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   BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59   

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https://dejure.org/1961,15
BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59 (https://dejure.org/1961,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1961 - 2 BvL 1/59 (https://dejure.org/1961,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 (https://dejure.org/1961,15)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 3 Abs. 1 KVStG (Kapitalverkehrsteuergesetz) mit Grundgesetz (GG); Steuerpflichtigkeit von inländischen Kapitalgesellschaften; Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit einer Gesetzesnorm; Rechtsprinzipien der Bestimmtheit des gesetzlichen Tatbestandes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 80; KVStG § 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmensbesteuerung: Versteckte Idee des Sozialismus

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 153
  • MDR 1962, 26
  • DB 1961, 1507
 
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Wird zitiert von ... (152)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Das Bundesverfassungsgericht hat sie stets anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243 f.]; 13, 153 [164]; 18, 224 [237 ff.]; 25, 167 [183]).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Gleichwohl vertritt das Bundesverfassungsgericht in zutreffender Einschätzung der komplexen Lebensverhältnisse der modernen Gesellschaft und einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Rechtsordnung in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß den zuvor aufgezeigten Grundsätzen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln durch den Gesetzgeber keineswegs entgegensteht (vgl. BVerfGE 3, 225, 243 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53]; 13, 153, 161; 21, 73, 79 sowie 31, 255, 264 und Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz, aaO, Rz 63).

    Das gilt nach den weiteren Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sogar für die erheblich in die Rechts- und Individualsphäre des Bürgers eingreifenden Rechtsgebiete des Strafrechts und Steuerrechts (vgl. BVerfGE 4, 352, 357; 11, 234, 237; 13, 153, 160; 28, 175, 183 und 32, 346, 364).

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Danach muss die eine Steuerpflicht begründende Norm nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sein, so dass eine Steuerlast in gewissem Umfang für den Bürger voraussehbar sowie überschaubar wird (vgl. BVerfGE 13, 153 ; 19, 253 ; 34, 348 ; 73, 388 ).
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