Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,207
BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06 (https://dejure.org/2010,207)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 2 BvL 59/06 (https://dejure.org/2010,207)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 2 BvL 59/06 (https://dejure.org/2010,207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG; §§ 10d Abs. 1, 10d Abs. 2, 10d Abs. 3, 2 Abs. 3 EStG
    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der sog "Mindestbesteuerung" - Vorlagebeschluss geht unzureichend auf Auslegungsmöglichkeiten und auf Grundstruktur der vorgelegten Normen ein

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 10d Abs 1 S 2 EStG vom 24.03.1999
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der sog "Mindestbesteuerung" - Vorlagebeschluss geht unzureichend auf Auslegungsmöglichkeiten und auf Grundstruktur der vorgelegten Normen ein - daher unzureichende Grundlage für Prüfung, ob vorgelegte Normen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Normenklarheit der §§ 2 Abs. 3, 10d Abs. 1, 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Einschränkung der einkunftsartenübergreifenden Verlustverrechnung

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der sog "Mindestbesteuerung" - Vorlagebeschluss geht unzureichend auf Auslegungsmöglichkeiten und auf Grundstruktur der vorgelegten Normen ein - daher unzureichende Grundlage für Prüfung, ob vorgelegte Normen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der sog "Mindestbesteuerung" - Vorlagebeschluss geht unzureichend auf Auslegungsmöglichkeiten und auf Grundstruktur der vorgelegten Normen ein - daher unzureichende Grundlage für Prüfung, ob vorgelegte Normen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Normenklarheit der §§ 2 Abs. 3 , 10d Abs. 1 , 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Einschränkung der einkunftsartenübergreifenden Verlustverrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage des BFH zum eingeschränkten Verlustausgleich (Mindestbesteuerung) nach dem StEntlG 1999/2000/2002 unzulässig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässiges Vorlageersuchen des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der § 2 Abs. 3 Satz 2?8 und § 10d Abs. 1?3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 (Mindestbesteuerung) wegen Verstoßes gegen die Normenklarheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestbesteuerung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerentlastungsgesetz - BVerfG weist Vorlage des BFH zurück

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorlage zur "Mindestbesteuerung" unzulässig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zur "Mindestbesteuerung" nach dem StEntlG 1999/2000/2002 unzulässig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zur "Mindestbesteuerung" nach dem StEntlG 1999/2000/2002 unzulässig

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 335
  • BB 2010, 2789
  • DB 2010, 2477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Die dagegen erhobene Klage führte zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. September 2006 - XI R 26/04 - (BStBl II 2007, S. 167 ff. = BFHE 214, 430 ff.).

    a) Soweit der Bundesfinanzhof in diesem Zusammenhang in Anknüpfung an das Schrifttum Bedenken gegen einzelne Begriffe formuliert (vgl. BStBl II 2007, S. 167 = BFHE 214, 430 ), können diese zwar durchaus Anlass zur Kritik geben.

    b) § 2 Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG können zwar ebenfalls im Hinblick auf ihre Formulierung bemängelt werden (vgl. BFH BStBl II 2007, S. 167 = BFHE 214, 430 ).

    Probleme der Komplexität dieser Vorschriften beschreibt der Vorlagebeschluss jedoch im Wesentlichen nur allgemein auf einer abstrakten Ebene (vgl. BStBl II 2007, S. 167 = BFHE 214, 430 ).

    Die Vorlage beschränkt sich darauf, zwei der im Schrifttum vertretenen Auffassungen in ihrem Ergebnis wiederzugeben, ohne auf die Problematik und die möglichen Auslegungen näher einzugehen (vgl. BStBl II 2007, S. 167 = BFHE 214, 430 , unter Verweis auf Stapperfend, a.a.O., S. 338 f.).

    Der Vorlagebeschluss geht auf die Normstrukturen nicht ein, sondern belässt es dabei, die Komplexität der Sätze 6 und 7 im Allgemeinen zu umschreiben (vgl. BStBl II 2007, S. 167 = BFHE 214, 430 ).

    c) Das gilt auch für die Ausführungen zu § 10d EStG (vgl. BStBl II 2007, S. 167 = BFHE 214, 430 ), der die Grundstrukturen des § 2 Abs. 3 EStG im Rahmen des periodenübergreifenden Verlustausgleichs sinngemäß fortführt.

    Zwar bezeichnet der Vorlagebeschluss mit der unübersichtlichen Verweisungstechnik und der Vielzahl der durchzuführenden Rechenschritte (vgl. BStBl II 2007, S. 167 = BFHE 214, 430 ) weitere Gesichtspunkte, die im Hinblick auf die Problematik der Normenklarheit von Bedeutung sein können.

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es eine solche Prüfung vorgenommen hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 78, 165 ; 92, 277 ; 105, 48 ; 124, 251 ).

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 78, 165 ; 92, 277 ; 105, 48 ; 124, 251 ).

    Die verschiedenen Auffassungen zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten des einfachen Rechts sind mit Blick auf den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt darzulegen, zu erörtern und verfassungsrechtlich zu würdigen (vgl. BVerfGE 80, 96 ; 124, 251 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es eine solche Prüfung vorgenommen hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 78, 165 ; 92, 277 ; 105, 48 ; 124, 251 ).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 78, 165 ; 92, 277 ; 105, 48 ; 124, 251 ).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Die verschiedenen Auffassungen zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten des einfachen Rechts sind mit Blick auf den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt darzulegen, zu erörtern und verfassungsrechtlich zu würdigen (vgl. BVerfGE 80, 96 ; 124, 251 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Geht es dabei um die Anforderungen an hinreichende Bestimmtheit und Klarheit der Norm, so hat das vorlegende Gericht insbesondere auch zu begründen, inwiefern eine Entscheidung für eine der dargelegten Auslegungsmöglichkeiten den Rahmen der Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären (vgl. BVerfGE 31, 255 ) und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode zu bewältigen (vgl. BVerfGE 83, 130 ), sprengen würde.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 78, 165 ; 92, 277 ; 105, 48 ; 124, 251 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
    Geht es dabei um die Anforderungen an hinreichende Bestimmtheit und Klarheit der Norm, so hat das vorlegende Gericht insbesondere auch zu begründen, inwiefern eine Entscheidung für eine der dargelegten Auslegungsmöglichkeiten den Rahmen der Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären (vgl. BVerfGE 31, 255 ) und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode zu bewältigen (vgl. BVerfGE 83, 130 ), sprengen würde.
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Der Beschluss des Sozialgerichts genügt den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 127, 335 ; 133, 1 ).
  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Die danach auch von der Bundesärztekammer zu beachtende Maßstab der Normklarheit (vgl. BVerfG v. 12.10.2010 ­ 2 BvL 59/06, BeckRS 2010, 55320) besagt, dass Normen so bestimmt und klar abgefasst sein müssen, dass der Betroffene die Rechtslage erkennen und sein Verhalten danach ausrichten kann.
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Im Falle einer gehäuften Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in einer Norm sind die einzelnen Begriffe jeweils auszulegen und zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.7.2017 - 2 BvR 1487/17 -, juris Rn. 38 und Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvL 59/06 -, juris Rn. 62 ff. - Mindestbesteuerung -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht