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   BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05   

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BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05 (https://dejure.org/2013,6976)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 2 BvF 1/05 (https://dejure.org/2013,6976)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 (https://dejure.org/2013,6976)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • DFR

    Luftsicherheitsgesetz

  • openjur.de

    Artt. 35 Abs. 3, 35 Abs. 2 Satz 2, 87a Abs. 2, 87d Abs. 2 GG; §§ 13, 14, 15, 16 Abs. 3 Satz 3, 16 Abs. 3 Satz 2, 16 Abs. 2 LuftSiG
    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise erfolgreich

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 35 Abs 3 S 1 GG, Art 87a Abs 4 GG, § 15 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 15 Abs 3 S 1 BVerfGG, § 15 Abs 3 S 2 BVerfGG
    § 13 Abs 3 S 2, S 3 des Luftsicherheitsgesetzes (juris: LuftSiG) mit Art 35 Abs 3 S 1 unvereinbar und nichtig - Einstellung des Normenkontrollverfahrens bzgl § 14 Abs 3 LuftSiG - §§ 13 bis 15, 16 Abs 2, Abs 3 S 2, S 3 LuftSiG sowie Art 2 Nr 10 LuftSiNRG iÜ verfassungsgemäß - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des LuftSiG zur Verwendung der Streitkräfte bei einem besonders schweren Unglücksfall durch Ausgehen von einem Luftfahrzeug

  • rewis.io

    § 13 Abs 3 S 2, S 3 des Luftsicherheitsgesetzes (juris: LuftSiG) mit Art 35 Abs 3 S 1 unvereinbar und nichtig - Einstellung des Normenkontrollverfahrens bzgl § 14 Abs 3 LuftSiG - §§ 13 bis 15, 16 Abs 2, Abs 3 S 2, S 3 LuftSiG sowie Art 2 Nr 10 LuftSiNRG iÜ verfassungsgemäß - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des LuftSiG zur Verwendung der Streitkräfte bei einem besonders schweren Unglücksfall durch Ausgehen von einem Luftfahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Luftsicherheitsgesetz

  • bista.de (Kurzinformation)

    Keine Alleinentscheidung über innerdeutschen Einsatz der Bundeswehr

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grünes Licht für Antiterroreinsätze

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grünes Licht für Antiterroreinsätze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 133, 241
  • NVwZ 2013, 713
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Ein solcher Neubeginn ist nicht nur in den Fällen des § 15 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 133, 241 ) angezeigt.

    Über die Frage, ob ein Neubeginn erforderlich ist, hatte der Senat in seiner ursprünglichen Besetzung ohne Beteiligung der beiden neu hinzugetretenen Senatsmitglieder, Richterin König und Richter Maidowski, zu entscheiden (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 133, 241 ).

    Ob nach dem Neubeginn der Beratung eine - gegebenenfalls abermalige - mündliche Verhandlung durchzuführen ist, war nach den allgemeinen Regeln des § 25 BVerfGG zu entscheiden (vgl. auch BVerfGE 133, 241 ).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Ein Einsatz im Sinne des Art. 87a Abs. 2 GG liegt vor, wenn die Ressourcen der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt in einem Eingriffszusammenhang verwendet werden (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 80 und vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 50).

    Maßnahmen, die sich auf eine rein technisch-unterstützende Funktion beschränken, verbleiben im Rahmen der in Art. 35 Abs. 1 GG geregelten Ermächtigung zur Amtshilfe und sind daher von den Beschränkungen, die für einen Einsatz der Streitkräfte nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG gelten, nicht betroffen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 80 und vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 50).

    Allerdings liegt eine Verwendung in einem Eingriffszusammenhang nicht erst bei einem konkreten Vorgehen mit Zwang, sondern bereits dann vor, wenn personelle oder sachliche Mittel der Streitkräfte in ihrem Droh- oder Einschüchterungspotential genutzt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 81 und vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 50).

    Erst wenn die Überprüfung ergibt, dass ein Fall eines bevorstehenden kriminellen Anschlags mittels eines Luftfahrzeuges (sog. Renegade-Fall) vorliegt, scheidet eine weitere Deutung als bloße Unterstützung aus, so dass die Aktion dann nur noch als Entfaltung des Droh- und Einschüchterungspotentials der eingesetzten militärischen Mittel verstanden werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 80 f.).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Es befindet ein Gesetz allerdings regelmäßig lediglich für verfassungswidrig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes (vgl. dazu BVerfGE 133, 59 ; 138, 136 ; stRspr) oder in Fällen, in denen die Rechtslage ohne die Norm noch weniger mit der Verfassung vereinbar wäre als im Falle ihrer befristeten Weitergeltung (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 92, 53 ; 111, 191 ; 117, 163 ; 127, 293 ; 133, 241 ).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Damit ist das für eine abstrakte Normenkontrolle notwendige objektive Klarstellungsinteresse an der Gültigkeit der Norm (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 52, 63 ; 73, 118 ; 88, 203 ; 96, 133 ; 100, 249 ; 119, 394 ; 127, 293 ; 128, 1 ; 133, 241 ; 150, 1 ; 151, 152 ; stRspr) zu bejahen.

    Es entfällt lediglich, wenn von der zur Prüfung gestellten Norm unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerfGE 97, 198 ; 100, 249 ; 110, 33 ; 133, 241 ; 150, 1 ; 151, 152 ; stRspr).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Die vorhandenen Rechtsnormen und die auf sie gestützten Verwaltungsvorschriften können aber für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 , vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 und vom 30. August 2012 - 2 C 23.10 - BVerwGE 144, 93 Rn. 16 sowie Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 -, juris, Rn. 51, und Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. a. -, BVerfGE 109, 190, 235 f.
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 45.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Ein Einsatz im Sinne des Art. 87a Abs. 2 GG liegt vor, wenn die Ressourcen der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt in einem Eingriffszusammenhang verwendet werden (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 80 und vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 50).

    Maßnahmen, die sich auf eine rein technisch-unterstützende Funktion beschränken, verbleiben im Rahmen der in Art. 35 Abs. 1 GG geregelten Ermächtigung zur Amtshilfe und sind daher von den Beschränkungen, die für einen Einsatz der Streitkräfte nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG gelten, nicht betroffen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 80 und vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 50).

    Allerdings liegt eine Verwendung in einem Eingriffszusammenhang nicht erst bei einem konkreten Vorgehen mit Zwang, sondern bereits dann vor, wenn personelle oder sachliche Mittel der Streitkräfte in ihrem Droh- oder Einschüchterungspotential genutzt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 81 und vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 50).

    Erst wenn die Überprüfung ergibt, dass ein Fall eines bevorstehenden kriminellen Anschlags mittels eines Luftfahrzeuges (sog. Renegade-Fall) vorliegt, scheidet eine weitere Deutung als bloße Unterstützung aus, so dass die Aktion dann nur noch als Entfaltung des Droh- und Einschüchterungspotentials der eingesetzten militärischen Mittel verstanden werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 80 f.).

  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen

    Die Bundestreue verpflichtet Bund und Länder, bei der Wahrnehmung ihrer Gesetzgebungskompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaats zu nehmen (vgl. BVerfGE 32, 199 ; 43, 291 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 107, 218 ; 133, 241 ; 139, 321 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 K 127/15

    Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig

    Die Geeignetheit des gewählten Mittels ist gegeben, wenn es den angestrebten Zweck zumindest fördern bzw. zur Zweckerreichung beitragen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.2013 - 2 BvF 1/05 -, juris RdNr. 76; BVerwG, Urt. v. 02.08.2012 - BVerwG 7 CN 1.11 -, juris RdNr. 29).
  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2350/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

    Eine (Satzungs-)Regelung kann deshalb nur dann wegen Verstoßes gegen Verfassungsrecht oder andere höherrangige Rechtsnormen außer Acht gelassen bzw. für unwirksam erklärt werden, wenn keine nach den anerkannten Auslegungsgrundsätzen- Wortlaut der Norm, Systematik, Sinn- und Zweck der Vorschrift und Entstehungsgeschichte - zulässige und mit höherrangigem Recht zu vereinbarende Auslegung möglich ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - juris, Rn. 84 und Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02 -, juris, Rn. 117 ff.; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, Rn. 49 und Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7/08 -, juris, Rn. 23 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 13. April 2016 - 14 A 1599/15 -, juris, Rn. 147 ff. und Beschluss vom 4. Mai 2016 - 14 B 362/16 - juris, Rn. 4 ff.
  • BVerfG, 22.12.2016 - 2 BvF 1/15

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem

  • FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 169/13

    Aufwandsteuer: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2019 - 6 C 10268/18

    Beherbergungssteuer

  • VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15

    Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten

  • VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16

    Der Betreiber einer Online-Plattform, auf der Übernachtungsmöglichkeiten gegen

  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für

  • FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 252/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 09.04.2014 2 K 169/13

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 1845/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Untersagung des Aussetzens von Wildenten; Notwendigkeit der Maßnahme;

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 6324/16

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2369/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

  • VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 4859/16

    Rechtmäßiges Auskunftsersuchen gegenüber einer Online-Plattform für

  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 4 K 448/21
  • VG Aachen, 27.04.2017 - 4 K 1912/14

    Übernachtungssteuer; Bettensteuer; Steuerschuldner; Steuerentrichtungsschuldner;

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2114/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

  • VG Köln, 10.08.2017 - 24 K 9466/17

    Vergnügungssteuer; Vorauszahlungen

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