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   BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04   

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https://dejure.org/2010,142
BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 (https://dejure.org/2010,142)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 (https://dejure.org/2010,142)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 (https://dejure.org/2010,142)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung eines Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer iHv 200 % gem §§ 1, 16 GewStG idF vom 23.12.2003 - Zur Beschränkbarkeit des kommunalen Hebesatzrechts gem Art 106 Abs 6 GG iVm Art 28 Abs 2 S 3 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 2 GG, Art 106 Abs 6 S 2 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, Art 28 Abs 2 S 3 GG, Art 72 Abs 2 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung eines Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer iHv 200 % gem §§ 1, 16 GewStG idF vom 23.12.2003 - Zur Beschränkbarkeit des kommunalen Hebesatzrechts gem Art 106 Abs 6 GG iVm Art 28 Abs 2 S 3 GG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Festlegung eines Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer - Berechtigung zur Erhebung einer Gewerbesteuer als Gemeindesteuer - Gewährleistung des kommunalen Hebesatzrechts in Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG und Art. 106 Abs. 6 S. 2 GG - Gesetzgebungskompetenz des ...

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung eines Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer iHv 200 % gem §§ 1, 16 GewStG idF vom 23.12.2003 - Zur Beschränkbarkeit des kommunalen Hebesatzrechts gem Art 106 Abs 6 GG iVm Art 28 Abs 2 S 3 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung eines Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer iHv 200 % gem §§ 1, 16 GewStG idF vom 23.12.2003 - Zur Beschränkbarkeit des kommunalen Hebesatzrechts gem Art 106 Abs 6 GG iVm Art 28 Abs 2 S 3 GG

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindesthebesatz von 200% für GewSt ist verfassungsgemäß

  • streifler.de

    Verfassungsmäßigkeit des Mindesthebesatzes von 200 % für Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Festlegung eines Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer; Berechtigung zur Erhebung einer Gewerbesteuer als Gemeindesteuer; Gewährleistung des kommunalen Hebesatzrechts in Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG und Art. 106 Abs. 6 S. 2 GG; Gesetzgebungskompetenz des Bundes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 % ist verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kommunen müssen Mindesthebesatz weiter einhalten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mindesthebesatz von 200 % für Gewerbesteuer verfassungsgemäß

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Mindesthebesatzes von 200 % für Gewerbesteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindesthebesatz für Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 125, 141
  • NVwZ 2010, 895
  • DVBl 2010, 509
  • DB 2010, 542
  • DÖV 2010, 485
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Die Grundsteuer zählt zu den Realsteuern (BVerfGE 65, 325 ; 120, 1 ; 125, 141 ).

    a) Nach Art. 105 Abs. 2 GG steht dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung für die Grundsteuer nur nach Maßgabe der Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG in der Fassung von 1994 zu (vgl. BVerfGE 125, 141 ; 138, 136 ).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    a) Die allgemeinen Grundsätze des Art. 72 Abs. 2 GG zur Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung im gesamtstaatlichen Interesse gelten auch für die Steuergesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 125, 141 ).

    Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich, wenn und soweit die mit ihr erzielbare Einheitlichkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen Voraussetzung für die Vermeidung einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen ist, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 125, 141 ).

    Während die Wahrung der Rechtseinheit in erster Linie auf die Vermeidung einer Rechtszersplitterung zielt (vgl. BVerfGE 106, 62 ), geht es bei der Wahrung der Wirtschaftseinheit im Schwerpunkt darum, Schranken und Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet zu beseitigen (vgl. BVerfGE 106, 62 ; 125, 141 ).

    Im Rahmen der danach eröffneten verfassungsgerichtlichen Kontrolle steht dem Gesetzgeber im Hinblick auf die allein zulässigen Zwecke einer bundesgesetzlichen Regelung und deren Erforderlichkeit im gesamtstaatlichen Interesse im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG jedoch eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerfGE 110, 141 ; 111, 226 ; 125, 141 ; 128, 1 ; BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, juris, Rn. 115).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Dem Gesetzgeber steht insoweit zwar eine Einschätzungsprärogative zu; die verfassungsgerichtliche Kontrolle ist hier jedoch nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. BVerfGE 106, 62 ; 110, 141 ; 125, 141 ).
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