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   BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60   

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https://dejure.org/1962,88
BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60 (https://dejure.org/1962,88)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.1962 - 2 BvL 29/60 (https://dejure.org/1962,88)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 1962 - 2 BvL 29/60 (https://dejure.org/1962,88)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Laufbahnvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 356
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von besoldungsrechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der Beamtenbesoldung grundsätzlich einen weiten Spielraum politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen kann (vgl. BVerfGE 13, 356 ; 26, 141 ; 117, 330 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris, Rn. 61; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    d) Beim Erlass besoldungsrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ; 107, 257 ; 110, 353 ).
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