Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 2808/11, 2 BvR 1849/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17505
BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 2808/11, 2 BvR 1849/11 (https://dejure.org/2015,17505)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 2808/11, 2 BvR 1849/11 (https://dejure.org/2015,17505)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 2808/11, 2 BvR 1849/11 (https://dejure.org/2015,17505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 304 Abs. 1 StPO; § 152 GVG
    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen (Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung; Richtervorbehalt für Durchsuchungsanordnungen; wirksame präventive Kontrolle durch den Richter; richterlicher Bereitschaftsdienst; Eilkompetenz der ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit der Befassung des zuständigen Richters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 97 Abs 1 GG, § 102 StPO
    Zu den Grenzen der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung gem §§ 102, 105 Abs 1 S 1 Halbs 2 StPO - Erlöschen der Eilkompetenz mit Beantragung einer Durchsuchungsanordnung beim zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters - Wiederaufleben der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlicher Umfang der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden bei der Stellung eines Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung

  • Anwaltsblatt

    Art 13 GG, § 102 StPO, § 105 StPO, § 2 StPO
    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Durchsuchungen

  • Anwaltsblatt

    Art 13 GG, § 102 StPO, § 105 StPO, § 2 StPO
    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Durchsuchungen

  • doev.de PDF

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung

  • rewis.io

    Zu den Grenzen der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung gem §§ 102, 105 Abs 1 S 1 Halbs 2 StPO - Erlöschen der Eilkompetenz mit Beantragung einer Durchsuchungsanordnung beim zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters - Wiederaufleben der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2
    Verfassungsrechtlicher Umfang der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden bei der Stellung eines Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit der Befassung des zuständigen Richters

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe bremst Staatsanwälte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsanordnung - und die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Durchsuchungsanordnung: Richter schlägt Staatsanwaltschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit der Befassung des zuständigen Richters

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden kann nur eingeschränkt neu begründet werden

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Ende der Eilzuständigkeit der Ermittlungsbehörden für Durchsuchungsanordnungen

  • taz.de (Pressebericht, 15.07.2015)

    Hausdurchsuchungen: Warten auf Richter

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit der Befassung des zuständigen Richters

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Wohnungsdurchsuchung keine bloße Formsache

  • anwalt-suchservice.de (Leitsatz)

    Durchsuchung: Umfang der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Wohnungsdurchsuchung keine bloße Formsache

Besprechungen u.ä. (2)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Eilzuständigkeit der Ermittlungsbehörden

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 13 GG; §§ 102, 105 StPO
    Der Sache befasst ist

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 139, 245
  • NJW 2015, 2787
  • NStZ 2015, 529
  • StV 2015, 606
  • StV 2016, 67 (Ls.)
  • AnwBl 2015, 711
  • AnwBl Online 2015, 405
  • DÖV 2015, 801
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Damit ist das vorhergehende Urteil des Landgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfGE 139, 245 ).

    Für den Staat folgt daraus die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; 139, 245 ; zu dem Spannungsverhältnis zwischen dieser Verpflichtung und den durch sie entstehenden rechtsstaatlichen Infrastrukturkosten Wischmeyer, Die Kosten der Freiheit, 2015, S. 20 f.).

    Er muss diese eigenverantwortlich prüfen und dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Freiheitsentziehung genau beachtet werden (vgl. in Bezug auf die richterliche Entscheidung über die Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Um den Schutz des Betroffenen sicherzustellen, bedarf es in diesem Zusammenhang eines täglichen richterlichen Bereitschaftsdienstes, der - in Orientierung an § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO - den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr abdeckt (vgl. - noch auf § 104 Abs. 3 StPO abstellend - BVerfGE 105, 239 ; 139, 245 ).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Ein rechtlich geschütztes Interesse der Beschwerdeführerin an der verfassungsrechtlichen Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses ist daher nicht mehr ersichtlich (vgl. BVerfGE 139, 245 ).

    Die Normierung eines absoluten Beweiserhebungs- und -verwendungsverbotes in § 160a Abs. 1 StPO beschränkt die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität der Strafverfolgung (vgl. hierzu BVerfGE 29, 183 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 122, 248 ; 129, 208 ; 133, 168 ; 139, 245 ) in erheblichem Maße, weil sie in Anknüpfung an die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen Ermittlungsmaßnahmen von vornherein untersagt und jede Verwendung dennoch erlangter Erkenntnisse unterbindet.

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Der präventive Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Wohnungsgrundrechts und zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Durch seine Einschaltung soll von vornherein, nicht erst nach vollzogener Durchsuchung, sichergestellt werden, dass die Interessen des Betroffenen, der vor Anordnung der Durchsuchung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. § 33 Abs. 4 Satz 1 StPO), angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Zu diesen Voraussetzungen gehört auch eine ausreichende sachliche und personelle Ausstattung der Gerichte (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 139, 245 ).

    Wortlaut und Systematik des Art. 13 Abs. 2 GG belegen indes, dass die richterliche Durchsuchungsanordnung die Regel und die nichtrichterliche die Ausnahme sein soll (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 139, 245 ).

    Die verbleibende nachträgliche Kontrolle kann den erfolgten Grundrechtseingriff nicht mehr rückgängig machen und genügt dem Anspruch präventiven richterlichen Grundrechtsschutzes nicht (vgl. BVerfGE 139, 245 ).

    Gefahr im Verzug ist nur anzunehmen, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme - regelmäßig die Sicherung von Beweismitteln - gefährdet würde (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der Eilrichter auf die Unterstützung durch den nichtrichterlichen Dienst zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).

    Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 105, 239 ; 139, 245 ).

    Während der Nachtzeit ist ein ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst jedenfalls bei einem Bedarf einzurichten, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht