Rechtsprechung
   BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35729
BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13 (https://dejure.org/2014,35729)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13 (https://dejure.org/2014,35729)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 2014 - 2 BvR 2238/13 (https://dejure.org/2014,35729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und Hilfsantrag auf Neufestsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, Anl 1 Nr 1008 RVG, Nr 1008 RVG-VV
    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren und Ablehnung der Neufestsetzung des Gegenstandswertes: Keine Erhöhungsgebühr gem Nr 1008 RVG-VV bei Mehrfachvertretung im Verfahren über eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren und Ablehnung der Neufestsetzung des Gegenstandswertes: Keine Erhöhungsgebühr gem Nr 1008 RVG-VV bei Mehrfachvertretung im Verfahren über eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren und Ablehnung der Neufestsetzung des Gegenstandswertes: Keine Erhöhungsgebühr gem Nr 1008 RVG-VV bei Mehrfachvertretung im Verfahren über eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 137, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13
    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar für die 24 von ihm vertretenen Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden, da es hierfür regelmäßig schon genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2).

    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG ist der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens Rechnung zu tragen und der Gegenstandswert gegebenenfalls entsprechend zu erhöhen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; 96, 251 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95

    Keine erhöhten Prozessgebühren für die Vertretung mehrerer Beschwerdeführer in

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13
    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar für die 24 von ihm vertretenen Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden, da es hierfür regelmäßig schon genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2).

    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Dies ändert nichts an der fehlenden Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit, soweit in den einzelnen Verfahren mehrere Beschwerdeführer vertreten wurden, und steht auch nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Tätigwerden für mehrere Auftraggeber im Rahmen der Festsetzung des Gegenstandswerts hinreichend berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 1864/94

    Keine erhöhten Prozessgebühren für die Vertretung mehrerer Beschwerdeführer in

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13
    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar für die 24 von ihm vertretenen Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden, da es hierfür regelmäßig schon genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2).

    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Dies ändert nichts an der fehlenden Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit, soweit in den einzelnen Verfahren mehrere Beschwerdeführer vertreten wurden, und steht auch nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Tätigwerden für mehrere Auftraggeber im Rahmen der Festsetzung des Gegenstandswerts hinreichend berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13
    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG ist der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens Rechnung zu tragen und der Gegenstandswert gegebenenfalls entsprechend zu erhöhen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; 96, 251 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13
    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG ist der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens Rechnung zu tragen und der Gegenstandswert gegebenenfalls entsprechend zu erhöhen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; 96, 251 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1751/12

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen Festsetzung des Gegenstandswertes im

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13
    Selbst wenn der Hilfsantrag des Prozessbevollmächtigten als Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts angesehen und von der Statthaftigkeit dieses Rechtsbehelfs gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts ausgegangen werden könnte (offenlassend: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1751/12 -, juris), hätte er in der Sache keinen Erfolg.
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13
    Soweit der Prozessbevollmächtigte hilfsweise beantragt, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Vertretung von 24 Beschwerdeführern neu festzusetzen und angemessen zu erhöhen, kann dahinstehen, ob der Statthaftigkeit dieses Antrags bereits entgegensteht, dass ein Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts durch das Bundesverfassungsgericht gemäß § 33 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. April 2014 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 -).
  • VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17

    Gegenstandswert, verfassungsgerichtliches Verfahren, Rechtsmittel,

    Vereinzelt wird die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes für zulässig gehalten, wenn sich die Festsetzung unter Missachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften als grob rechtswidrig erweist (vgl. Graßhoff § 34a Rn, 116; ablehnend demgegenüber SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008; offengelassen von BVerfGE 137, 345 [349] - BeckRS 2014, 59296 = Rn. 18; Beschl. v. vom 04.11.2013 - 1 BvR 1623/11, BeckRS 2013, 59933 Rn. 1 und vom 04.12.2013- 1 BvR 1751/12, BeckRS 2013, 59935 Rn. 1.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.12.2018 - VGH A 19/18

    Unanfechtbarkeit der Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen

    2 2. Selbst wenn die Beschwerde des Bevollmächtigten der Antragsgegnerin als Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts angesehen werden könnte (vgl. entspr. Graßhof, a.a.O., § 34a Rn. 116; ablehnend demgegenüber VerfGH Sachsen, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 94-IV-10 -, juris Rn. 2; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 BvR 2238/13 -, BVerfGE 137, 345 [349] = juris Rn. 18; Kammerbeschlüsse vom 4. November 2013 - 1 BvR 1623/11 -, juris Rn. 1 und vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1751/12 -, juris Rn. 1), hätte sie in der Sache keinen Erfolg.
  • KG, 07.03.2022 - 19 W 18/22

    Kostenfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren:

    Zwar ist der Anwalt der Antragsgegner vorliegend in derselben Angelegenheit tätig geworden, da es hierfür regelmäßig schon genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren bearbeitet werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 4.11.2014, 2 BvR 2238/13, Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil v. 27.7.2010, VI ZR 261/09, Rn. 16 zu § 15 Abs. 2 RVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht