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   BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57   

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BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57 (https://dejure.org/1961,90)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1961 - 1 BvR 760/57 (https://dejure.org/1961,90)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1961 - 1 BvR 760/57 (https://dejure.org/1961,90)
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Ladenschluß Buchhandel

§§ 1 ff LSchlG, Art. 3 GG, Art. 72 Abs. 2 GG aF

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Ladenschlußgesetz II

  • openjur.de

    Ladenschlußgesetz II

  • opinioiuris.de

    Ladenschlußgesetz II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Ladenschlußgesetzes unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 237
  • NJW 1962, 99
  • MDR 1962, 192
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57
    Es genügt zur Legitimation einer gesetzlichen Regelung, daß vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 7, 377 [4051 406]).

    Vielmehr genügt es, daß sie eine von mehreren Möglichkeiten zur Erreichung seiner Ziele darstellt; unter ihnen konnte der Gesetzgeber nach seinem Ermessen wählen, vorausgesetzt, daß er insbesondere das Verbot des Übermaßes beachtete (vgl. BVerfGE 7, 377 [406]).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57
    Seine Entscheidung, die zur Bejahung des Bedürfnisses nach einer Regelung durch den Bund statt durch die Länder führte, ist, wie das Gericht in seinem Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 1 BvR 758/57 des näheren dargelegt hat, der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57
    Neben der Festsetzung der Arbeitszeit durch Gesetze und Tarifverträge verlor zwar die Ladenschlußregelung als Arbeitszeitschutz an Bedeutung; dafür trat der Gedanke der Wettbewerbsneutralität stärker in den Vordergrund, der von Anfang an zur Einbeziehung auch der ohne Personal arbeitenden Ladeninhaber in die Ladenschlußregelung geführt hatte (vgl. BVerfGE 1, 283 [297]).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    (2) Ein mit dem Arbeitszeitschutz zusammenhängender Zweck des Ladenschlussgesetzes ist die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 104, 357 mit Hinweis auf BVerfGE 13, 237 ).

    Zur Sicherung dieses Arbeitszeitschutzes darf das Erwerbsinteresse der Einzelhandelsbetriebe zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 13, 237 ).

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Das Ladenschlussgesetz war sowohl dem Arbeitsschutz als auch dem Handel zugeordnet; es sollte zum einen zur Schaffung funktionierender Wettbewerbsverhältnisse einer übermäßigen Konkurrenz durch beliebige Ladenöffnungszeiten entgegensteuern sowie zum anderen dem Arbeitsschutz dienen (vgl. BVerfGE 1, 283 ; 13, 230 ; 13, 237 ; 111, 10 ).

    Daraus ergab sich für die damaligen Vorschriften der §§ 1 - 16, 19, 20 LadSchlG eine - verfassungsrechtlich im Grundsatz unproblematische (vgl. BVerfGE 103, 197 ) - doppelte Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes sowohl aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG a.F. als auch zugleich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (vgl. BVerfGE 1, 283 ; 13, 230 ; 13, 237 ; 111, 10 ).

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Der Zweck des Ladenschlussgesetzes ist in erster Linie der Arbeitszeitschutz der Angestellten im Einzelhandel; daneben tritt die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 13, 237 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 283 ).

    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).

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