Rechtsprechung
   BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,130
BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57 (https://dejure.org/1961,130)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.1961 - 1 BvR 730/57 (https://dejure.org/1961,130)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 1961 - 1 BvR 730/57 (https://dejure.org/1961,130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 174
  • NJW 1961, 2251
  • MDR 1962, 25
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
    Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht deshalb unzulässig, weil sie sich gegen einen Zwischenbescheid richtet (vgl. BVerfGE 1, 322 (324 f.)).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
    Die Voraussetzungen, unter denen dieses Gericht angerufen werden kann, sind vielmehr im einzelnen bezeichnet (BVerfGE 1, 396 (408); 3, 368 (376)).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
    Art. 21 GG , der gegenüber Art. 9 Abs. 2 GG lex specialis ist (BVerfGE 2, 1 (13)), bezieht sich lediglich auf politische Parteien, Art. 18 GG i.V.m. § 39 Abs. 2 BVerfGG nur auf das Verfahren der Verwirkung von Grundrechten, das dann nicht erforderlich ist, wenn eine Vereinigung nach Art. 9 Abs. 2 GG verboten ist.
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
    Die Beschwerdeführerin kann somit eine Verletzung dieses Grundrechts mit der Verfassungsbeschwerde rügen (BVerfGE 3, 383 (391 f.); 6, 273 (277)).Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei ihr um eine aufgelöste Vereinigung handelt.
  • BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53

    Besatzungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
    Die Voraussetzungen, unter denen dieses Gericht angerufen werden kann, sind vielmehr im einzelnen bezeichnet (BVerfGE 1, 396 (408); 3, 368 (376)).
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
    Die Beschwerdeführerin kann somit eine Verletzung dieses Grundrechts mit der Verfassungsbeschwerde rügen (BVerfGE 3, 383 (391 f.); 6, 273 (277)).Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei ihr um eine aufgelöste Vereinigung handelt.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    (a) Eine unter dem Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG gebildete Vereinigung genießt zwar als solche die Gewährleistungen dieses Grundrechts, ohne dass es des Rückgriffs auf Art. 19 Abs. 3 GG bedarf (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 273 ; 13, 174 ; 149, 160 ).

    Dieser Schutz umfasst das Recht auf Entstehen und Bestehen in der gewählten gemeinsamen Form (vgl. BVerfGE 13, 174 ; 80, 244 ).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Vor allem aber ist Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG lex specialis zu Art. 9 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 2, 1 ; siehe auch BVerfGE 12, 296 ; 13, 174 ; 17, 155 ; Klein, a.a.O., Art. 21 Rn. 511 ; Morlok, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 21 Rn. 143).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Ebenso ist wegen des engen Zusammenhangs von individueller und kollektiver Vereinigungsfreiheit die Vereinigung selbst durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 13, 174 (175); 30, 227 (241)).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Die Vereinigungsfreiheit steht auch dem Zusammenschluss selbst und nicht nur dessen Mitgliedern zu (vgl. BVerfGE 13, 174 ).

    Mit der Vereinigungsfreiheit schützt Art. 9 Abs. 1 GG das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich zusammenzuschließen und als Vereinigung zu bestehen (vgl. BVerfGE 13, 174 ; 84, 372 ).

    Auf die Rechtsfähigkeit, die der Gesetzgeber an bestimmte Eigenschaften einer Vereinigung knüpft, kommt es verfassungsrechtlich nicht an (vgl. BVerfGE 13, 174 ; 84, 372 ).

    Der Schutz des Grundrechts aus Art. 9 Abs. 1 GG umfasst sowohl für Mitglieder als auch für die Vereinigung die Gründung, die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ), also das Recht auf Entstehen und Bestehen in der gewählten gemeinsamen Form (vgl. BVerfGE 13, 174 ; 80, 244 ).

    a) Anders als über Parteiverbote entscheidet über Vereinsverbote nicht das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 13, 174 ).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen sind bereits geklärt (zu § 86a StGB vgl. BVerfGE 82, 1; BVerfGK 7, 452; 8, 159; zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG BVerfGE 13, 174 ; 30, 227 ; 50, 290 ; 80, 244 ; 84, 372 ; zuletzt BVerfGE 149, 160 ; zu Schranken BVerfGE 80, 244; 149, 160; siehe auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16 - und - 1 BvR 1099/16 -).

    aa) Der Schutz des Grundrechts aus Art. 9 Abs. 1 GG umfasst für Mitglieder ebenso wie für eine Vereinigung selbst das Recht auf Entstehen und Bestehen in der gewählten gemeinsamen Form (vgl. BVerfGE 13, 174 ; 70, 1 ; 80, 244 ).

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Das ergibt sich aus einer zusammengefaßten Betrachtung der bisher zum Koalitionsrecht ergangenen fünf Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 4, § 6 ff. = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG; BVerfGE 17, 319 ff. = AP Nr. 1 zu Art. 81 PersVG Bayern; BVerfGE 18, 18 ff. = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BVerfGE 19, 303 ff. = AP Nr. 7 zu Art. 9 GG; BVerfGE 20, 312 ff. = AP Nr. 24 zu § 2 TVG).

    Der einzelne hat wiederum das Recht, an der spezifischen Tätigkeit der Koalition in dem Bereich teilzunehmen, der für die Koalition verfassungsrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfGE 19, 303 [312] = AP Nr. 7 zu Art. 9 GG [zu I 2 a]).

    Dabei rechnet das Bundesverfassungsgericht zur Funktionsgarantie der Koalitionen die Gewährleistung der Tarifautonomie und damit den Kernbereich eines Tarifvertragssystems, weil sonst die Koalitionen ihre Funktion, in dem von der staatlichen Rechtsetzung freigelassenen Raum das Arbeitsleben im einzelnen durch Tarifverträge zu ordnen, nicht sinnvoll erfüllen könnten (BVerfGE 4, 96 [108] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG [C 2 b, bb]; BVerfGE 18, 18 [28] = AP Nr. 15 zu § 2 TVG [B II 1]; BVerfGE 19, 303 [313] = AP Nr. 7 zu Art. 9 GG [I 2 c]; BVerfGE 20, 312 [320] = AP Nr. 24 zu § 2 TVG [C II]; dazu, daß das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 4, 96 [108] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG [C 2 b, bb] ursprünglich nur eine Art "relative Funktionsgarantie" angenommen, diese Einschränkung aber wohl später nicht mehr gemacht hat, vgl. Hueck-Nipperdey, a.a.O., II 1, S. 137 ff.).

    Zur Funktionsgarantie rechnet das Bundesverfassungsgericht nicht nur den Bereich der Tarifautonomie, sondern auch solche Betätigungen der Koalitionen, die auf andere Weise als durch Abschluß von Tarifverträgen die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder wahren und fördern, z.B. im Personalvertretungswesen (BVerfGE 19, 303 [313, 314] = AP Nr. 7 zu Art. 9 GG [zu I 2 c]).

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Aus der Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit folgt nicht nur ein (Menschen-)Recht, Vereinigungen zu bilden, sondern außerdem ein Recht der Vereinigungen "auf Entstehen und Bestehen" (BVerfG, Beschluß vom 18. Oktober 1961 - 1 BvR 730/57 - BVerfGE 13, 174 [175]).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Die Verfassungsvorschrift steht jedoch dem sofortigen Vollzug von Verwaltungsakten nicht entgegen, sofern es erforderlich ist, unaufschiebbare Maßnahmen im überwiegenden Allgemeininteresse rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 13, 174 [177 ff.]; 35 382 [402]; 51, 268 [284]).

    Der Schutz des Grundrechts umfaßt sowohl für Mitglieder als auch für die Vereinigung die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (BVerfGE 50, 290 [354]) sowie - unbeschadet der Frage der Rechtsfähigkeit - das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 13, 174 [175]).

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Art. 9 Abs. 3 GG schützt sowohl die Koalition als solche und den Kernbereich ihrer koalitionsmäßigen Betätigung als auch das Recht des einzelnen, einer Gewerkschaft beizutreten und an ihrer verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit teilzunehmen (ständige Rechtsprechung des BVerfG und des BAG, vgl. u. a. BVerfGE 19, 303, 312 = AP Nr. 7 zu Art. 9 GG, zu I 2 a der Gründe; BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG, zu C IV 1 der Gründe; BAGE 19, 217, 222 = AP Nr. 10 zu Art. 9 GG, zu 2 der Gründe; BAGE 54, 353, 359 = AP Nr. 49 zu Art. 9 GG, zu III 1 der Gründe).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Sind auch die Koalitionen selbst in den Schutz des Grundrechts der Koalitionsfreiheit einbezogen (BVerfGE 4, 96 [101 f.]; 19, 303 [312]), wird also durch Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur ihr Entstehen, sondern auch ihr Bestand gewährleistet (vgl. BVerfGE 13, 174 [175]), so müssen nach Sinn und Zweck der Bestimmung grundsätzlich auch diejenigen Betätigungen verfassungsrechtlich geschützt sein, die für die Erhaltung und Sicherung der Existenz der Koalition unerläßlich sind.
  • BVerfG, 02.07.2019 - 1 BvR 1099/16

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen

  • BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91

    Zur Verfassungsmäßigkeit von GenG § 53 Abs 1 S 1, §§ 54, 55 Abs 3 S 1, § 63b Abs

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 123/89

    Zeitzuschläge im Personalbemessungssystem

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90

    Sammlungsrechtliche Erlaubnispflicht - Persönliche Mitgliederwerbung -

  • BVerfG, 11.04.1991 - 1 BvR 413/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 3 UWG auf Vereinsnamen

  • LAG Hessen, 02.03.1995 - 3 Sa 425/94

    Tarifvertrag: Allgemeinverbindlicherklärung - Günstigkeitsprinzip

  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 256/65

    Fortgeltung einer Spielbankverordnung - Kein Ausserkrafttreten

  • BAG, 26.01.1982 - 1 AZR 610/80

    Gewerkschaftliche Informationen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

  • LG Oldenburg, 29.10.2004 - 13 O 1195/04

    Anspruch eine Fußballverbandes auf Zahlung anteiliger Ausbildungsentschädigungen

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 633/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93

    Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die

  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

  • BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81

    Zurückweisung der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister; Materielle

  • BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65

    Gewerkschaft - Betriebsratswahl - Anfechtungsberechtigung

  • StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 835

    Beschwerdebefugnis; Bundesverfassungsgericht; Grundrechtsklage;

  • BGH, 26.11.1969 - I ZR 34/68

    Zulässigkeit von Werbung durch einen Steuerbevollmächtigten - Sinn und Zweck

  • VG Osnabrück, 28.04.2011 - 1 B 10/11

    01. Mai; Koalitionsfreiheit; Maifeiertag; Sonn- und Feiertagsruhe;

  • VG Freiburg, 19.05.1998 - 2 K 750/98

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur

  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1989 - 2 M 5/89

    Sonderanspruch auf Dienstzeitbefreiung zur Erfüllung mütterlicher Pflichten im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht