Rechtsprechung
BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- DFR
Stabilisierungsmechanismusgesetz
- openjur.de
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 5 Abs. 7, 3 Abs. 3 StabMechG
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 110 Abs 2 GG, Art 115 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 1 S 2 GG, § 63 BVerfGG
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 110 Abs 2 GG, Art 115 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 1 S 2 GG, § 63 BVerfGG
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ... - Wolters Kluwer
Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages i.R.e. europäischen Stabilisierungsmechanismus; Notwendigkeit der Wahrnehmung des Budgetrechts und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Verfassungswidrigkeit der im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus erfolgten Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestags auf Sondergremium
- rewis.io
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages i.R.e. europäischen Stabilisierungsmechanismus; Notwendigkeit der Wahrnehmung des Budgetrechts und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich
- verfassungsblog.de (Kurzinformation)
Neun Abgeordnete sind kein Parlament
- faz.net (Pressebericht, 28.02.2012)
EFSF-Sondergremium im Wesentlichen verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Euro-Rettungsschirm und die Beteiligungsrechte des Bundestages
- lto.de (Kurzinformation)
Zum EFSF: Übertragung auf Neuner-Gremium weitgehend verfassungswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Regelung für das EFSF-Sondergremium ist überwiegend unwirksam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.02.2012)
Sondergremium zur Euro-Rettung verletzt das Grundgesetz
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Sondergremium zu EFSF-Rettungsschirm verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Euro-Rettungsschirm": Gründung eines Sondergremiums für Entscheidungen zur Eurorettung teilweise verfassungswidrig - Einrichtung eines Sondergremiums weder aus Gesichtspunkten besonderer Eilbedürftigkeit noch aus Vertraulichkeitsgründen gerechtfertigt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.11.2011)
Euro-Krise: Karlsruhe zweifelt an Neuner-Gremium
Besprechungen u.ä. (6)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Euro-Rettungsschirm: Beteiligungsrechte des Bundestages
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungswidrigkeit der im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus erfolgten Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestags auf Sondergremien
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Entscheidungen zur Eurokrise: Alle Bundestagsabgeordneten tragen die Verantwortung
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 29.02.2012)
Karlsruhe stärkt Abgeordnetenrechte bei Euro-Rettung: Gedimmte Demokratie
- taz.de (Pressekommentar, 29.02.2012)
Urteil zum Eurorettungsschirm: Gestutzt, nicht gekippt
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bericht von der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht: Grenzen des Wachstums parlamentarischer Beteiligung?
Sonstiges
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
- BVerfG, 17.08.2012 - 2 BvE 8/11
Papierfundstellen
- BVerfGE 130, 318
- NJW 2012, 1419
- NVwZ 2012, 495
- NJ 2012, 156
- WM 2012, 494
- DVBl 2012, 498
- DÖV 2012, 363
Wird zitiert von ... (83)
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 ); sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 102, 224 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 ). - BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Das gilt gerade im Lichte der ohnehin gegebenen parlamentarischen Kontrollmechanismen, wie etwa des Frage- und Informationsrechts der Abgeordneten (vgl. dazu BVerfGE 130, 318 m.w.N.) und des Zitierungsrechts des Bundestages sowie seiner Ausschüsse (Art. 43 Abs. 1 GG). - BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus (vgl. BVerfGE 70, 324 ; vgl. auch BVerfGE 130, 318 ; siehe ferner BVerfGE 84, 304 ).Der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit ermöglicht auch die Kontrolle durch die Bürger und dient damit der effektiven Verantwortlichkeit des Parlaments gegenüber dem Wähler (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 130, 318 ).
aa) So ist die Übernahme von Aufgaben des Plenums durch geheim tagende parlamentarische Untergremien in bestimmten Fällen möglich (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ), allerdings muss dies auf wenige Ausnahmen mit eng begrenztem Anwendungsbereich beschränkt bleiben und zwingend erforderlich sein (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
Es ist zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder wahrnimmt (BVerfGE 130, 318 ; vgl. auch schon BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; ferner BVerfGE 131, 230 ).
Daher ist jeder Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestages, seinen Verhandlungen und Entscheidungen teilzunehmen (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
Überträgt der Deutsche Bundestag zur Wahrung anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang einem von ihm aufgrund seiner Selbstorganisationsbefugnis eingerichteten Ausschuss oder einem anderen Untergremium einzelne der von ihm zu erfüllenden Aufgaben zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung und bestehen dafür Gründe, die dem Gebot der gleichberechtigten Mitwirkung aller Abgeordneten die Waage halten, darf die Beschränkung der Statusrechte der gewählten Abgeordneten und die damit verbundene Ungleichbehandlung nicht weiter reichen, als dies unbedingt erforderlich ist (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; vgl. auch BVerfGE 131, 230 ).
Die Staatspraxis kennt das aus elf Abgeordneten gebildete Parlamentarische Kontrollgremium, das unter anderem die nachrichtendienstliche Tätigkeit überwacht (BVerfGE 130, 318 ).
Ebenso wie bei militärischen Geheimnissen oder sonstigen aus Gründen des Staatsschutzes geheim zu haltenden Informationen kann die Geheimschutzordnung möglicherweise auch dann keine ausreichende Vorsorge bieten, wenn über Maßnahmen entschieden werden muss, bei denen nicht nur der Inhalt der Beratung, sondern auch die Tatsache der Beratung und der Beschlussfassung an sich geheim gehalten werden müssen, um den Erfolg einer Maßnahme nicht von vornherein unmöglich zu machen (vgl. BVerfGE 130, 318 ; 137, 185 ).
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Anwendung der Geheimschutzordnung grundsätzlich als ein taugliches Instrument des Ausgleichs zwischen exekutivem Geheimhaltungsinteresse und parlamentarischem Informationsinteresse an (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 124, 78 ; 130, 318 ; 131, 152 ; 137, 185 ; 143, 101 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 97).
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
Der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete repräsentative Status der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 80, 188 ) ist Grundlage für die repräsentative Stellung des Bundestages, der als "besonderes Organ" (Art. 20 Abs. 2 GG) die vom Volk ausgehende Staatsgewalt ausübt (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91).Seine Repräsentationsfunktion nimmt der Deutsche Bundestag grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahr, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015, a.a.O., Rn. 91), nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit.
Entscheidungen von erheblicher Tragweite wie die Entschließung darüber, welche Wege zur Wiederherstellung der Kompetenzordnung beschritten werden sollen (vgl. BVerfGE 134, 366 ), muss deshalb grundsätzlich ein Verfahren vorausgehen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten, und das die Volksvertretung dazu anhält, Notwendigkeit und Umfang der zu beschließenden Maßnahmen in öffentlicher Debatte zu klären (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 95, 267 ; 108, 282 ; 130, 318 ; 131, 152 ).
Für die Einhaltung des Demokratiegebots kommt es entscheidend darauf an, dass der Bundestag der Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten (vgl. BVerfGE 129, 124 ; 130, 318 ; 131, 152 ; 132, 195 ; 135, 317 ).
Würde über wesentliche haushaltspolitische Fragen ohne konstitutive Zustimmung des Bundestages entschieden oder würden überstaatliche Rechtspflichten ohne entsprechende Willensentscheidung des Bundestages begründet, so geriete das Parlament in die Rolle des bloßen Nachvollzugs und könnte die haushaltspolitische Gesamtverantwortung im Rahmen seines Budgetrechts nicht mehr wahrnehmen (BVerfGE 129, 124 ; 130, 318 ; 132, 195 ; 135, 317 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
d) Der Schutz der Kommunikationsbeziehungen des Abgeordneten dient zugleich der in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Repräsentationsfunktion des Deutschen Bundestages, die dem Abgeordneten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Parlaments zukommt (vgl. BVerfGE 104, 310 ; 130, 318 ).Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Die Einschränkung des freien Mandats darf nicht weiter reichen, als dies erforderlich ist (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
Es besteht insoweit grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen dem verfassungsrechtlichen Status des einzelnen Abgeordneten und der Funktionsfähigkeit des Gesamtorgans Deutscher Bundestag, der seine Aufgaben und Befugnisse in der Gesamtheit seiner Mitglieder wahrnimmt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 104, 310 ; 130, 318 ).
Wenngleich das Grundgesetz den einzelnen Abgeordneten als "Vertreter des ganzen Volkes" bezeichnet, repräsentiert er dieses nur gemeinsam mit den anderen Parlamentsmitgliedern (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11
Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen …
Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass das Bundesverfassungsgericht in einzelnen Bereichen Eilzuständigkeiten in Abweichung von einer grundsätzlich gegebenen Parlamentszuständigkeit anerkannt hat (vgl. BVerfGE 90, 286 und BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, juris, Rn. 109 ff., 113, 150). - BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11
Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der …
Vorkehrungen zur Geheimhaltung und die Entscheidung, nur ein sehr kleines parlamentarisches Gremium mit Beratungsgegenständen aus einem vertraulichen Bereich zu befassen, können daher verfassungsrechtlich zulässig sein, obgleich damit erhebliche Beschränkungen des Zugangs der meisten Abgeordneten zu diesen Informationen verbunden sind (BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; 131, 230 ).Andererseits ist zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder wahrnimmt (BVerfGE 130, 318 ; vgl. auch schon BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; ferner BVerfGE 131, 230 ).
Daher ist jeder Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestages, seinen Verhandlungen und Entscheidungen teilzunehmen (BVerfGE 130, 318 ).
Überträgt der Deutsche Bundestag zur Wahrung anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang einem von ihm aufgrund seiner Selbstorganisationsbefugnis eingerichteten Ausschuss oder einem anderen Untergremium einzelne der von ihm zu erfüllenden Aufgaben zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung und bestehen dafür Gründe, die dem Gebot der gleichberechtigten Mitwirkung aller Abgeordneten die Waage halten, darf die Beschränkung der Statusrechte der gewählten Abgeordneten und die damit verbundene Ungleichbehandlung nicht weiter reichen, als dies unbedingt erforderlich ist (BVerfGE 130, 318 ).
Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; vgl. auch BVerfGE 131, 230 ).
Die Staatspraxis kennt das aus elf Abgeordneten gebildete Parlamentarische Kontrollgremium, das unter anderem die nachrichtendienstliche Tätigkeit überwacht (BVerfGE 130, 318 ).
Ebenso wie bei militärischen Geheimnissen oder sonstigen aus Gründen des Staatsschutzes geheim zu haltenden Informationen kann die Geheimschutzordnung möglicherweise auch dann keine ausreichende Vorsorge bieten, wenn über Maßnahmen entschieden werden muss, bei denen nicht nur der Inhalt der Beratung, sondern auch die Tatsache der Beratung und der Beschlussfassung an sich geheim gehalten werden müssen, um den Erfolg einer Maßnahme nicht von vornherein unmöglich zu machen (BVerfGE 130, 318 ).
Die Beschränkung der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf parlamentarische Untergremien greift aber ihrerseits in die Rechte der in dem Sondergremium nicht vertretenen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ein, über eine Angelegenheit des Deutschen Bundestages zu beraten, zu ihr zu reden, das Frage- und Informationsrecht des Parlaments auszuüben und schließlich darüber abzustimmen (BVerfGE 130, 318 ).
Erfolgt die Delegation von Beteiligungsrechten im Interesse besonderer Vertraulichkeit, muss sie deshalb auf wenige Ausnahmen mit begrenztem Anwendungsbereich beschränkt bleiben und zwingend erforderlich sein (BVerfGE 130, 318 ).
Zudem entfiele dadurch, dass die Kontrolle der Parlamentsöffentlichkeit entzogen würde, auch die Kontrolle durch die Bürger, die der effektiven Verantwortlichkeit des Parlaments gegenüber dem Wähler dient (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 130, 318 ).
Die Geheimschutzordnungist grundsätzlich ein taugliches Instrument des Ausgleichs zwischen exekutivem Geheimhaltungsinteresse und parlamentarischem Informationsinteresse (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 124, 78 ; siehe ferner BVerfGE 130, 318 ; 131, 152 ).
- BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
Das deutsche Verfassungsrecht kennt Parlamentsvorbehalte für bestimmte inhaltlich näher bestimmte Arten von Entscheidungen (vgl. nur BVerfGE 131, 88 ; 130, 318 ; 126, 55 , jew. m.w.N.), aber keinen Vorbehalt parlamentarischer oder gouvernementaler Diskussion ins Blaue hinein. - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Die besondere Transparenz (vgl. dazu BVerfGE 85, 386 ; 95, 267 ; 130, 318 ; 131, 152 ) und diskursive Rationalität, auf die das parlamentarische Verfahren angelegt ist, können bei kleinteiligen technischen Festlegungen nur bedingt erreicht werden. - BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Dieser Grundsatz der Spiegelbildlichkeit - auf den sich Fraktionen berufen können (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ) - gilt auch für die Wahl der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss (BVerfGE 112, 118 ).Der Deutsche Bundestag ist das unmittelbare Repräsentationsorgan des Volkes und übt als "besonderes Organ" im Sinne von Art. 20 Abs. 2 GG die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
Im demokratisch-parlamentarischen System des Grundgesetzes vollzieht sich die Repräsentation des Volkes im Parlament durch die Abgeordneten (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
Grundsätzlich wird das Volk bei parlamentarischen Entscheidungen nur durch das Parlament als Ganzes, das heißt durch die Gesamtheit seiner Mitglieder, angemessen repräsentiert (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
Ein wesentlicher Teil der Parlamentsarbeit wird traditionell außerhalb des Plenums geleistet, was einerseits auf der seit Jahrzehnten zunehmenden Kompliziertheit der Lebensverhältnisse und dem damit verbundenen Zwang zur Arbeitsteilung, zum anderen auf der Tatsache beruht, dass die Schwerfälligkeit des Plenums Detailarbeit naturgemäß nur in sehr beschränktem Umfang erlaubt (BVerfGE 44, 308 ; vgl. auch BVerfGE 130, 318 ).
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG setzt daher die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages voraus (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 130, 318 ) und umfasst das Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (BVerfGE 96, 264 ).
Aus der durch Art. 38 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, folgt, dass die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 112, 118 ; 130, 318 ).
Deshalb muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln (BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 135, 317 ).
Dies erfordert eine möglichst getreue Abbildung der Stärke der im Plenum vertretenen Fraktionen (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; BVerfGE 130, 318 ; 131, 230 ).
Daher fällt die Entscheidung für das anzuwendende Zählsystem grundsätzlich in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages (BVerfGE 96, 264 ; 130, 318 ).
Entscheidet sich der Bundestag für ein Verfahren, bei dem - anders als nach einem anderen Verfahren - auf eine Fraktion kein Sitz in dem jeweiligen Ausschuss entfällt, so ist dies von Verfassung wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 96, 264 ; speziell zum Vermittlungsausschuss sowie allgemein zu Ausschüssen des Bundestages BVerfGE 130, 318 ).
Auch ein Wechsel des Zählsystems kann gerechtfertigt sein, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen (BVerfGE 96, 264 ; 130, 318 ).
In Ausnahmefällen kann dies trotz formaler Wahrung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit zu einer Verletzung von Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG wegen der zu geringen Größe des Untergremiums führen (BVerfGE 130, 318 ).
Dem ist grundsätzlich dadurch Rechnung zu tragen, dass die Repräsentation in die Ausschüsse vorverlagert wird, wenn dort der Sache nach die Entscheidungen fallen (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 70, 324 ; 130, 318 ; 131, 230 ).
Soweit Abgeordnete durch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen Ausschuss von der Mitwirkung an der parlamentarischen Entscheidungsfindung ausgeschlossen werden, ist dies nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. etwa BVerfGE 130, 318 ; 131, 230 ).
Abweichungen vom Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sind nur in besonders gelagerten Fällen zulässig, etwa wenn nur hierdurch dem in Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG verankerten Mehrheitsprinzip Rechnung getragen werden kann, also dem Grundsatz, dass sich die die Regierung tragende parlamentarische Mehrheit bei Sachentscheidungen auch in verkleinerten Abbildungen des Bundestages durchsetzen können muss (BVerfGE 112, 118 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
- BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
Verfassungsrecht, Parlamentsrecht
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos
- BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- StGH Hessen, 27.10.2021 - P.St. 2783
Urteil des Staatsgerichtshofes zu den Normenkontrollanträgen zum …
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R
Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist …
- VerfG Hamburg, 13.10.2016 - HVerfG 2/16
Volksgesetzgebung in Hamburg
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvE 4/15
Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung …
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18
Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17
Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und …
- BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21
Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen …
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den …
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16
Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15
Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen …
- OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
Wechsel zu d'Hondtscher Sitzverteilung in kommunalen Ausschüssen rechtens
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14
Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform …
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH B 22/13
Kein Anspruch kleiner Ratsfraktionen auf einen Sitz in jedem Ausschuss
- VerfG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - LVerfG 4/21
Art 22a LV (juris: Verf SH) verfassungsgemäß - Antrag im Organstreitverfahren …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- BVerfG, 03.11.2020 - 2 BvF 2/18
Erfolgloser Antrag auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges …
- StGH Niedersachsen, 27.09.2021 - StGH 6/20
Maskenpflicht im Landtagsgebäude
- BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen …
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12
Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 …
- VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen Bestimmungen der Geschäftsordnung des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 1 GR 69/21
Erfolglose Organklage gegen Regelungen der Hausordnung des Landtags (juris: LTHO …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18
- VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
Verkleinerung des Untersuchungsausschusses "Terroranschlag Breitscheidplatz" …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 10 A 10229/13
Ausschussgröße und Spiegelbildlichkeitsprinzip
- VerfG Hamburg, 04.12.2020 - HVerfG 4/20
Volksbegehren für ein "Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der …
- VG Berlin, 30.09.2015 - 27 K 110.14
Anspruch auf Auskünfte zu Immunitätsverfahren
- BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
Anfechtungsfrist; Beirat; Demokratiegebot; Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; …
- VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19
Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und …
- VerfGH Berlin, 08.03.2017 - VerfGH 160/16
Einsprüche gegen die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - LVerfG 3/22
- BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
Abfindungsregelung; Abschluss einer Dienstvereinbarung; Aufstellung eines …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH O 20/21
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die …
- VerfG Schleswig-Holstein, 24.06.2022 - LVerfG 2/22
Anträge ehemaliger AfD-Abgeordneter gegen frühere Infektionsschutzmaßnahmen im …
- VG Köln, 18.07.2013 - 13 K 5610/12
Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie müssen nicht ausnahmslos …
- VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 3/12
Normauslegungsantrag
- BVerfG, 16.09.2014 - 2 BvE 13/12
A-limine-Abweisung eines Antrags im Organstreitverfahren: Mangelnde …
- BVerwG, 12.01.2016 - 5 P 1.16
Zuerkennung des Initiativrechts bezüglich der Aufstellung eines Sozialplans trotz …
- VerfGH Thüringen, 10.07.2013 - VerfGH 10/11
Der Rüge einer Verletzung von Rechten des Landtags aus Art. 98 Abs. 1 Satz 1 und …
- VerfG Hamburg, 27.03.2012 - HVerfG 2/12
" Hapag Lloyd "
- VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871
Zur Verteilung von Ausschusssitzen
- SG Düsseldorf, 24.07.2012 - S 16 U 217/09
Die Beitragssteigerung der Unfallkasse NRW
- VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 28-V-20
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 1 VB 28/17
Antrag des Herrn Stefan Räpple, MdL auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
- VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 151/20
Rechte eines fraktionslosen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin
- VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 766/20
Mitgliederzahl der Ausschüsse des Kreistags Trier-Saarburg rechtmäßig