Rechtsprechung
BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
"Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG, § 18 Abs 3 Nr 2 BVerfGG
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen" - Kein Ausschluss vom Richteramt gem § 18 Abs 1 BVerfGG bei passiver Zitierung im Ausgangsverfahren sowie bei Mitwirkung als Hochschullehrer in Gesetzgebungsverfahren - jedoch ... - Wolters Kluwer
Ausschluss eines Verfassungsrichters bei vorheriger Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren; Ausschluss von Verfassungsrichter Kirchhof im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot an Schulen
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Verfassungsrichters bei vorheriger Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren; Ausschluss von Verfassungsrichter Kirchhof im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot an Schulen
- rewis.io
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen" - Kein Ausschluss vom Richteramt gem § 18 Abs 1 BVerfGG bei passiver Zitierung im Ausgangsverfahren sowie bei Mitwirkung als Hochschullehrer in Gesetzgebungsverfahren - jedoch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 18
Ausschluss eines Verfassungsrichters bei vorheriger Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren; Ausschluss von Verfassungsrichter Kirchhof im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot an Schulen - datenbank.nwb.de
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen" - Kein Ausschluss vom Richteramt gem § 18 Abs 1 BVerfGG bei passiver Zitierung im Ausgangsverfahren sowie bei Mitwirkung als Hochschullehrer in Gesetzgebungsverfahren - jedoch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
- verfassungsblog.de (Ausführliche Zusammenfassung)
NRW-Kopftuchverbot: Gesetzesarchitekt Kirchhof ist befangen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Kirchhof'sche Kopftuchverbot
- lto.de (Kurzinformation)
Besorgnis der Befangenheit beim Kopftuch-Verbot - Entscheidung ohne BVerfG-Vizepräsident Kirchhof
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
"Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden
Verfahrensgang
- AG Herne, 07.03.2007 - 4 Ca 3415/06
- ArbG Herne, 07.03.2007 - 4 Ca 3415/06
- ArbG Düsseldorf, 29.06.2007 - 12 Ca 175/07
- AG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
- ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
- LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
- LAG Hamm, 16.10.2008 - 11 Sa 280/08
- LAG Hamm, 16.10.2008 - 11 Sa 572/08
- BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 499/08
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09
- BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10
- BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10
- LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 5 Sa 307/15
Papierfundstellen
- BVerfGE 135, 248
- NJW 2014, 1227
- NZA 2014, 500
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ).Darüber hinaus ist auch die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage nach der Bestimmung des § 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG nicht als ein Tätigwerden "in derselben Sache" anzusehen (vgl. BVerfGE 82, 30 m.w.N.).
Auch wenn man die Beteiligung von Hochschullehrern im Auftrag von Organen, die unmittelbar von Verfassungs wegen an der Gesetzgebung beteiligt sind, nicht als Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren im Sinne des § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG begreifen wollte, würde es sich jedenfalls um die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu Rechtsfragen handeln, die auch für die gegenständlichen Verfahren bedeutsam sind und die deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt von der Ausschlusswirkung eines Tätiggewesenseins in derselben Sache ausgenommen sind (§ 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG; so auch BVerfGE 82, 30 ).
Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ).
Daher muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die bloße Tatsache der Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren und des Äußerns einer wissenschaftlichen Meinung zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 m.w.N.).
Es liegt auf der Hand, dass dem Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung zum Entwurf einer gesetzlichen Regelung, die durch das Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282) veranlasst war, die Erwartung eines verfassungskonformen Entwurfs innewohnte (vgl. zu diesem Aspekt BVerfGE 82, 30 ).
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Die Verfassungsbeschwerden stellen zugleich mittelbar die in Nordrhein-Westfalen nach der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282) erlassenen gesetzlichen Regelungen über die Zulässigkeit und Grenzen religiöser Bekundungen durch im Schulwesen beschäftigte Personen zur verfassungsrechtlichen Prüfung.Bereits im ersten sogenannten Kopftuch-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 108, 282) habe er als Bevollmächtigter das Land Baden-Württemberg vertreten.
Die baden-württembergische Regelung habe er - im Anschluss an das eine landesgesetzliche Regelung verlangende Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282) - für die baden-württembergische Landesregierung entworfen.
"Ich habe das Land Baden-Württemberg in zwei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, welche das Tragen von Kopftüchern im Schuldienst betrafen, und in der Verfassungsbeschwerde BVerfGE 108, 282 vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
Es liegt auf der Hand, dass dem Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung zum Entwurf einer gesetzlichen Regelung, die durch das Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282) veranlasst war, die Erwartung eines verfassungskonformen Entwurfs innewohnte (vgl. zu diesem Aspekt BVerfGE 82, 30 ).
- BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Das Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin zu II.), der bei sinngerechtem Verständnis ebenfalls als Richterablehnung zu verstehende Vortrag der Beschwerdeführerin zu I.) sowie die Bitte von Vizepräsident Kirchhof selbst, eine Entscheidung nach § 19 BVerfGG herbeizuführen (vgl. BVerfGE 95, 189 ), gebieten es, auch über die Frage der Besorgnis einer etwaigen Befangenheit zu befinden.Unter diesen Umständen ist die Besorgnis der Beschwerdeführerinnen nachvollziehbar, der Richter werde die hier zu entscheidenden Rechtsfragen möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen beurteilen (vgl. dazu auch BVerfGE 95, 189 ).
- BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im …
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ). - BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ). - BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77
Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ). - BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet
Auszug aus BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ).
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts …
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).Die Besorgnis des Antragstellers, sie werde bei der Entscheidung über den Erlass der Vollstreckungsanordnung möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen urteilen können (vgl. BVerfGE 72, 296 ; 95, 189 ; 135, 248 ; 148, 1 ), erscheint jedenfalls nachvollziehbar.
- BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) …
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 18 ).
Daher bedarf es zusätzlicher Umstände, die über die bloße Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren hinausgehen, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ).
c) Unter diesen Umständen ist die Besorgnis des Beschwerdeführers nachvollziehbar, Richter Müller werde die zu entscheidenden, in hohem Maße wertungsabhängigen und von Vorverständnissen geprägten Rechtsfragen möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen beurteilen können (vgl. BVerfGE 72, 296 ; 95, 189 ; 135, 248 ).
- BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18
Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig lediglich eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).Bei der parlamentarischen Arbeit als Abgeordneter handelt es sich um eine Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren im Sinne von § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 58, 177 ; siehe auch BVerfGE 135, 248 ).
Das Werben für eine gesetzliche Regelung außerhalb des unmittelbaren parlamentarischen Bereichs, wie etwa durch Interviews in den Medien, ist Teil der Mandatsausübung und gehört damit ebenfalls in den Anwendungsbereich von § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG; zumal die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren weit verstanden und selbst auf die Gutachtenerstattung durch externe Sachverständige (vgl. BVerfGE 135, 248 ) oder auf die Referententätigkeit in einem beteiligten Ministerium erstreckt wird (vgl. BVerfGE 1, 66 ).
d) Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 19 BVerfGG kann allerdings nicht aus allgemeinen Gründen hergeleitet werden, die nach den ausdrücklichen Regelungen in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG für sich genommen keinen Ausschluss von der Ausübung des Richteramts rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 82, 30 ; 135, 248 ).
Daher muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die bloße Tatsache der Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren oder das Äußern einer wissenschaftlichen Meinung zu einer für das jetzige Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit nach dem dafür geltenden Maßstab als begründet erachtet werden kann (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 135, 248 ; 148, 1 ).
Bei Anwendung dieser Maßstäbe bestehen aufgrund der dargelegten tatsächlichen Umstände der Einbindung von Vizepräsident Harbarth in die Initiierung und Durchführung des zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen führenden Gesetzgebungsverfahrens weder aufgrund einzelner Aspekte noch aus deren summativer Wirkung (dazu BVerfGE 135, 248 ) ausreichende Gründe für die Besorgnis seiner Befangenheit.
(3) Eine Gesamtbetrachtung (vgl. BVerfGE 135, 248 ) der die konkrete Art und Weise der Mitwirkung von Vizepräsident Harbarth am fraglichen Gesetzgebungsverfahren prägenden Umstände führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
In verfassungsgerichtlichen Verfahren, die sich gegen Gesetze richten, kann der Begriff derselben Sache jedoch nicht auf das vorgängige Gesetzgebungsverfahren erstreckt werden, da § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG ausdrücklich bestimmt, dass die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren nicht als Tätigkeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG gilt (BVerfGE 82, 30 ; 135, 248 ). - BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19
Richter Wolff nicht von der Ausübung des Richteramts in Sachen …
Es erscheint aber die Frage berechtigt, ob nicht im Sinne einer 'zusammenfassenden Betrachtung' etwas 'Zusätzliches' gegeben ist, das mir eine Art Urheberschaft für die im oben genannten Verfassungsbeschwerdeverfahren angegriffenen Normen zuweist (vgl. BVerfGE 135, 248 ), beziehungsweise ein Fall gegeben ist, in dem es sich zwar nicht formell, aber materiell um dieselbe Sache i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG handelt (vgl. BVerfGE 109, 130 ), oder ein sonstiger Fall eines über § 18 Abs. 3 BVerfGG überschießenden Bezugs zu dem konkreten oben genannten Verfahren vorliegt, der eine Besorgnis der Befangenheit begründen könnte.Denn in beiden Fällen ist sie von der Ausschlusswirkung eines Tätiggewesenseins in derselben Sache ausgenommen (vgl. BVerfGE 135, 248 ).
b) Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 19 BVerfGG kann allerdings nicht aus Gründen hergeleitet werden, die nach der ausdrücklichen Regelung in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG einen Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 135, 248 ; 152, 332 ; 155, 357 ).
Daher muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die bloße Tatsache der Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren und das Äußern einer wissenschaftlichen Meinung zu einer für das jetzige Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit nach dem dafür geltenden Maßstab als begründet erachtet werden kann (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 135, 248 ; 148, 1 ; 152, 332 ).
Bei Anwendung dieser Maßstäbe bestehen hinsichtlich der von Richter Wolff dargelegten tatsächlichen Umstände weder aufgrund einzelner Aspekte noch aus deren summativer Wirkung (dazu BVerfGE 135, 248 ; 152, 332 ) ausreichende Gründe für die Besorgnis seiner Befangenheit.
e) Auch eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der konkreten Art und Weise (vgl. BVerfGE 135, 248 ; 152, 332 ) der von Richter Wolff aufgeführten Tätigkeiten vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu tragen.
Zwar können sich hinzutretende besondere Umstände grundsätzlich aus deren summativer Wirkung ergeben (vgl. BVerfGE 135, 248 ; 152, 332 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21). - BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Die Ausschlussregelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ist als Ausnahmetatbestand konstruiert und deshalb eng auszulegen (vgl. BVerfGE 133, 163 ; 135, 248 ).Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ist - in Übereinstimmung mit den Ausschlussregelungen anderer fachgerichtlicher Verfahrensordnungen - stets in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne auszulegen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).
Zu seinem Ausschluss nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG kann regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst - dazu gehören auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1261/16
Selbstablehnung des Bundesverfassungsrichters Müller wegen Besorgnis der …
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
Es muss sich hierbei regelmäßig um eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder im Ausgangsverfahren handeln (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 82, 30 ; 133, 163 ; 135, 248 ). - BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller …
b) Auch im Hinblick auf die Beschlüsse des Ersten Senats vom 5. Februar 1997 und vom 26. Februar 2014 (BVerfGE 95, 189 ; 135, 248 ) müsse eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller angenommen werden.Vergleichbar der Situation, die dem Beschluss vom 26. Februar 2014 betreffend die Besorgnis der Befangenheit des Richters Ferdinand Kirchhof (unter Verweis auf BVerfGE 135, 248 ) zugrunde lag, stelle sich auch Richter Müller in den Augen des Beschwerdeführers als Vertreter einer vom Beschwerdeführer bekämpften Auffassung dar.
Der Begriff der "Mitwirkung" ist dabei weit zu verstehen und erstreckt sich nicht nur auf die parlamentarische Tätigkeit als Abgeordneter (vgl. BVerfGE 135, 248 ).
Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zwischen § 18 Abs. 3 und § 19 BVerfGG bedürfte es zusätzlicher Gründe, die über die bloße Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren hinausgehen, um eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller begründet erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 135, 248 ).
Dass ihm - über die übliche Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren hinausgehend - eine Art Urheberschaft hinsichtlich des vorliegend zu beurteilenden Regelungskonzeptes zukommt (vgl. BVerfGE 135, 248 ), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14
Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen …
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2347/15
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17
Ausschluss eines Richters des Verfassungsgerichtshofs von der Ausübung des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2021 - VerfGH 177/20
Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs in einem …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2527/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, …
- OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer Kindschaftssache
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2354/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1593/16
Maßstäbe für die Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters; Zweifel an …
- BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher …
- BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben …
- BVerfG, 15.05.2017 - 2 BvR 865/17
Ablehnungsgesuche und Verfassungsbeschwerde unzulässig
- VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 18/16
Befangenheit; gesetzlicher Richter; faires Verfahren; Begründung
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - VGH N 7/14
Nichtverletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch die Eingliederung …
- BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und …
- VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 29/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung wegen Besorgnis der Befangenheit
- StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit …
- VerfGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 1 VB 51/17
Zulässigkeit der Mitwirkung von Richterin Leßner
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1494/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 1 W 32/23
Macht eine vorherige Anwaltstätigkeit den Richter befangen?
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2667/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1624/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- OLG Brandenburg, 21.09.2020 - 1 W 25/20
- OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19
Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2506/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1807/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1400/17
Unzulässige Ablehnungsgesuche und unzulässige Verfassungsbeschwerde
- OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 1 W 22/23
Einschätzung der Rechtslage ist kein Befangenheitsgrund!
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
- OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
- VG Trier, 06.07.2015 - 6 K 153/15
Fackelzug NPD
- OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20
Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!
- OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
Besetzung und Vertretung in der Kammer für Handelssachen
- OLG Brandenburg, 21.06.2022 - 1 W 12/22
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Fehlende …
- VG Köln, 07.04.2014 - 33 K 3979/13
Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters aufgrund einer Erklärung …
- LG München II, 07.12.2020 - 11 O 3124/20
Zur Befangenheit einer Richterin im Dieselabgasskandal
- VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 143/15
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht allein wegen hauptberuflicher …