammenhänge ergeben sich stets erst aus einer Zusammenschau der steuerlichen Regelungen der Aufbauphase mit denjenigen der Versorgungsphase (vgl. auch BVerfGE 105, 73 ).

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird (BVerfGE 105, 73 ).

  • BFH, 17.03.2004 - IV B 185/02

    Kein BA-Abzug für Pflichtbeiträge zu Rechtsanwaltsversorgungswerk

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. März 2004 - IV B 185/02 -,.

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies der Bundesfinanzhof mit der Begründung zurück, Beiträge von Angehörigen freier Berufe zu den Versorgungswerken der jeweiligen Kammern seien nicht als Betriebsausgaben im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG, sondern als Vorsorgeaufwendungen im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren (BFH/NV 2004, 1245).

    Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der angegriffenen Normen kommt insoweit für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht mehr in Betracht (vgl. auch den im Verfahren 2 BvR 1220/04 angegriffenen Beschluss - BFH/NV 2004, S. 1245 - sowie etwa BFH/NV 2003, S. 1048; BFH BStBl II 2006, S. 291 = BFHE 206, 260; BFH/NV 2005, S. 513; BFH/NV 2006, S. 1283; BFH BStBl II 2007, S. 574 = BFHE 216, 47).

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 37/02

    Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - Familie mit vier Kindern

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2004 - XI R 37/02 -,.

    Der Bundesfinanzhof wies die Revision zurück (BFH/NV 2005, S. 1024).

    c) Ob der Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs darin zuzustimmen ist, dass § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen verfassungsgemäß ist (vgl. das im Verfahren 2 BvR 410/05 angegriffene Urteil - BFH/NV 2005, S. 1024 - sowie etwa BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529; BStBl II 2003, S. 288 = BFHE 200, 548; BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der angegriffenen Normen kommt insoweit für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht mehr in Betracht (vgl. auch den im Verfahren 2 BvR 1220/04 angegriffenen Beschluss - BFH/NV 2004, S. 1245 - sowie etwa BFH/NV 2003, S. 1048; BFH BStBl II 2006, S. 291 = BFHE 206, 260; BFH/NV 2005, S. 513; BFH/NV 2006, S. 1283; BFH BStBl II 2007, S. 574 = BFHE 216, 47).

    Ein Verstoß wäre deshalb in den Veranlagungszeiträumen der Versorgungsphase zu rügen, in denen die Altersbezüge der Besteuerung unterworfen werden (vgl. auch BVerfGK 4, 317 sowie BFH BStBl II 2006, S. 420 = BFHE 212, 242; BStBl II 2007, S. 547 = BFHE 216, 47).

  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    NZB: Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, Besteuerung von Abgeordnetenbezügen

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    Hinsichtlich der Altersvorsorge bekräftigt der X. Senat die von ihm getroffenen Entscheidungen (u.a. BFH/NV 2005, S. 513), wonach das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) so zu interpretieren sei, dass der Gesetzgeber zu einer Nachbesserung des die Altersvorsorge betreffenden Sonderausgabenabzugs nicht verpflichtet sei.

    Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der angegriffenen Normen kommt insoweit für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht mehr in Betracht (vgl. auch den im Verfahren 2 BvR 1220/04 angegriffenen Beschluss - BFH/NV 2004, S. 1245 - sowie etwa BFH/NV 2003, S. 1048; BFH BStBl II 2006, S. 291 = BFHE 206, 260; BFH/NV 2005, S. 513; BFH/NV 2006, S. 1283; BFH BStBl II 2007, S. 574 = BFHE 216, 47).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87

    Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    Im Anschluss an seinen Beschluss vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) mahnte der Erste Senat mit Beschluss vom 24. Juni 1992 eine "dem Gleichheitssatz entsprechende umfassende Regelung der Besteuerung aller Altersbezüge" an, wozu auch die Altersbezüge der Selbständigen gehörten (BVerfGE 86, 369 ).

    Der Gesetzgeber hat den im Beschluss vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im Urteil zur Rentenbesteuerung vom 6. März 2002 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersvorsorgesysteme aufeinander abgestimmt wird (vgl. auch den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission, a.a.O., S. 9 f.).

  • FG Köln, 30.10.2002 - 12 K 5343/01

    Familienexistenzminimum 1999 und Kürzung des Vorwegabzugs

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    b) das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Oktober 2002 - 12 K 5343/01 -,.

    Das Finanzgericht Köln wies die Klage ab (vgl. EFG 2003, S. 1018).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    Soweit die Beschwerdeführer die begrenzte Abzugsfähigkeit ihrer Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG für verfassungswidrig halten, sind die verfassungsrechtlichen Fragen durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - geklärt.
  • BFH, 18.03.2003 - X B 144/99

    Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der angegriffenen Normen kommt insoweit für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht mehr in Betracht (vgl. auch den im Verfahren 2 BvR 1220/04 angegriffenen Beschluss - BFH/NV 2004, S. 1245 - sowie etwa BFH/NV 2003, S. 1048; BFH BStBl II 2006, S. 291 = BFHE 206, 260; BFH/NV 2005, S. 513; BFH/NV 2006, S. 1283; BFH BStBl II 2007, S. 574 = BFHE 216, 47).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
    c) Ob der Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs darin zuzustimmen ist, dass § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen verfassungsgemäß ist (vgl. das im Verfahren 2 BvR 410/05 angegriffene Urteil - BFH/NV 2005, S. 1024 - sowie etwa BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529; BStBl II 2003, S. 288 = BFHE 200, 548; BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.
  • BFH, 19.05.2004 - III R 55/03

    Stl. Entlastung durch Zahlung von Kindergeld

  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

  • BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04

    Verfassungsbeschwerde gegen AltEinkG wegen mangelnder Substantiierung und

  • BFH, 14.03.2006 - IV B 2/05

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG

  • BFH, 14.12.2005 - X R 20/04

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Insbesondere besteht keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur einkommensteuermindernden Berücksichtigung dieser Vorsorgeaufwendungen (Senatsurteile vom 18.11.2009 - X R 6/08, BFHE 227, 137, BStBl II 2010, 282, Rz 113, und vom 09.09.2015 - X R 5/13, BFHE 251, 18, BStBl II 2015, 1043, Rz 26, 34; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04, 410/05, BVerfGE 120, 169, unter B.III.).
  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Auch das BVerfG formuliert, ein Verstoß gegen das Verbot doppelter Besteuerung sei "in den Veranlagungszeiträumen der Versorgungsphase zu rügen, in denen die Altersbezüge der Besteuerung unterworfen werden" (Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169, unter B.I.2.b).
  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 K 3195/16

    Prüfung des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung einer Rente

    Das entspricht dem Rechtsgedanken des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG in der Fassung des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli 2009 (BGBl I 2009, 1959), mit dem die Beschlüsse des BVerfG vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, 2 BvR 1220/04 und 2 BvR 410/05 (BVerfGE 120, 125, Rz 84) über die Steuerfreiheit des Existenzminimums, zu dem nach den Entscheidungen des BVerfG auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen gehören, soweit diese existenznotwendig sind, umgesetzt wurden (HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 342 "Gleichrangiger Abzug der Beiträge zur den verschiedenen Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung").
  • BFH, 05.11.2019 - X R 23/17

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn

    Allerdings entspricht es gefestigten Grundsätzen höchstrichterlicher (Verfassungs-)Rechtsprechung, dass der Einwand doppelter Besteuerung nicht in Veranlagungszeiträumen der Altersvorsorgeaufbauphase, sondern erstmals mit Beginn der Rentenauszahlungsphase gerügt werden kann (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04 u.a., BVerfGE 120, 169, unter B.I.2.b, sowie vom 14.06.2016 - 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801, Rz 57; ebenso Senatsurteile vom 09.12.2009 - X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter B.II.3.e bb aaa, und vom 21.06.2016 - X R 44/14, BFHE 254, 545, Rz 34).

    Vielmehr sind jene Beiträge und die späteren Altersbezüge für Zwecke der Prüfung, ob es zu einer doppelten Besteuerung kommt, als einheitliches Ganzes zu sehen (Senatsurteil in BFHE 254, 545, Rz 35), so dass der Gesetzgeber dem Verbot doppelter Besteuerung ebenso durch einen entsprechend schonenderen Zugriff in der Versorgungsphase Rechnung tragen kann (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 169, unter B.I.2.b, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Eine weitere verfassungsgerichtliche Überprüfung der angegriffenen Normen kommt nach der Rechtsprechung sowohl des BVerfG als auch des Bundesfinanzhofs (BFH) insoweit für Altersvorsorgebeiträge nicht mehr in Betracht (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 507, 508; vgl. auch die Urteile des erkennenden Senats vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574, und vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513; siehe auch BFH-Entscheidungen vom 19. Mai 2004 III R 55/03, BFHE 206, 260, BStBl II 2006, 291; vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245; vom 14. März 2006 IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283).

    Dasselbe muss auch für die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte der früher selbständig tätigen Steuerpflichtigen gelten, da sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung entscheidenden steuerrechtlichen Zusammenhänge stets erst aus einer "Zusammenschau der steuerlichen Regelungen der Aufbauphase mit denjenigen der Versorgungsphase" ergeben (BVerfG-Beschluss in HFR 2008, 507, 508).

    Der Gesetzgeber hat den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 459/87, 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag jedoch zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersvorsorgesysteme aufeinander abgestimmt wird (so auch BVerfG-Beschluss in HFR 2008, 507, 508; vgl. auch den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission, a.a.O., S. 9 f.).

  • BFH, 09.09.2015 - X R 5/13

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen

    Die Höchstbetragsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG sei verfassungsgemäß (vgl. die Senatsentscheidung vom 18. November 2009 X R 6/08, BFHE 227, 137, BStBl II 2010, 282, und die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Februar 2008  2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125 sowie  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Mit Beschluss vom 13. Februar 2008 (BVerfGE 120, 169) nahm der Zweite Senat Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an, mit denen für Veranlagungszeiträume vor 2005 eine zu niedrige einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, insbesondere von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen sowie zu Berufsunfähigkeitsversicherungen, gerügt worden war.

    Die verfassungsrechtliche Prüfung muss sowohl die Aufbau- als auch die Auszahlungsphase von Alterseinkünften in den Blick nehmen, also veranlagungszeitraumübergreifend erfolgen (vgl. BVerfGE 120, 169 ), weil das Verbot doppelter Besteuerung entweder durch eine Steuerfreistellung von Altersvorsorgeaufwendungen (in der Aufbauphase) oder durch Nichtbesteuerung von Alterseinkünften, die aus versteuertem Einkommen stammen, (in der Auszahlungsphase) beachtet werden kann.

    Der Gesetzgeber hat den ihm vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 105, 73 ) erteilten Regelungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersvorsorgesysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfGE 120, 169 ).

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Damit ist keine Aussage darüber verbunden, ob die Besteuerung von Altersbezügen vor- oder nachgelagert zu erfolgen hat (BVerfGE 120, 169 ).

    Aus dem Verbot doppelter Besteuerung lässt sich kein Anspruch auf eine bestimmte Abzugsfähigkeit der Beiträge in der Aufbauphase ableiten (vgl. BVerfGE 120, 169 ).

    (1) In seinem Beschluss vom 13. Februar 2008 (BVerfGE 120, 169 ) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bezogen auf Vorsorgeaufwendungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ausgeführt, ob das Zusammenwirken der einkommensteuerrechtlichen Regelungen der Aufbauphase vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes und der Regelungen der Versorgungsphase seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in bestimmten Fällen einen Verstoß gegen das Verbot doppelter Besteuerung bewirken könne, sei in jenem Verfahren nicht zu entscheiden, denn aus dem Verbot doppelter Besteuerung lasse sich kein Anspruch auf eine bestimmte Abzugsfähigkeit der Beiträge in der Aufbauphase ableiten.

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Mit Beschluss vom 13. Februar 2008 (BVerfGE 120, 169) nahm der Zweite Senat Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an, mit denen für Veranlagungszeiträume vor 2005 eine zu niedrige einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, insbesondere von Beiträgen zu privaten Lebens- und Rentenversicherungen, gerügt worden war.

    Die verfassungsrechtliche Prüfung muss sowohl die Aufbau- als auch die Auszahlungsphase von Alterseinkünften in den Blick nehmen, also veranlagungszeitraumübergreifend erfolgen (vgl. BVerfGE 120, 169 ), weil das Verbot doppelter Besteuerung entweder durch eine Steuerfreistellung von Altersvorsorgeaufwendungen (in der Aufbauphase) oder durch Nichtbesteuerung von Alterseinkünften, die aus versteuertem Einkommen stammen, (in der Auszahlungsphase) beachtet werden kann.

    Der Gesetzgeber hat den ihm vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 105, 73, ) erteilten Regelungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersvorsorgesysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfGE 120, 169 ).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

    Ein Verstoß ist deshalb in den Veranlagungszeiträumen der Versorgungsphase zu rügen, in denen die Altersbezüge der Besteuerung unterworfen werden (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 410/04, BVerfGE 120, 169, m. w. N).

    (1) Der Gesetzgeber hat den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im Rentenurteil in BVerfGE 105, 73 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 169).

    aa) Das BVerfG hat in seinem Beschluss in BVerfGE 120, 169 erkannt, dass eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, Beiträge für private Kapitallebensversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG) zum steuerlichen Abzug zuzulassen, nicht ersichtlich sei.

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss in BVerfGE 120, 169 betont, dass diese Risiken bereits typischerweise von den klassischen Altersversorgungssystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der Beamtenversorgung abgedeckt seien.

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

  • BFH, 23.11.2016 - X R 13/14

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der

  • BFH, 16.11.2011 - X R 15/09

    Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung;

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 274/03

    Mangelnde Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zur Höhe der maximal

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • BFH, 27.07.2017 - III R 1/09

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags,

  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12

    Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen zu privaten

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

  • BFH, 18.11.2009 - X R 45/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

  • BFH, 14.12.2022 - X R 25/21

    Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 325/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

  • BFH, 17.07.2008 - X R 29/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor

  • FG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 K 251/10

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03

    Steuerfreiheit des Existenzminimums und Höchstbetrage des § 10 Abs 3 EStG -

  • BFH, 09.03.2011 - X B 57/10

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31. 12. 2004 geltenden Fassung

  • BFH, 19.10.2010 - X R 43/05

    Keine Verfassungswidrigkeit von EStG-Normen im VZ 2000

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - 7 K 4351/01

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 555/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur

  • BFH, 27.04.2010 - X B 85/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 17.06.2010 - X B 218/09

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von

  • BFH, 11.12.2008 - X B 179/08

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit der

  • FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08

    Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit

  • FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07

    Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort

  • BFH, 08.11.2011 - X B 94/11

    Keine Klärungsbedürftigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von

  • FG Köln, 04.11.2019 - 11 K 2132/18

    Rechtmäßigkeit der einkommensteuerlichen Berücksichtigung einer ausgezahlten

  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2012 - 3 K 1651/10

    Die im Jahr 2005 gewährte Beitragsrückerstattung einer berufsständischen

  • FG Niedersachsen, 03.03.2016 - 10 K 8/16

    Einkommensteuerliche Absetzbarkeit weiterer Aufwendungen über die bereits

  • BFH, 30.08.2023 - X B 23/23

    Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 17 A 1997/08

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids eines Versorgungswerkes für Rechtsanwälte

  • BFH, 16.06.2009 - X B 231/08

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei unstreitigem Sachverhalt -

  • OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19

    Anhebung des Renteneintrittsalters für NotareAnhebung des für die Höhe der

  • FG München, 08.04.2009 - 10 K 713/09

    Keine Aufhebung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 1080/10

    Einmaleinlage des Schweizer Arbeitgebers in eine Schweizerische Pensionskasse zur

  • FG München, 27.05.2014 - 15 K 3529/11

    Altersvorsorgeaufwendungen; Europäische Patentorganisation

  • FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09

    Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers -

  • FG Münster, 25.04.2022 - 6 K 1978/19

    Abzug von Beiträgen zu einer Riester-Rente als Sonderausgaben bei der Ermittlung

  • FG Hamburg, 17.04.2013 - 2 K 149/12

    Körperschaftsteuerrecht: Haftung für Kapitalertragsteuern nach § 27 Abs. 5 KStG

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2020 - 5 K 754/16

    Einkommensbesteuerung von Leibrenten in der Übergangszeit bis zur vollständigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht