Rechtsprechung
BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 10 Abs. 1 GG; § 95 Abs. 1 TKG; § 111 TKG; § 112 TKG; § 113 TKG
Verfassungsmäßigkeit von Normen des Telekommunikationsgesetzes; Telekommunikationsgeheimnis; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Telekommunikationsdaten; Telekommunikationsnummern; IP-Adressen (statische; dynamische); Speicherungspflicht; Auskunftspflicht; ... - lexetius.com
- DFR
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
- openjur.de
Artt. 1 Abs. 1, 10 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 113, 112, 111 TKG
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 73 Abs 1 Nr 7 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 73 Abs 1 Nr 7 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise ... - Telemedicus
Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
- Telemedicus
Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
- webshoprecht.de
Zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Speicherung von Kommunikations-Bestandsdaten
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend der Verfassungsmäßigkeit der §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetz (TKG) (u.a. Erhebung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten); Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bei der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen; Eingriff in das ...
- kanzlei.biz
Auskunft gemäß TKG verfassungswidrig
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdateien teilweise verfassungswidrig
- rewis.io
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend der Verfassungsmäßigkeit der §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetz ( TKG ) (u.a. Erhebung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten); Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bei der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen; Eingriff in ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (31)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Bestimmungen des TKG zur Herausgabepflicht von Zugangssicherungscodes wie Passworten oder Persönlichen Identifikationsnummern (PIN) sind verfassungswidrig / Übergangsfrist bis 2013
- beck-blog (Kurzinformation)
Teilweise verfassungswidrig: Auskunftspflichten über Zugangsdaten/dyn. IP-Adressen; verfassungsgemäß: Bestandsdatenpeicherung auf Vorrat
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Regelungen des TKG zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten zum Teil verfassungswidrig - Zugriff auf PIN-Codes und Passwörter
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- heise.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Datenschützer begrüßen TKG-Entscheidung des Verfassungsgerichts
- heise.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Verwendung von Telekommunikationsdaten beschränkt
- faz.net (Pressebericht, 24.02.2012)
Weitergabe von Passwörtern teilweise verfassungswidrig: Karlsruhe stärkt Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungswidrige Speicherung von Telekommunikationsdaten
- lto.de (Kurzinformation)
Verbot des Vertriebes anonymer Prepaid-Handykarten - Pirat Breyer reicht Beschwerde beim EGMR ein
- lto.de (Kurzinformation)
Speicherung und Verwendung von TK-Daten - Behördlicher Zugriff auf PIN und PUK verfassungswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten sind teilweise verfassungswidrig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Staatlicher Zugriff auf Telefon- und Internetdaten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- spiegel.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Verfassungsrichter schränken Datennutzung durch Ermittler ein
- Telepolis (Pressebericht, 24.02.2012)
Verfassungsbeschwerde gegen TKG teilweise erfolgreich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- taz.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Kein Recht auf anonyme Telefonate
- angster.net (Kurzinformation)
Telekommunikationsgesetz zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- blogspot.de (Kurzinformation)
- beck.de (Kurzinformation)
DVTM: Verwendung von Telekommunikationsdaten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
IP-Adressen mit eigenem Gewicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
TKG ist teilweise unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Datenschutzrecht - Regelungen des TKG zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten sind teilweise verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auswirkung auf Abmahnungen wegen Filesharings?
- anwalt.de (Kurzinformation)
TKG teilweise verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Daten teilweise verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht ordnet befristete Fortgeltung für verfassungswidrige Vorschriften an
- 123recht.net (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht stärkt Internet-Datenschutz // Weitergabe von Passwörtern oder Persönlichen Identifikationsnummern (PINs) verfassungswidrig - § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
- daten-speicherung.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
TKG-Verfassungsbeschwerde
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
§ 113 TKG
Innenausschuss gibt grünes Licht - Auskunft über PIN, PUK und IP-Adressen - lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
§ 113 TKG
Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft - Netzpolitiker können sich mit Kritik nicht durchsetzen
Besprechungen u.ä. (10)
- internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein großer Wurf
- lawblog.de (Kurzanmerkung)
Karlsruhe legt die Axt an
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Beim Datenschutz nur ein bisschen nachjustieren
- bund.de (Kurzanmerkung)
Das Grundgesetz und die IP-Adresse (Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 24.02.2012)
Nutzerdaten: Nur ab und zu ein wackliges Stoppschild
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Nach der BVerfG-Entscheidung: Beim Datenschutz nur ein bisschen nachjustieren
- dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
Verfassungswidrigkeit von § 113 Abs. 1 S. 2 TKG - Folgen?
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 24.01.2012, Az.: 1 BvR 1299/05 (Normen zu Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig)" von Dr. Hans-Peter Roth, LL.M., original erschienen in: K&R 2012, 274 - 280.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Regelungenen zur Speicherung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Datenschutzrecht: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Sonstiges (8)
- daten-speicherung.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Schriftsatz der Beschwerdeführer von 5.5.2009 (Vertiefung im Hinblick auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.2.2009 - 13 B 33/09)
- daten-speicherung.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme Bundesregierung, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, Berliner Beauftragter für den Datenschutz, Brandenburger Landesbeauftragter für den Datenschutz
- daten-speicherung.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Begründung der Verfassungsbeschwerde
- daten-speicherung.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.10.2012)
Bundesregierung verabschiedet Entwurf zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten
- zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.03.2013)
Überwachung: Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern
- taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.11.2012)
Kabinett aktualisiert Netz-Datenschutz: Verfassungswidrigkeit aufgehoben
- cr-online.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
BMJ-Papier zur Bestandsdatenauskunft: Gewinn für den Rechtsstaat oder Augenwischerei?
Verfahrensgang
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1299/05
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
- BVerfG, 27.11.2012 - 1 BvR 1299/05
- EGMR, 30.01.2020 - 50001/12
Papierfundstellen
- BVerfGE 130, 151
- NJW 2012, 1419
- NVwZ 2012, 748
- NJ 2012, 336
- WM 2012, 562
- MMR 2012, 410
- K&R 2012, 274
- DÖV 2012, 402
Wird zitiert von ... (127)
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
a) Entscheidung BVerfGE 130, 151 (Rn.17).Alle Neuregelungen dienen der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 (BVerfGE 130, 151 ‒ Bestandsdatenauskunft I), mit der § 113 TKG in seiner Fassung vom 22. Juni 2004 (im Folgenden: § 113 TKG a.F.) teilweise für verfassungswidrig erklärt und das Fehlen fachrechtlicher Abrufregelungen beanstandet wurde.
Während eine statische IP-Adresse einem bestimmten Anschlussinhaber (genauer: der Netzwerkschnittstelle eines bestimmten Geräts des Anschlussinhabers) fest zugewiesen wird, wird im Fall der dynamischen Adressierung dem Anschlussinhaber (genauer: der Netzwerkschnittstelle des mit dem Internet kommunizierenden Geräts des Anschlussinhabers) bei jeder neuen Aufnahme der Netzwerkverbindung eine IP-Adresse neu zugewiesen (BVerfGE 130, 151 ).
Gegenstand der Auskunft ist die Zuordnung der IP-Adresse zu einem bestimmten Anschlussinhaber und damit selbst ein Bestandsdatum (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
17 4. a) Anlass der Neuregelung der manuellen Bestandsdatenauskunft war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 (BVerfGE 130, 151 ‒ Bestandsdatenauskunft I).
Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten (BVerfGE 130, 151 ).
Damit bedarf es auch für bundesrechtliche Materien qualifizierter Abrufregelungen, die über eine schlichte Datenerhebungsbefugnis hinausgehen und die eine Auskunftsverpflichtung der Diensteanbieter eigenständig begründen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Der zur Überprüfung gestellte § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. konnte dementsprechend nur so verstanden werden, dass er zwar zur Übermittlung der Daten durch die Diensteanbieter ermächtigte, für den Datenabruf selbst aber qualifizierte Abrufregelungen voraussetzte (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Darüber hinaus entschied das Bundesverfassungsgericht, dass § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. verfassungskonform dahin auszulegen sei, dass in ihm keine Rechtsgrundlage für die Zuordnung dynamischer IP-Adressen gesehen werden konnte (vgl. BVerfGE 130, 151 ), und erklärte § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG a.F. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für verfassungswidrig, weil die Regelung zur Erteilung einer Auskunft über Zugangsdaten unabhängig von den Voraussetzungen für deren Nutzung ermächtigte (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Darlegungen, durch die sich die Beschwerdeführenden selbst einer Straftat bezichtigen müssten, sind zum Beleg der Selbstbetroffenheit ebenso wenig erforderlich wie der Vortrag, für sicherheitsgefährdende oder nachrichtendienstlich relevante Aktivitäten verantwortlich zu sein (BVerfGE 130, 151 ).
Die Vorgängerregelung wurde jedoch für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 130, 151).
Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG begann daher mit Inkrafttreten der angegriffenen Regelungen zum 1. Juli 2013 neu zu laufen (vgl. auch BVerfGE 130, 151 m.w.N.).
Hierunter fallen auch personenbezogene Informationen zu den Modalitäten der Bereitstellung von Telekommunikation (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 2. Oktober 2018, Ministerio Fiscal, C-207/16, EU:C:2018:788, Rn. 51).
Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten (BVerfGE 130, 151 ).
Einen eigenständigen Grundrechtseingriff begründen zunächst § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 TKG, die die Diensteanbieter auf Verlangen einer abrufberechtigten Behörde verpflichten, über die von ihnen nach den §§ 95 und 111 TKG gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Vielmehr bedarf es - nach dem Bild einer Doppeltür - für den Abruf der Daten einer weiteren Rechtsgrundlage (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ; 150, 244 ; 150, 309 ).
Doch obgleich § 113 TKG seitens der abrufberechtigten Behörden eigene Erhebungsbefugnisse voraussetzt, haben § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 TKG allein als Rechtsgrundlage für die Übermittlung bereits Eingriffsqualität (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Ein hiervon zu unterscheidender, eigenständiger Eingriff liegt in den mit § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 TKG korrespondierenden Abrufregelungen des Bundes, die den in § 113 TKG tatbestandlich vorausgesetzten Abruf der Daten seitens der auskunftsberechtigten Behörden regeln (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Dies stellt für sich genommen die Vertraulichkeit einzelner Kommunikationsvorgänge nicht in Frage (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Diese fällt in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EGMR, Benedik v. Slovenia, Urteil vom 24. April 2018, Nr. 62357/14, §§ 130 ff., wonach derartige Maßnahmen das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK berühren).
Diese von den Diensteanbietern gespeicherten Telekommunikationsverbindungen unterliegen dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und zwar unabhängig davon, ob sie von den Diensteanbietern auf vertraglicher Grundlage (vgl. § 96 TKG) gespeichert (vgl. BVerfGE 130, 151 ) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (vgl. §§ 113a, 113b TKG) vorrätig gehalten werden müssen (vgl. BVerfGE 125, 260 ).
Die staatlich auferlegte Pflicht zu deren Nutzung ist selbst dann an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen, wenn die Verbindungsdaten selbst nicht herausgegeben werden (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
105 a) Die Kompetenz kraft Sachzusammenhangs ermöglicht dem Bund die Regelung solcher datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die verständigerweise nur im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur Errichtung einer Telekommunikationsinfrastruktur und zur Informationsübermittlung mit Hilfe von Telekommunikationsanlagen geregelt werden können (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Dazu gehören neben Bestimmungen zum Schutz der Daten umgekehrt auch Bestimmungen, die die Grenzen dieses Schutzes bestimmen und festlegen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Zwecken Daten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (BVerfGE 130, 151 ).
Hiernach kann der Bund die Telekommunikationsdiensteanbieter berechtigen und - in Korrespondenz zu einer fachrechtlich begründeten Auskunftspflicht - auch verpflichten, für bestimmte, von ihm im Einzelnen zu regelnde Zwecke solche Daten bei Vorliegen eines wirksamen Datenabrufs an bestimmte Behörden zu übermitteln (BVerfGE 130, 151 m.w.N.).
Die Ermächtigungen zum Datenabruf selbst bedürfen eines eigenen Kompetenztitels oder müssen den Ländern überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Die Regelung ist darauf beschränkt, die Diensteanbieter zur Übermittlung von Daten zu berechtigen und die Zwecke und Bedingungen für den staatlichen Zugriff auf die Daten zu bestimmen; sie entspricht insofern strukturell ihrer Vorgängervorschrift in deren verfassungskonformer Auslegung (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Dieser kann nicht auf Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG gestützt werden, denn die Inpflichtnahme Privater, die diese zugleich zur Preisgabe der Daten ihrer Kunden zwingt, gehört nicht mehr zur Bestimmung der Grenzen des telekommunikationsbezogenen Datenschutzes, sondern ist untrennbarer Bestandteil des Datenabrufs (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die hiermit erstrebte Unterstützung der staatlichen Aufgabenwahrnehmung dient der Effektivierung der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sowie der Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste, mithin legitimen Zwecken, die einen Eingriff sowohl in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 2. Oktober 2018, Ministerio Fiscal, C-207/16, EU:C:2018:788, Rn. 57).
Unzulässig ist es dagegen, unabhängig von solchen Zweckbestimmungen einen Datenvorrat zu schaffen, dessen Nutzung je nach Bedarf und politischem Ermessen der späteren Entscheidung verschiedener staatlicher Instanzen überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 125, 260 ; 130, 151 ; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 93 f.).
In einem dynamischen Sektor wie der Telekommunikation können auch andere als die aufgrund staatlicher Anordnung zu speichernden Daten für die staatliche Aufgabenwahrnehmung von Bedeutung sein und deshalb zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Auf diese Weise wird das verfassungsrechtliche Gebot der Zweckbindung der erhobenen Information verstärkt (vgl. BVerfGE 130, 151 m.w.N.).
Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 125, 260 ; 130, 151 ; stRspr).
Dies schließt nicht aus, dass er Übermittlung und Abruf von Daten für die in seinem Kompetenzbereich liegenden Materien auch in einer Norm zusammenfassen kann (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Regelung ist nunmehr normenklar als bloße Öffnungsklausel ausgestaltet (vgl. BVerfGE 130, 151 ), die die Diensteanbieter erst dann zur Datenübermittlung verpflichtet, wenn ein eigens begründetes, auf eine fachrechtliche Abrufregelung gestütztes Verlangen einer in § 113 Abs. 3 TKG genannten Stelle vorliegt.
Der Gesetzgeber hat damit hinreichend klargestellt, dass es zur Datenabfrage einer entsprechend qualifizierten Rechtsgrundlage bedarf (…vgl. BTDrucks 17/12034, S. 12), die über eine schlichte Datenerhebungsbefugnis hinausgeht und die dafür in Frage kommenden Behörden in § 113 Abs. 3 TKG auch eindeutig und abschließend bestimmt (vgl. auch BVerfGE 130, 151 ).
Gegenstand der Auskunft können auch individualisierende Angaben wie zum Beispiel das Geburtsdatum oder die Anschrift (vgl. BVerfGE 130, 151 ) sowie die nach § 95 TKG erhobenen Daten sein, zu denen je nach Vertragsgestaltung zum Beispiel auch die Bankverbindung, der Beruf oder die Namen von Angehörigen oder Partnern eines Anschlussinhabers gehören können (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Auskunft beschränkt sich auf inhaltlich eng begrenzte Daten, die weder höchstpersönliche Informationen erfassen noch die Erstellung von Persönlichkeits- oder Bewegungsprofilen ermöglichen (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EGMR, Breyer v. Germany, Urteil vom 30. Januar 2020, Nr. 50001/12, § 92 (nicht endgültig)).
Auch wenn sich im Rahmen konkreter Erhebungszusammenhänge daraus sensible Informationen ergeben können, bleibt der Informationsgehalt der Auskünfte als solcher doch begrenzt und hängt im Übrigen von weiteren Ermittlungen ab, deren Rechtmäßigkeit nach anderen Vorschriften zu beurteilen ist (BVerfGE 130, 151 ).
Zwar ermöglicht die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber die Erschließung von nach Umfang und Inhalt wesentlich weitreichenderen Informationen als die Identifizierung einer Telefonnummer, da die Auskunft über den Anschlussinhaber einer IP-Adresse zugleich die Information über den Inhalt des Kontakts enthält, der elektronisch fixiert ist und auch länger wieder abrufbar sein kann (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Die Zuweisung von statischen IP-Adressen, deren Zuordnung zurzeit ohnehin über außereuropäische Plattformen öffentlich zugänglich ist, beschränkt sich nach wie vor im Wesentlichen auf Institutionen und Großnutzer (vgl. dazu BVerfGE 130, 151 ).
143 (c) Das manuelle Auskunftsverfahren bringt für die abfragende Behörde zudem einen gewissen Verfahrensaufwand mit sich, der dazu beitragen dürfte, dass die Behörde die Auskunft nur bei hinreichendem Bedarf einholt oder den benötigten Auskünften eine gewisse Bedeutung zukommt (vgl. zur Vorgängerregelung BVerfGE 130, 151 ).
Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Insbesondere werden damit Auskünfte nicht als allgemeines Mittel der Verwaltung ermöglicht, sondern setzen im Einzelfall einen sicherheitsrechtlich geprägten Charakter der betreffenden Aufgabe voraus (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Bezogen auf die Strafverfolgung genügt das Vorliegen eines Anfangsverdachts (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Bei - wie vorliegend - nicht tief in die Privatsphäre eingreifenden und insgesamt weniger gewichtigen Eingriffen kann es jedoch genügen, dass eine Auskunft zur Aufklärung einer bestimmten, nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall geboten ist (vgl. dazu BVerfGE 130, 151 ), denn damit wird ein wenigstens der Art nach konkretisiertes und absehbares Geschehen vorausgesetzt.
Die Übermittlungsregelung öffnet das manuelle Auskunftsverfahren sehr weit, indem sie Auskünfte allgemein zum Zweck der Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt (§ 113 Abs. 2 Satz 1 TKG) und dabei keine ihre Reichweite näher begrenzenden Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 130, 151 ) enthält.
Auch soweit sich Auskünfte auf die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bezogen, leitete es aus dem Erfordernis der Erforderlichkeit im Einzelfall ab, dass zumindest ein Anfangsverdacht vorliegen müsse (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Voraussetzungen der Auskunftserteilung seien deshalb - wie der Entwurf ausgehend von einem Missverständnis der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ) ausführt - ausschließlich im jeweiligen Fachrecht zu verankern (…vgl. BTDrucks 17/12034, S. 20).
Die Vorschrift berechtigt zur Auskunftserteilung über diese Daten unabhängig von den Voraussetzungen für ihre Nutzung und entspricht inhaltlich insoweit ‒ trotz geänderten Wortlauts ‒ § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG in der Fassung des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004, den das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Januar 2012 für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG erklärt hat (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Erhebung der Zugangsdaten sei mit Blick auf die verfolgten Zwecke nur dann erforderlich, wenn auch die Voraussetzungen für deren Nutzung gegeben seien (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Insofern hat das Bundesverfassungsgericht die Vorgängerregelung ‒ ungeachtet von Bund und Ländern zu schaffender Abrufregelungen ‒ wegen der nicht hinreichenden Verwendungsbegrenzung für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Schon vom Umfang, vor allem aber vom Inhalt der Kontakte her, über die sie Auskunft geben kann, hat sie damit eine erheblich größere Persönlichkeitsrelevanz als die Identifizierung einer Telefonnummer und kann mit ihr nicht gleichgesetzt werden (vgl. BVerfGE 130, 151 mit Verweis auf BVerfGE 125, 260 ).
Dies lässt freilich unberührt, dass auch die Anwendung der Abrufbefugnis für Zugangsdaten im Einzelfall dem Grundsatz der Erforderlichkeit zu folgen hat, der sicherstellt, dass Zugangsdaten nicht unabhängig von den Anforderungen an ihre Nutzung und damit gegebenenfalls unter leichteren Voraussetzungen abgefragt werden (vgl. insoweit BVerfGE 130, 151 ).
Erforderlich sind hinreichend qualifizierte Abrufregelungen, die über schlichte Datenerhebungsbefugnisse hinausgehen, und klar bestimmen, gegenüber welchen Behörden die Anbieter konkret zur Datenübermittlung verpflichtet sein sollen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Dabei sind Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs auch für den Datenabruf bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Nach dem Bild einer Doppeltür müssen die - jeweils zuständigen - Gesetzgeber nicht nur die Tür zur Übermittlung der Daten öffnen, sondern auch die Tür zu deren Abfrage (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Vorschrift kann auch nicht ‒ anders als noch die frühere Übermittlungsregelung in § 113 TKG a.F. (vgl. BVerfGE 130, 151 ) ‒ verständig dahin ausgelegt werden, dass sie bezogen auf die Gefahrenabwehr eine konkrete oder hinreichend konkretisierte Gefahr voraussetzt.
Denn der Regelung fehlt es nicht nur an einer Eingriffsschwelle, sondern bereits an einer Beschränkung auf den Einzelfall, was - neben dem Erfordernis der Erforderlichkeit zur Aufgabenwahrnehmung - grundlegend für eine entsprechende Auslegung ist (vgl. dazu BVerfGE 130, 151 ).
Die Regelungen stellen damit sicher, dass Zugangsdaten nicht unabhängig von den Anforderungen an deren Nutzung und damit gegebenenfalls unter leichteren Voraussetzungen abgefragt werden können (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Fassung der Normen lässt keine Zweifel daran, dass die Zulässigkeit des Abrufs an die Voraussetzungen gebunden ist, die bezogen auf den in der Abfragesituation konkret erstrebten Nutzungszweck zu erfüllen sind (dazu BVerfGE 130, 151 ), mithin, dass die Voraussetzungen einer weiteren Ermächtigungsgrundlage, die eine solche Nutzung erlaubt, erfüllt sein müssen.
245 aa) Anders als für heimliche Maßnahmen von höherer Eingriffsintensität (vgl. BVerfGE 141, 220 ) bedarf es für die allgemeine Bestandsdatenauskunft aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Eingriffsintensität keiner Benachrichtigungspflichten (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EGMR, Breyer v. Germany, Urteil vom 30. Januar 2020, Nr. 50001/12, § 107 (nicht endgültig); EuGH…, Urteil vom 2. Oktober 2018, Ministerio Fiscal, C-207/16, EU:C:2018:788, Rn. 60 f.).
Rechtsstaatlich geboten ist nur, die Auskunftserteilung über die Zugangssicherung - materiell wie verfahrensrechtlich - auch an die Voraussetzungen zu binden, die in der jeweiligen Abfragesituation für den damit konkret erstrebten Nutzungszweck erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
271 c) § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG kann weiter angewendet werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Nutzung der von ihm erfassten Daten im Einzelfall vorliegen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Dieses schützt nicht nur die Inhalte der Kommunikation, sondern auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs, zu denen insbesondere gehört, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Telekommunikationseinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 130, 151 ; stRspr).Er öffnet damit die Datennutzung durch andere Behörden, die - nach dem Bild einer Doppeltür - dabei auch ihrerseits zur Abfrage und Verwendung dieser Daten berechtigt sein müssen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung verlangt zwar grundsätzlich nicht, dass eine für die Datenerhebung geforderte konkretisierte Gefahrenlage - wie sie ungeachtet ihres im Wesentlichen auf das Vorfeld von Gefahren beschränkten Handlungsauftrags grundsätzlich auch für Datenerhebungen der Verfassungsschutzbehörden verlangt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 120, 274 ; 130, 151 ) - jeweils neu auch immer zur Voraussetzung einer Übermittlung gemacht werden muss (siehe oben D I 2 b bb).
- BGH, 16.05.2017 - VI ZR 135/13
Speicherung von dynamischen IP-Adressen
Nach § 100j Abs. 2 und 1 StPO, § 113 TKG (vgl. BVerfGE 130, 151) können die für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden zu diesem Zweck von Internetzugangsanbietern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Auskunft verlangen, entsprechendes gilt für die für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der genannten Stellen. - BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung oder Maßnahme - hier die Verschonungsregelung -, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 130, 151 ; vgl. auch die Nachweise bei BVerfGE 106, 62 ); die bloße Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 121, 317 ). - BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …
Maßgeblich ist allein, dass sich das Kennzeichen eindeutig einer bestimmten Person zuordnen lässt und damit personenbezogene Informationen vermitteln kann (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 118, 168 ; 120, 378 ; 128, 1 ; 130, 151 ).Insbesondere ist insoweit zwischen der Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten zu unterscheiden (BVerfGE 130, 151 m.w.N.; stRspr).
Denn hierin liegt - nach dem Bild der Doppeltür (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 141, 220 ) - lediglich die Öffnung der ersten Tür für die weitere Datennutzung, nicht aber schon die abschließende Ermächtigung zu einer weiteren Nutzung.
Für sie ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus dem Sachzusammenhang der Regelungsbefugnis für die präventive Kennzeichenkontrolle und der sich hieraus ergebenden Verantwortung für die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Blick auf den weiteren Umgang mit den hierbei gewonnenen Daten (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Die Öffnung der zweiten Tür und damit die letztlich maßgebliche Entscheidung über die nähere Nutzung dieser Erkenntnisse zu weiteren Zwecken bedarf eigener Vorschriften nach Maßgabe der hierfür geltenden Kompetenzen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 125, 260 ; 130, 151 ; 141, 220 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Es wird nicht hinreichend deutlich, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll und welche naheliegenden Gründe für eine Differenzierung sprechen (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 131, 66 ). - BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
Vielmehr setzt § 5 Abs. 1 und 2 ATDG bei sachgerechtem Verständnis für die Nutzung der Datei seitens der jeweils Zugriff nehmenden Behörden eigene Datenerhebungsvorschriften, gegebenenfalls auf Landesebene, voraus (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).Auch hier beschränkt sich die Aufgabe der Dienste auf eine Berichtspflicht gegenüber den politisch verantwortlichen Staatsorganen beziehungsweise der Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Wenn der Kreis dieser Behörden sich unmittelbar aus dem Gesetz hinreichend bestimmt erschließen lässt, kann es unschädlich sein, wenn hierbei die konkreten Behörden nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
- BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …
Es gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 274 ; 130, 151 ; 142, 234 ; stRspr). - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
- BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 253/19
Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung
- BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von …
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11
Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der …
- BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer …
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter …
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17
Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO
- BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14
Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch …
- BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20
Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 193/16
Beweisverwertungsverbot einer Auskunft beim Filesharing
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 153/17
EuGH-Vorlage zum Umfang der von "YouTube" bei Urheberrechtsverletzungen der …
- VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16
Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1547/19
Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern …
- VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit …
- BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher …
- BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit …
- BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR …
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 1732/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - 13 A 1973/13
BNetzA kann keine Auskunft über Kundendaten zu dynamischer IP-Adresse verlangen - …
- BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer …
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 909/22
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Auslegung einer Genehmigungsfiktion …
- BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14
Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung …
- OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14
Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger …
- BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur …
- LG Itzehoe, 11.06.2020 - 10 O 84/20
Klage gegen Google abgewiesen: Keine Verpixelung eines Grundstücks im …
- VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15
Behördeninterne Datenbank
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 172/22
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Auslegung einer Genehmigungsfiktion …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 13 B 847/20
Covid19: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Kontaktdatenerhebung sind rechtmäßig
- BayObLG, 27.01.2021 - 1 VA 37/20
Rechtswidrige Versendung des Jahresberichts einer Betreuerin
- VG Cottbus, 04.02.2022 - 4 K 1191/19
Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.
- BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2021 - LVerfG 3/14
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen landesrechtliche Regelungen …
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 99/11
Erfolgslose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines …
- BVerwG, 12.05.2021 - 6 C 12.19
Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung …
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
- VG Berlin, 23.06.2021 - 6 K 90.20
Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18
Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich
- BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22
Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren
- BVerfG, 04.11.2022 - 2 BvR 2202/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von …
- OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17
Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und …
- BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete …
- BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19
Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10
Geeignetheit einer die Vorschriften der GOÄ nicht beachtenden Abrechnung zur …
- BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10
Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei …
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung …
- AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21
Rechtsmäßigkeit des Einsatzes einer Bodycam in Baden-Württemberg
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde …
- VG Neustadt, 02.05.2014 - 5 L 404/14
Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots gegenüber Fußballfans mit bundesweitem …
- BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22
Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen …
- BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15
Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen …
- OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18
Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften
- BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die länderübergreifende Beauftragung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 1 A 3.13
Vereinsverbot des Charters Hells Angels MC Oder City; Teilorganisation Oder City …
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15
Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999 …
- BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 69/18
Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfaches als …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 41.20
Zweckentfremdung von Wohnraum; Datenaustausch zur staatlichen …
- BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21
Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der …
- BVerfG, 16.06.2017 - 1 BvR 1877/15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen von Sozialgericht und …
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10
- VerfGH Baden-Württemberg, 02.11.2020 - 1 VB 104/20
Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der …
- SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11
Krankenversicherung - Krankenhausträger - Vergütungsanspruch - Erforderlichkeit …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung …
- VG Hamburg, 27.11.2013 - 13 K 1715/13
Keine Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Observation eines ehemals …
- AG Reutlingen, 10.08.2021 - 5 UR II 4/21
Rechtmäßigkeit einer Bodycam-Aufzeichnung bei Wohnungseinsatz; Verwertbarkeit …
- VG Berlin, 23.06.2021 - 6 K 90.21
Zweckentfremdungsrechtlicher Auskunftsanspruch zum Abruf von Daten bei privaten …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 18/14
Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte (eGK) - derzeitige Anwendung …
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 382.22
Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen
- VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 38/16
Kommunalwahl; Unterstützungsunterschriften; Verfassungsbeschwerde unzulässig; …
- OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14
Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation; …
- SG Würzburg, 24.03.2016 - S 11 KR 628/15
Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach Prüfung …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 384.22
Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 320.22
- VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 CS 13.145
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots, Sportwetten in Gebäuden oder …
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 86/20 B
2 BvR 1516/11
- OVG Sachsen, 12.11.2015 - 3 C 12/13
Vereinsverbot ; subjektive Klageänderung ; Klagebefugnis von Vereinsmitgliedern ; …
- VG Berlin, 12.07.2012 - 16 K 234.11
Zweigniederlassung ohne Wirtschaftsprüfer als Niederlassungsleiter
- VG Cottbus, 11.06.2015 - 3 K 1152/12
Ordnungsrecht
- VG Berlin, 18.02.2021 - 14 L 45.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
- VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2016 - LVerfG 3/14
Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen Landesverfassungsschutzgesetz sowie …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.2017 - 7 F 11959/17
Abgelaufener Chat; angedrohter Suizid; Angemessenheit; Anschlussinhaber; Antrag; …
- VG Berlin, 29.04.2020 - 4 L 228.19
- VG Saarlouis, 21.03.2013 - 6 K 77/12
Telekommunikationsüberwachung: Entschädigungspflicht bei Auskunftserteilung der …
- VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
Keine Maskenbefreiung für Berliner Schüler, wenn sein Attest die medizinischen …
- ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 3 Ca 32/21
Berücksichtigung freier Tage bei der Berechnung des Arbeitsentgelts im …
- VG Berlin, 09.03.2016 - 4 K 1.16
Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
- LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16
Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum …
- VG Schleswig, 13.08.2021 - 4 B 25/21
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Beginn der Untätigkeitsfrist
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 144-IV-11
- VG Cottbus, 11.06.2016 - 3 K 1152/15
- VG München, 26.03.2021 - M 9 S 20.1574
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17