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   BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61   

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https://dejure.org/1961,271
BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Wahlkreiseinteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden unterschiedlichen Bevölkerungszahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 127
  • NJW 1961, 2011
  • NJW 1961, 211
  • DÖV 1961, 866
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Bei dieser Form der Verhältniswahl wird - wenn man einmal von der heute nicht mehr praktischen Möglichkeit des freien Einzelbewerbers (§ 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 BWG ) absieht - dem Wähler ein Einfluß darauf, welche der von den Parteien benannten Wahlbewerber zum Zuge kommen, nur im Rahmen der vorgeschalteten Wahlen im Einerwahlkreis eingeräumt, während die Zahl der den an der Wahl beteiligten Parteien insgesamt zuzuteilenden Sitze sich nach dem Verhältnis der auf diese Partei entfallenen Zweitstimmen richtet (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 7, 63 ff.).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Die Entscheidung, den durch die Unterteilung des Wahlgebietes in Listenwahlkreise herbeigeführten Proportionalitätseinbußen durch einen wahlgebietsbezogenen Verhältnisausgleich entgegenzuwirken, ist zwar von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 127 ).

    cc) Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bundestagswahl infolge des auf der zweiten Stufe der Sitzzuteilung durchzuführenden Verhältnisausgleichs (§ 6 Abs. 4 BWG) und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach dem Verteilungsprinzip der Mehrheitswahl den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ; 121, 266 ).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Bei einer personalisierten Verhältniswahl, wie sie dem derzeitigen Wahlrecht zugrunde liegt, dürften die Spielräume des Gesetzgebers größer sein als bei einem reinen Mehrheitswahlrecht (vgl. BVerfGE 13, 127 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der vorgeschalteten Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]): Überhangmandate differenzierten - je nach der Anzahl der entstandenen Überhangmandate in unterschiedlichem Grade - den verhältniswahlrechtlich verstandenen Erfolgswert der Wählerstimmen.

    Auch dieses Wahlsystem gewährleistet vollständige Erfolgschancengleichheit, wenn die Wahlkreise annähernd gleich groß sind (vgl. BVerfGE 13, 127 [128]), jede Wählerstimme gleich gezählt und dabei den jeweiligen Kandidaten gutgeschrieben wird.

    Aus dem bisher Dargelegten wird deutlich, daß sich die Frage, ob eine wahlrechtlich relevante Ungleichheit vorliegt, nicht unabhängig von dem jeweiligen Wahlsystem entscheiden läßt (vgl. BVerfGE 1, 208 [244]; 13, 127 [128]).

    Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).

    Das Bundesverfassungsgericht verwendet den von ihm gebrauchten Begriff des "Grundcharakters der Bundestagswahl als einer Verhältniswahl" nur zur Abgrenzung gegenüber der zur Personenauswahl vorgeschalteten Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (vgl. BVerfGE 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Während erhebliche Größenunterschiede der Wahlkreise im Rahmen der reinen Mehrheitswahl im Ein-Personen-Wahlkreis mit dem Gleichheitssatz schlechthin unvereinbar sind, spielt die Wahlbezirkseinteilung etwa im Rahmen der Verhältniswahl mit überregionaler Reststimmenverwertung zumindest keine vergleichbar bedeutende Rolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 1961 - 2 BvR322/61 -, BVerfGE 13, 127 = juris, Rn. 3; und vom 22. Mai 1963 - 2 BvC 3/62 -, BVerfGE 16, 130 = juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; ebenso - deklaratorisch - § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG; vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06

    Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen

    Deshalb kommen nicht allein die für die Mehrheitswahl geltenden Grundsätze zur Anwendung, wonach bei einer reinen Mehrheitswahl im Ein-Personen-Wahlkreis erhebliche Größenunterschiede der Wahlkreise mit dem Gebot der Wahlrechtsgleichheit schlechthin nicht vereinbar sind (BVerfG, Beschl. v. 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 -, BVerfGE 13, 127, 128; Beschl. v. 22.05.1963 - 2 BvC 3/62 -, BVerfGE 16, 130, 136).

    Andererseits kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass, wie bei einer Verhältniswahl mit überregionaler Reststimmenverwertung (BVerfG, Beschl. v. 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 -, BVerfGE 13, 127, 128), der Größe der Wahlkreise keine entscheidende Rolle zukommt.

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR 11/11

    Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten aus Essingen (Ostalbkreis) zur

  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

  • VerfGH Bayern, 04.10.2012 - 14-VII-11

    Unbegründete Popularklagen gegen Änderungen des Landeswahlgesetzes

  • BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei wegen

  • BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und

  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

  • BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61

    Wahlgebietsgröße

  • StGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - GR 2/88

    Landtagswahlrecht Baden-Württemberg: Mischsystem von Mehrheits- und

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 1/67

    Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
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