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   BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12   

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https://dejure.org/2014,11688
BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12 (https://dejure.org/2014,11688)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2014 - 2 BvE 3/12 (https://dejure.org/2014,11688)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 2 BvE 3/12 (https://dejure.org/2014,11688)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässiges Organstreitverfahren, durch das eine Verletzung des Gebots der Neutralität im Wahlkampf und des Grundsatzes der Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf feststellt werden sollte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, Art 93 Abs 1 Nr 1 GG, § 13 Nr 5 BVerfGG, § 63 BVerfGG, § 64 BVerfGG
    Ï»¿ï»¿ï»¿(Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässiges Organstreitverfahren, durch das eine Verletzung des Gebots der Neutralität im Wahlkampf und des Grundsatzes der Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf feststellt werden sollte)

  • Wolters Kluwer

    Neutralitätspflicht und Chancengleichheit der Parteien i.R.v. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der FDP-Fraktion im 17. Deutschen Bundestag (hier: Wahlwerbung u.a. durch Versendung von Schreiben)

  • rewis.io

    Ï»¿ï»¿ï»¿(Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässiges Organstreitverfahren, durch das eine Verletzung des Gebots der Neutralität im Wahlkampf und des Grundsatzes der Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf feststellt werden sollte)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neutralitätspflicht und Chancengleichheit der Parteien i.R.v. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der FDP-Fraktion im 17. Deutschen Bundestag (hier: Wahlwerbung u.a. durch Versendung von Schreiben)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Organklage der NPD gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Organklage gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion

  • lto.de (Kurzinformation)

    FDP-Wahlwerbung - Organklage der NPD unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Organklage der NPD gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    NPD-Klage gegen unzulässige FDP-Wahlwerbung gescheitert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 136, 190
  • NVwZ 2014, 1159
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 630/81

    Politische Parteien - Staatliche Zuschüsse - Parlamentsfraktion - Wahlwerbung -

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Soweit die Antragstellerin die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen abstrakt für klärungsbedürftig erachtet, mag dies zutreffen, weil sich dazu bislang lediglich ein Vorprüfungsausschuss des Bundesverfassungsgerichts geäußert hat (vgl. Beschluss vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81 -, NVwZ 1982, S. 613).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07

    G8-Gipfel Heiligendamm

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Das Organstreitverfahren dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Der Antragstellerin fehlt nach dem Ausscheiden der FDP aus dem Deutschen Bundestag mit Ende der 17. Wahlperiode und der damit verbundenen Liquidation der Antragsgegnerin zu 1. (vgl. § 54 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 7 AbgG) jedenfalls das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ), so dass es auf Fragen eines Verlusts der Parteifähigkeit auf Antragsgegnerseite nicht ankommt.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Eine - ausschließlich retrospektive - Feststellung der Verletzung organschaftlicher Rechte, wie sie die Antragstellerin in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Feststellungsinteresse bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.) für geboten hält, entspräche nicht der den Organstreit prägenden Zielsetzung, die Kompetenzen von Organen und ihren Teilen abzugrenzen.
  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Die Antragstellerin kann ihr Rechtsschutzinteresse nicht aus einer absehbaren Wiederholungsgefahr herleiten (vgl. BVerfGE 87, 207 ; 99, 332 ).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Der Antragstellerin fehlt nach dem Ausscheiden der FDP aus dem Deutschen Bundestag mit Ende der 17. Wahlperiode und der damit verbundenen Liquidation der Antragsgegnerin zu 1. (vgl. § 54 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 7 AbgG) jedenfalls das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ), so dass es auf Fragen eines Verlusts der Parteifähigkeit auf Antragsgegnerseite nicht ankommt.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Der Antragstellerin fehlt nach dem Ausscheiden der FDP aus dem Deutschen Bundestag mit Ende der 17. Wahlperiode und der damit verbundenen Liquidation der Antragsgegnerin zu 1. (vgl. § 54 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 7 AbgG) jedenfalls das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ), so dass es auf Fragen eines Verlusts der Parteifähigkeit auf Antragsgegnerseite nicht ankommt.
  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92

    MfS/AfNS-Verzögerungsschaden

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
    Die Antragstellerin kann ihr Rechtsschutzinteresse nicht aus einer absehbaren Wiederholungsgefahr herleiten (vgl. BVerfGE 87, 207 ; 99, 332 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 134, 141 ; 136, 190 ; 140, 115 ).

    a) Das Ausscheiden eines Antragstellers aus dem Deutschen Bundestag führt grundsätzlich zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Organstreitverfahren, wenn und weil sich ein solcher oder ein ähnlicher Streit zwischen den Beteiligten nicht wiederholen kann, es sei denn, dass ein sonstiges schutzwürdiges Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage besteht (vgl. BVerfGE 87, 207 ; vgl. auch BVerfGE 102, 224 ; 119, 302 , allerdings mit der Besonderheit, dass zwischenzeitlich auch die jeweils angegriffene Norm geändert worden war; siehe BVerfGE 136, 190 zum Ausscheiden des Antragsgegners aus dem Bundestag).

    Im Verhältnis zwischen diesem und der Antragsgegnerin besteht keine Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 119, 302 ; 136, 190 m.w.N.), weil nicht zu erwarten ist, dass der Antragsteller alsbald wieder ein Bundestagsmandat erwirbt.

    Denn ein "bloßes Rehabilitationsinteresse" genügt - anders als bei Grundrechtsverletzungen - nicht, um das Bedürfnis einer retrospektiven Feststellung von Rechtsverstößen zu begründen (vgl. BVerfGE 136, 190 ).

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Die Antragsteller haben ein objektives Interesse an der Klärung der Reichweite des aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Fragerechts des Abgeordneten und der Antwortpflicht der Bundesregierung (vgl. zum Klarstellungsinteresse BVerfGE 121, 135 ; 131, 152 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Mai 2014 - 2 BvE 3/12 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

    Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 134, 141 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Mai 2014 - 2 BvE 3/12 -, juris, Rn. 5).

    Das Ausscheiden des Antragstellers im Organstreitverfahren aus dem Deutschen Bundestag führt grundsätzlich zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses, wenn und weil sich ein solcher oder ein ähnlicher Streit zwischen den Beteiligten nicht wiederholen kann, es sei denn, dass ein sonstiges schutzwürdiges Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage besteht (vgl. BVerfGE 87, 207 ; vgl. auch BVerfGE 102, 224 ; 119, 302 , allerdings mit der Besonderheit, dass zwischenzeitlich auch die jeweils angegriffene Norm geändert worden war; zum Ausscheiden des Antragsgegners aus dem Bundestag siehe BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Mai 2014 - 2 BvE 3/12 -, juris, Rn. 4 ff.).

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