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   BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08   

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BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 (https://dejure.org/2010,2)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 (https://dejure.org/2010,2)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 (https://dejure.org/2010,2)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 234 EG; § 96 TKG; § 113 TKG; § 113a TKG; § 113b TKG; § 100g StPO; Art. 267 AEU; Art. 10 Abs. 1 GG
    Vorratsdatenspeicherung; informationelle Selbstbestimmung; Richtlinie 2006/24/EG; Vorrang des Gemeinschaftsrechts; Vorabentscheidungsverfahren; Verfassungsbeschwerde (Zulässigkeit; Solange II); Telekommunikationsfreiheit (Verbindungsdaten; Emails); Geeignetheit ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Vorratsdatenspeicherung

  • openjur.de

    § 100g StPO; Art. 10 Abs. 1 GG; §§ 113a, 113b TKG

  • Bundesverfassungsgericht

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 73 Abs 1 Nr 7 GG, Art 267 AEUV, Art 1 Abs 1 EGRL 24/2006
    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • Telemedicus

    Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

  • Telemedicus

    Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

  • webshoprecht.de

    Verfassungswidrigkeit der Vorratdatenspeicherung

  • IWW
  • JurPC

    Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form verfassungswidrig

  • aufrecht.de

    Aktuelle Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig und nichtig!

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 GG; Pflicht zur Gewährleistung einer hinreichenden Datensicherheit und Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten; Möglichkeit der ...

  • kanzlei.biz

    Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Verfassungswidrigkeit der konkreten Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • sewoma.de

    Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen

  • presserecht-aktuell.de

    Vorratsdatenspeicherung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 GG; Pflicht zur Gewährleistung einer hinreichenden Datensicherheit und Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten; Möglichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Die anlasslose Speicherung von Telekommunkationsdaten ist verfassungswidrig - Vorratsdatenspeicherung

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsraum

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch

  • heise.de (Pressebericht, 29.04.2009)

    Schranken bei Vorratsdatenspeicherung erneut verlängert

  • faz.net (Pressebericht, 03.03.2010)

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Rückschlüsse bis in die Intimsphäre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig und nichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Konkrete Ausgestaltung nicht GG -konform

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

  • kanzlei.biz (Entscheidungsanmerkung und Pressemitteilung)

    Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form war unzulässig

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zulässig

  • starostik.de (Kurzinformation)

    Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig: Was bedeutet das für meine Daten?

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung insgesamt verfassungswidrig und nichtig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verurteilungen aufgrund der Vorratsdatenspeicherung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung (Verfassungswidrig!)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung in Filesharing Fällen

  • Betriebs-Berater (Zusammenfassung)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Daten nach § 100g StPO in Verbindung mit § 113a TKG verfassungswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherungsnormen nichtig

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.03.2010)

    Die Karlsruher Richter werden die Vorratsdatenspeicherung wohl nur unter strengen Vorgaben genehmigen

Besprechungen u.ä. (25)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle strafprozessuale Folgefragen des "Vorratsdatenurteils" des BVerfG (RA und FA f. StR Dirk Meinicke; HRRS 10/2011, 398 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. ... 267 AEUV; Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 EGRL 24/2006; §§ 100a Abs. 1 und 2, 100b Abs. 1 und 2, 100g Abs. 1, 100g Abs. 1 S. 1, 100g Abs. 2 S. 1 StPO; §§ 113a, 113b S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 TKG vom 21.12.2007; Art. 2 TKÜNReglG
    Vorratsdatenspeicherung im Mehrebenensystem: Die Entscheidung des BVerfG vom 2.3.2010(Prof. Dr. Marion Albers, Dr. Jörn Reinhardt; ZJS 6/2010, 767)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    Gegenwärtige Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung - Filesharer gehen leer aus

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht?

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung - chilling effects

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Nach dem Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung - ELENA nun vor dem Aus?

  • daten-speicherung.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nach dem Vorratsdatenspeicherungs-Urteil - Was nun mit den anderen Massendatensammlungen passieren muss (Dr. Patrick Breyer; NJW-aktuell 18/2010, S. 12)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt: Warum wird die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie erst nach acht Jahren geklärt? (Prof. Dr. Thomas Giegerich; ZEuS 2014, 3-17)

  • heise.de (Entscheidungsbesprechung)

    Paukenschlag als Pyrrhussieg - Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig (Dr. Marc Störing)

  • faz.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorratsdatenspeicherung: Da schalten wir mal einfach das Normbewusstsein ab (Prof. Dr. Christoph Möllers; FAZ 17.03.2011)

  • faz.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Netz-Sicherheit: Datenspeicherung als Dienstpistole (Frank Rieger; FAZ 24.02.2011)

  • faz.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorratsdatenspeicherung: Freiheit im Netz ist keine Frage der Technik (Prof. Dr. Christoph Möllers; FAZ 01.02.2011)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 10 GG; §§ 113 a, 113 b TKG; § 100 g StPO
    Vorratsdatenspeicherung

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und die Auswirkungen auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil des BVerfG zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie - neue Eskalation zum Verhältnis Unions- und Verfassungsrecht bleibt aus

  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz: Bundesverfassungsgericht urteilt über Vorratsdatenspeicherung - Folgen für Compliance, interne Revision und Ermittlungen durch Unternehmen

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 100g StPO; § 113a TKG; § 113b TKG
    Zur Verwertbarkeit der vor der Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung erlangten retrograden Verbindungsdaten (StA Dr. Marcus Marlie / Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 9/2010, S. 524-529)

  • kanzlei-papenhausen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Vorratsdatenspeicherung, das BVerfG und Urheberrechtsverstöße im Internet

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorratsdatenspeicherung: Bestandsaufnahme und Ausblick (RA Felix Rettenmaier und RRef'in Lisa Palm; ZIS 2012, 469)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzanmerkung)

    Vorratsdatenspeicherung: Staat muss Vorbild sein - Informationelle Selbstbestimmung ist Schlüssel für souveränes Handeln

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Vorratsdatenspeicherung (VDS), Geheimdiensten (NSA & Co) und privaten Datenkraken (Facebook, Google)

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die gesetzliche Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten entspricht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Vorratsdatenspeicherung als Spielball höchstgerichtlicher Rechtsprechung (Prof. Dr. Jens Puschke; ZIS 2019, 308-317)

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung - Auswirkung auf Abmahnung wegen Filesharings?

  • Lehrstuhl Prof. Hoeren PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - Konsequenzen für die Privatwirtschaft (Prof. Dr. Thomas Hoeren; JZ 2008, 668)

Sonstiges (7)

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Malmström: Nutzung von Vorratsdaten einschränken, aber hart bleiben gegen Deutschland

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.05.2010)

    Staatsanwälte: Vorratsdatenspeicherung neu regeln

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.05.2010)

    Bundesregierung kann nicht sagen, ob Vorratsdaten zur Strafverfolgung erforderlich waren

  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.04.2010)

    Lücke im Urteil: Wie die Berliner Staatsanwaltschaft doch Ergebnisse der Vorratsdatenspeicherung nutzen könnte

  • michael-rahe.de (Sitzungsbericht)
  • vorratsdatenspeicherung.de (Sitzungsbericht)

    Plädoyer von Rechtsanwalt Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 125, 260
  • NJW 2010, 833
  • NVwZ 2010, 770 (Ls.)
  • NStZ 2010, 341 (Ls.)
  • EuZW 2010, 280 (Ls.)
  • NJ 2010, 204
  • StV 2010, 281
  • WM 2010, 569
  • MMR 2010, 356
  • DVBl 2010, 503
  • K&R 2010, 248
  • DÖV 2010, 407
  • afp 2010, 132
  • JR 2010, 225
 
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Wird zitiert von ... (271)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine eigene Betroffenheit liegt aber auch dann vor, wenn eine an Dritte gerichtete Vorschrift einen Beschwerdeführer nicht nur reflexartig, sondern in rechtlich erheblicher Weise berührt (vgl. BVerfGE 13, 230 ; 51, 386 ; 78, 350 ; 108, 370 ; 121, 317 ; 125, 39 ; 125, 260 ; 130, 151 ).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    In der weiteren Verwendung von Daten kann eine eigene Grundrechtsverletzung liegen; maßgeblich sind insoweit die Grundrechte, die jeweils für deren Erhebung einschlägig waren (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 125, 260 ; 133, 277 ; stRspr).

    Dabei muss die Einräumung dieser Befugnisse aber in allen Fällen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einem legitimen Ziel dienen und zu dessen Erreichung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 70, 278 ; 104, 337 ; 120, 274 ; 125, 260 ; stRspr).

    Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).

    Eine vorwiegend auf den Intuitionen der Sicherheitsbehörden beruhende bloße Möglichkeit weiterführender Erkenntnisse genügt zur Durchführung solcher Maßnahmen nicht (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 274 ; 125, 260 ).

    So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ; zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).

    Für Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen und damit präventiven Charakter haben, kommt es unmittelbar auf das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter an (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Hierzu gehören Leib, Leben und Freiheit der Person sowie der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Es hat den Zugriff auf vorsorglich gespeicherte Daten (vgl. BVerfGE 125, 260 ) oder die Durchführung von Wohnraumüberwachungen jedoch auch bei einer gemeinen Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) und Online-Durchsuchungen bei einer Gefahr für Güter der Allgemeinheit, die die Existenz der Menschen berühren (vgl. BVerfGE 120, 274 ), für im Grundsatz mit der Verfassung vereinbar gehalten.

    b) Die Erhebung von Daten durch heimliche Überwachungsmaßnahmen mit hoher Eingriffsintensität ist im Bereich der Gefahrenabwehr zum Schutz der genannten Rechtsgüter grundsätzlich nur verhältnismäßig, wenn eine Gefährdung dieser Rechtsgüter im Einzelfall hinreichend konkret absehbar ist und der Adressat der Maßnahmen aus Sicht eines verständigen Dritten den objektiven Umständen nach in sie verfangen ist (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Die Tatsachen müssen dafür zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann (BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Dies gilt für Maßnahmen der Wohnraumüberwachung bereits gemäß Art. 13 Abs. 3 und 4 GG (vgl. hierzu BVerfGE 109, 279 ) und folgt im Übrigen unmittelbar aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Hierfür die notwendigen sachlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, obliegt der Landesjustizverwaltung und dem Präsidium des zuständigen Gerichts (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt auch Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle (BVerfGE 133, 277 ; vgl. auch BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 125, 260 ; stRspr; vgl. ähnlich auch Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr vom 25. Januar 2012, KOM[2012] 10 endgültig - Stand nach Abschluss des Trilogs, 16. Dezember 2015: 15174/15; Stand 28. Januar 2016: 5463/16, Anlage).

    Die insoweit geltenden Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Grundrecht in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ).

    Durch sie soll, soweit möglich, den Betroffenen subjektiver Rechtsschutz ermöglicht und zugleich einer diffusen Bedrohlichkeit geheimer staatlicher Beobachtung entgegengewirkt werden (vgl. BVerfGE 125, 260 ; ähnlich EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 -, Digital Rights Ireland Ldt/Minister for Communications, Marine and Natural Resources u.a., NJW 2014, S. 2169 , Rn. 37).

    Sie sind jedoch auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken (BVerfGE 125, 260 ).

    Liegen zwingende Gründe vor, die eine nachträgliche Benachrichtigung ausschließen, ist dies richterlich zu bestätigen und in regelmäßigen Abständen zu prüfen (BVerfGE 125, 260 ).

    Der Gesetzgeber hat diesbezüglich allerdings einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 125, 260 m.w.N.).

    Grundsätzlich gehört hierzu, dass insoweit ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen erkennbar ist (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 274 ; 125, 260 ).

    d) Verfahrensrechtlich normiert § 201 Abs. 3 BKAG in Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen einen Richtervorbehalt (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG durch Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten wiegt, auch wenn hierdurch nicht unmittelbar der Inhalt der Kommunikation erfasst wird, schwer (vgl. BVerfGE 107, 299 ; für die vorsorgliche Speicherung solcher Daten vgl. auch BVerfGE 125, 260 ).

    Soweit er auf § 113a TKG (a.F.) verweist, läuft er leer, da das Bundesverfassungsgericht § 113a TKG (a.F.) für nichtig erklärt hat (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Die Anforderungen an die weitere Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten richten sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ; stRspr).

    a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwecken begründet einen neuen Eingriff in das Grundrecht, in das durch die Datenerhebung eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

    Für Daten aus eingriffsintensiven Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wie denen des vorliegenden Verfahrens kommt es danach darauf an, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben neu auch für den geänderten Zweck mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln erhoben werden dürften (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ; der Sache nach ist diese Konkretisierung nicht neu, vgl. bereits BVerfGE 100, 313 , und findet sich unter der Bezeichnung "hypothetischer Ersatzeingriff" auch in BVerfGE 130, 1 ).

    cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweckänderung liegt eine konkretisierende Konsolidierung einer langen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ).

    Die Vorschrift eröffnet somit Grundrechtseingriffe, die jeweils an den Grundrechten zu messen sind, in die bei Erhebung der übermittelten Daten eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

    Doch setzen die Datenerhebung und entsprechend eine zweckändernde Übermittlungsbefugnis auch hier zumindest die Ausrichtung an schweren Straftaten voraus (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ).

    Danach ist etwa die Übermittlung von Daten aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auf die Verhütung von schweren Straftaten und von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen auf die Verhütung von besonders schweren Straftaten beschränkt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ; 129, 208 ; siehe auch oben C IV 1 a).

    Vorgaben dieser Strenge und Detailgenauigkeit an den Gesetzgeber ließen und lassen sich nach meiner Überzeugung der Verfassung aber nicht entnehmen (vgl. meine bereits in diese Richtung zielende Abweichende Meinung in BVerfGE 125, 380 zum Urteil des Senats zur Vorratsdatenspeicherung - BVerfGE 125, 260).

    Sie ist dort vornehmlich aber im Blick auf die spezifischen Grundrechtsgefährdungspotenziale der elektronischen Datenverarbeitung sowie die Breitenwirkung bestimmter Maßnahmen entwickelt worden, etwa in den Entscheidungen zur Antiterrordatei als Verbunddatei, sowie zur Vorratsdatenspeicherung, die die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten bei den Netzbetreibern vorsah (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ).

    Die gegenteilige Auffassung des Senats ist zwar in seiner jüngeren Spruchpraxis angelegt, dort aber vornehmlich zu Sachverhalten entwickelt worden, die spezifische Grundrechtsgefährdungen zum Gegenstand hatten, welche sich bei der Vernetzung großer Dateien (Antiterrordatei als Verbunddatei) oder der Verwendung anlasslos in großer Breite von Netzbetreibern erhobener und vorzuhaltender Daten ergeben (vgl. BVerfGE 125, 260; 133, 277).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Dies gilt im Besonderen hinsichtlich der Entscheidungen zur Rasterfahndung (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320), zur automatischen Kennzeichenerfassung (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378) und zur Vorratsdatenspeicherung (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260).

    Soweit in den genannten Entscheidungen ein "besonders schwerer Eingriff" (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [318] = juris, Rn. 210) und Eingriffe von "erheblichem Gewicht" (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [347] = juris, Rn. 93; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [407], = juris, Rn. 92) angenommen oder zumindest für möglich gehalten werden, sind die dafür herangezogenen Erwägungen auf die Maßnahmen nach § 22 Abs. 1a BPolG nicht übertragbar.

    Neben der hier nicht gegebenen Heimlichkeit der Datenerhebung und Datenverwendung, die eine Steigerung der Eingriffsintensität begründet (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [335] = juris, Rn. 241 ff.; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [402 f., 406] = juris, Rn. 79, 89; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [353] = juris, Rn. 113), werden auch die Auswertungs- und Datenverknüpfungsmöglichkeiten, die zum Teil Erkenntnisse zum Persönlichkeits- und Bewegungsprofil offenbaren können, zur weiteren Begründung der dort angenommenen hohen Eingriffsintensität herangezogen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319] = juris, Rn. 211; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [403 ff.], = juris, Rn. 80 ff.; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [347 f.] = juris, Rn. 96 ff.).

    Soweit auch die Gefahr, von weiteren Folgeeingriffen betroffen zu werden, für eine (weiter) gesteigerte Eingriffsintensität herangezogen wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319 f.] = juris, Rn. 212; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [403], = juris, Rn. 80; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [351] = juris, Rn. 108), ist zu differenzieren.

    Sind die erhobenen, gespeicherten bzw. zusammengeführten Daten selbst die Grundlage für Folgeeingriffe, weil der Betroffene - ohne in seiner Person einen konkreten Gefahren- oder Tatverdacht zu begründen - beispielweise zu einem ungünstigen Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle gewesen oder von einer bestimmten Person kontaktiert wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319 f.] = juris, Rn. 212) oder weil er in ein bestimmtes Fahndungsraster passt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [352] = juris, Rn. 110), ist die Möglichkeit, mit Folgeeingriffen konfrontiert zu werden, bei der Bestimmung der Eingriffsintensität mit zu berücksichtigen.

    Schließlich ist auch die Streubreite des Eingriffs zu berücksichtigen, die dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [402], = juris, Rn. 78; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [354 f.] = juris, Rn. 117; auch BVerfGE Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [318 f., 335] = juris, Rn. 210, 241).

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