Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10   

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https://dejure.org/2014,4585
BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10 (https://dejure.org/2014,4585)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10 (https://dejure.org/2014,4585)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10 (https://dejure.org/2014,4585)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unvereinbarkeit der bremischen und saarländischen Regelungen über den Stückzahlmaßstab in den jeweiligen Vergnügungssteuergesetzen (§ 3 Abs 1 VergnStG BR; § 14 Abs 1 VergnStG SL) mit Art 3 Abs 1 GG - weitere Anwendbarkeit jeweils lediglich bis 31.12.2005, dh sechs Monate ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG, § 3 Abs 1 VergnStG BR vom 21.11.2006, § 14 Abs 1 VergnStG SL vom 22.04.1993
    Unvereinbarkeit der bremischen und saarländischen Regelungen über den Stückzahlmaßstab in den jeweiligen Vergnügungssteuergesetzen (§ 3 Abs 1 VergnStG BR; § 14 Abs 1 VergnStG SL) mit Art 3 Abs 1 GG - weitere Anwendbarkeit jeweils lediglich bis 31.12.2005, dh sechs Monate ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer bei Spielautomaten; Zulässigkeit der Verwendung eines an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstabs bei der Vergnügungsteuer; Fortgeltung von verfassungswidrigen ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer bei Spielautomaten; Zulässigkeit der Verwendung eines an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstabs bei der Vergnügungsteuer; Fortgeltung von verfassungswidrigen ...

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der bremischen und saarländischen Regelungen über den Stückzahlmaßstab in den jeweiligen Vergnügungssteuergesetzen (§ 3 Abs 1 VergnStG BR; § 14 Abs 1 VergnStG SL) mit Art 3 Abs 1 GG - weitere Anwendbarkeit jeweils lediglich bis 31.12.2005, dh sechs Monate ...

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Die vorgelegten Normen (§ 3 Abs 1 VergnStG BR aF; § 14 Abs 1 VergnStG SL aF) genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die Bemessung der Steuer anhand eines an der Automatenstückzahl pauschalierenden Ersatzmaßstabs ist nicht gerechtfertigt. Die vorgelegten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 78 S. 1; BVerfGG § 80; GG Art. 3 Abs. 1
    Anwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer bei Spielautomaten; Zulässigkeit der Verwendung eines an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstabs bei der Vergnügungsteuer; Fortgeltung von verfassungswidrigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Unvereinbarkeit der bremischen und saarländischen Regelungen über den Stückzahlmaßstab in den jeweiligen Vergnügungssteuergesetzen (§ 3 Abs 1 VergnStG BR; § 14 Abs 1 VergnStG SL) mit Art 3 Abs 1 GG - weitere Anwendbarkeit jeweils lediglich bis 31.12.2005, dh sechs Monate ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stückzahlmaßstab der früheren Bremischen und Saarländischen Vergnügungsteuergesetze nur bis zum 31.12.2005 anwendbar

  • Jurion (Kurzinformation)

    Stückzahlmaßstab der früheren Bremischen und Saarländischen Vergnügungsteuergesetze nur bis zum 31.12.2005 anwendbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Anwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer bei Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anwendung des früheren Stückzahlmaßstabs bei Automaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Anwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer bei Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fachgerichte dürfen nicht immer auf das Bundesverfassungsgericht warten

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 135, 238
  • NVwZ 2014, 936
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Zur Begründung beziehen sich beide Gerichte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 zur hamburgischen Spielgerätesteuer (BVerfGE 123, 1).

    Alle Stellungnahmen gehen davon aus, dass der Stückzahlmaßstab jedenfalls seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 (BVerfGE 123, 1) als verfassungswidrig anzusehen ist.

    Die abschließende Klärung der in der Rechtsprechung uneinheitlich behandelten Frage sei erst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 (BVerfGE 123, 1) erfolgt.

    b) Das Saarländische Ministerium für Inneres, Kultur und Europa ist ebenfalls der Ansicht, dass erst aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 (BVerfGE 123, 1) eine Änderung des § 14 Abs. 1 VgnStG SL a.F. erforderlich geworden sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe für die Anwendung des Gleichheitssatzes auf die Spielgerätesteuer bereits geklärt (BVerfGE 123, 1 ).

    Eine tragfähige Rechtfertigung dafür, statt des auf den Vergnügungsaufwand der einzelnen Spieler bezogenen Wirklichkeitsmaßstabs auch nach Einführung der manipulationssicheren Zählwerke für Gewinnspielautomaten zum 1. Januar 1997 einen an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstab für die Besteuerung zu verwenden, besteht nicht (BVerfGE 123, 1 ).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass ein wirklichkeitsnäherer Maßstab als der Stückzahlmaßstab aus anderen rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stünde, weil ein stärker am Aufwand der Spieler orientierter Maßstab mit dem Unionsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

    Das gilt auch im Fall verfassungswidriger Abgabennormen (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

    Entsprechend ihrer Erhebungsform als indirekte Steuer ist außerdem davon auszugehen, dass sie von den Automatenhaltern im Rahmen ihrer unternehmerischen Möglichkeiten bereits auf die Nutzer der Geräte abgewälzt worden ist (BVerfGE 123, 1 ).

    Auch kommt eine Rückabwicklung nicht den eigentlichen Steuerschuldnern - den Automatennutzern -, sondern ausschließlich den Automatenaufstellern zugute (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

    Ein Zuwarten bis zur Veröffentlichung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 (BVerfGE 123, 1) war hingegen nicht gerechtfertigt.

    Die Normgeber in den Ausgangsverfahren durften sich nur bis zur Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Urteile vom 13. April 2005 (vgl. nur BVerwGE 123, 218) bei der Verwendung des Stückzahlmaßstabs im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehen (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

    So hatte auch die Freie und Hansestadt Hamburg innerhalb von sechs Monaten nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts durch Gesetz vom 29. September 2005 mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 eine Neuregelung verabschiedet, die auf den Stückzahlmaßstab verzichtete (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 126, 400 ; 132, 372 ; stRspr).

    In diesen Fällen erklärt das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift grundsätzlich für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 m.w.N.).

    Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen dann die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (vgl. BVerfGE 126, 400 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die zeitweilige Fortgeltung der für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Norm anordnen, wenn die hierfür sprechenden verfassungsrechtlichen Belange überwiegen (BVerfGE 118, 168 ; 126, 400 m.w.N.).

    Der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland war es auch möglich und zumutbar, binnen etwa sechs Monaten nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts, also bis Ende des Jahres 2005, zu reagieren (zu vergleichbaren Bemessungen einer Nachbesserungsfrist vgl. BVerfGE 126, 400 ; 129, 49 ; 130, 240 ).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Zuvor habe der saarländische Gesetzgeber noch auf die Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs vertrauen dürfen, da das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2005 nur unter bestimmten Umständen - die im Anwendungsbereich des Saarländischen Vergnügungsteuergesetzes zwar vereinzelt behauptet, aber nicht näher dargelegt oder unter Beweis gestellt worden seien - einen Verstoß des Stückzahlmaßstabs gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gesehen habe (BVerwGE 123, 218 ).

    Die Normgeber in den Ausgangsverfahren durften sich nur bis zur Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Urteile vom 13. April 2005 (vgl. nur BVerwGE 123, 218) bei der Verwendung des Stückzahlmaßstabs im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehen (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

    Das Gericht hatte ausdrücklich klargestellt, dass ein Stückzahlmaßstab für Spielgeräte nur noch mit der Verfassung zu vereinbaren sei, wenn bestimmte Toleranzgrenzen eingehalten würden (vgl. BVerwGE 123, 218 ), eine Neuregelung der Spielgerätesteuer aber nicht auf die Stückzahl abheben dürfe, die nur noch als Ersatzmaßstab in Betracht komme (vgl. BVerwGE 123, 218 ).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift führt in der Regel zu ihrer Nichtigkeit (§ 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG, vgl. BVerfGE 108, 1 ; 127, 293 ; 130, 240 ; stRspr).

    Der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland war es auch möglich und zumutbar, binnen etwa sechs Monaten nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts, also bis Ende des Jahres 2005, zu reagieren (zu vergleichbaren Bemessungen einer Nachbesserungsfrist vgl. BVerfGE 126, 400 ; 129, 49 ; 130, 240 ).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland war es auch möglich und zumutbar, binnen etwa sechs Monaten nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts, also bis Ende des Jahres 2005, zu reagieren (zu vergleichbaren Bemessungen einer Nachbesserungsfrist vgl. BVerfGE 126, 400 ; 129, 49 ; 130, 240 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    In diesen Fällen erklärt das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift grundsätzlich für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    In diesen Fällen erklärt das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift grundsätzlich für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift führt in der Regel zu ihrer Nichtigkeit (§ 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG, vgl. BVerfGE 108, 1 ; 127, 293 ; 130, 240 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Das Bundesverfassungsgericht kann die zeitweilige Fortgeltung der für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Norm anordnen, wenn die hierfür sprechenden verfassungsrechtlichen Belange überwiegen (BVerfGE 118, 168 ; 126, 400 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

  • BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer

  • BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11

    Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Ohne eine solche Fortgeltung wäre die Anwendung des § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB durch die Fachgerichte ausgeschlossen (vgl. dazu BVerfGE 135, 238 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Um der gesetzgeberischen Entscheidung nicht vorzugreifen, beschränkt das Bundesverfassungsgericht sich in diesen Fällen darauf, die gleichheitswidrige Vorschrift für unvereinbar mit dem Grundgesetz zu erklären (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 135, 238 ).

    Für Gerichte und Verwaltungsbehörden ist die Norm dann im Umfang ihrer festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwendbar (vgl. BVerfGE 126, 400 ; 135, 238 ).

  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis;

    Ein solcher besonderer Vertrauensschutz bestand hier schon deshalb nicht, weil sich gerade das Automatengewerbe spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - (BVerwGE 123, 218) zur Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs auf Änderungen hinsichtlich des Steuermaßstabs einstellen musste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 BvL 11/10, 14/10 - BVerfGE 135, 238 Rn. 28 f. zur Umstellungspflicht des Normgebers).
  • BFH, 21.02.2018 - II R 21/15

    HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

    Dies gilt insbesondere, wenn der bisherige Steuermaßstab wie etwa der Stückzahlmaßstab bei Gewinnspielgeräten mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr vereinbar ist und daher durch einen anderen Steuermaßstab ersetzt werden muss, der einen bestimmten Vergnügungsaufwand wenigstens wahrscheinlich macht (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 123, 1, unter C.II.1.b, und vom 12. Februar 2014 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10, BVerfGE 135, 238, Rz 25; BVerwG-Urteil vom 13. April 2005 10 C 5.04, BVerwGE 123, 218).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 23.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; elektromagnetische

    Ergeben sich aus technischem Fortschritt oder Fortentwicklung der (Verwaltungs-)Praxis ohne unangemessenen Verwaltungsaufwand realitätsnähere Maßstäbe, sind diese im Lichte einer wirklichkeitsgerechteren Beitragsbemessung zu wählen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 BvL 11/10 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2014:ls20140212.1bvl001110] - BVerfGE 135, 238 Rn. 21; BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 und vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 14, 17; Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 - NVwZ 2013, 1160 Rn. 5; vgl. zur Möglichkeit der zeitnahen Einbeziehung technischer Entwicklungen in die Beitragsbemessung bereits BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 - BVerwGE 112, 194 ).
  • FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19

    BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) vom 12. Februar 2014 zum Aktenzeichen 1 BvL 11/10 zur Bremischen Vergnügungssteuer wurde für den Stückzahlmaßstab bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit entschieden, dass eine tragfähige Rechtfertigung dafür, statt des auf den Vergnügungsaufwand der einzelnen Spieler bezogenen Wirklichkeitsmaßstabs auch nach Einführung der manipulationssicheren Zählwerke für Gewinnspielautomaten zum 1. Januar 1997 einen an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstab für die Besteuerung zu verwenden, nicht besteht (BVerfGE 123, 1 ).

    Dem Stückzahlmaßstab bei der Wettbürosteuer stünden auch nicht die BVerfG-Beschlüsse vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 (BVerfGE 123, 1 , BStBl II 2009, 1035 ) und vom 12. Februar 2014 1 BvL 11/10 (BGBl I 2014, 314 , BVerfGE 135, 238 ) zur Unzulässigkeit dieses Maßstabs für die Spielgerätesteuer entgegen.

    Bei der Spielgerätesteuer gebe es zwar keine tragfähige Rechtfertigung dafür, nach Einführung der manipulationssicheren Zählwerke für Gewinnspielautomaten zum 1. Januar 1997 einen an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstab für die Besteuerung zu verwenden (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014 1 BvL 11/10, BGBl I 2014, 314 , BVerfGE 135, 238 , unter C II, juris Rz 25, m. w. N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16

    Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung vom 2. Februar 2009 (Az. 1 BvL 11/10) die Manipulationssicherheit von Geldspielautomaten bestätigt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung vom 12. Februar 2014 (1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10, BVerfGE 135, 238-248) lediglich entschieden, dass es nach Einführung der manipulationssicheren Zählwerke für Gewinnspielautomaten nicht gerechtfertigt sei, statt des auf den Vergnügungsaufwand der einzelnen Spieler bezogenen Wirklichkeitsmaßstabs einen an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstab für die Besteuerung zu verwenden.

  • BFH, 25.04.2018 - II R 43/15

    Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß

    Dies gilt insbesondere, wenn der bisherige Steuermaßstab wie etwa der Stückzahlmaßstab bei Gewinnspielgeräten mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr vereinbar ist und daher durch einen anderen Steuermaßstab ersetzt werden muss, der einen bestimmten Vergnügungsaufwand wenigstens wahrscheinlich macht (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 123, 1, unter C.II., und vom 12. Februar 2014 1 BvL 11, 14/10, BVerfGE 135, 238; BVerwG-Urteil vom 13. April 2005 10 C 5.04, BVerwGE 123, 218).
  • VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 418/17

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten neben Umsatzsteuer â€" Erdrosselung â€"

    Der Mindeststeuersatz entspricht insofern dem verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht mehr zulässigen Stückzahlmaßstab (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. September 2009, a.a.O.; s. zu diesem Maßstab zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014, a.a.O., Rn. 39) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 13. April 2005 - 10 C 5.04) ist die Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht ein zulässiges Lenkungsziel.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend eine Mindeststeuer von 120,- EUR für Geldspielapparate in Spielhallen auch als geeignet, erforderlich und nicht unverhältnismäßig anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014, a.a.O. Rn. 42 ff.).

  • FG Bremen, 02.05.2018 - 2 V 76/18

    Keine Aufhebung der Vollziehung einer Wettbürosteuer-Anmeldung in Bremen trotz

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) vom 12. Februar 2014 zum Aktenzeichen 1 BvL 11/10 zur Bremischen Vergnügungssteuer wurde für den Stückzahlmaßstab bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit entschieden, dass eine tragfähige Rechtfertigung dafür, statt des auf den Vergnügungsaufwand der einzelnen Spieler bezogenen Wirklichkeitsmaßstabs auch nach Einführung der manipulationssicheren Zählwerke für Gewinnspielautomaten zum 1. Januar 1997 einen an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstab für die Besteuerung zu verwenden, nicht besteht (BVerfGE 123, 1 ).

    Dem Stückzahlmaßstab bei der Wettbürosteuer stünden auch nicht die BVerfG-Beschlüsse vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 (BVerfGE 123, 1 , BGBl I 2009, 1046 ) und vom 12. Februar 2014 1 BvL 11/10 (BGBl I 2014, 314 , BVerfGE 135, 238 ) zur Unzulässigkeit dieses Maßstabs für die Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte entgegen.

    Bei der Spielgerätesteuer gebe es zwar keine tragfähige Rechtfertigung dafür, nach Einführung von manipulationssicheren Zählwerken für Gewinnspielautomaten zum 1. Januar 1997 einen an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstab für die Besteuerung zu verwenden (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014 1 BvL 11/10, BGBl I 2014, 314 , BVerfGE 135, 238 , juris Rz 25 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank;

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 24.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber;

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 26.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21

    Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig;

  • BFH, 25.04.2018 - II R 42/15

    Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % des Einspielergebnisses

  • VG Gießen, 22.07.2015 - 5 K 1802/13

    Reform der Professorenbesoldung in Hessen

  • FG Münster, 16.09.2014 - 9 K 1600/12

    Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 7.18

    Normenkontrollantrag gegen die Neufassung einer Vergnügungssteuersatzung;

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung;

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 3.18

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach der

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 2.18

    Erhebung der Vergnügungssteuer anhand des Einspielergebnisses der Automaten des

  • VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15

    Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung;

  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 13.915

    Änderung der Professorenbesoldung - Amtsangemessenheit der Alimentation

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1448/20

    Unterschiedliche Vergnügungssteuererhebung in derselben Satzung

  • VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18
  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 VergnStG BR a.F. in Hinblick auf Art. 3 Abs.

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