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   BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61   

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https://dejure.org/1962,202
BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61 (https://dejure.org/1962,202)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1962 - 2 BvR 462/61 (https://dejure.org/1962,202)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1962 - 2 BvR 462/61 (https://dejure.org/1962,202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Ablehnung des Hauptverfahrens - Beschwerde der Staatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 54
  • MDR 1962, 541
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60

    Verlezung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61
    Diese Mitteilung hat das Landgericht unterlassen und damit zugleich den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 7, 109 [111]; 11, 29 [30]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61
    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 7. November 1961 hat die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 BVerfGG neu in Lauf gesetzt, da die Beschwerde an das Oberlandesgericht nicht offensichtlich unzulässig war (BVerfGE 5, 17).
  • BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61
    Diese Mitteilung hat das Landgericht unterlassen und damit zugleich den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 7, 109 [111]; 11, 29 [30]).
  • BayObLG, 22.01.1955 - BReg. 1 St 6/55

    Mitteilung einer Beschwerde zur Gegenerklärung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61
    Ob eine weitere Beschwerde trotz der Regelung in § 310 StPO dann zulässig ist, wenn die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird, ist umstritten (bejahend u. a. OLG Koblenz, JZ 1959, 31; OLG Stuttgart, NJW 1959, 2080; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO , § 310 Anm. 1 2; verneinend u. a.: BayObLGSt. 1955, 1; OLG Köln, MDR 1957, 54).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16

    Anspruch auf rechtliches Gehör in einem Ermittlungsverfahren wegen

    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 11, 29 ; 14, 54 ; 17, 188 ; 17, 262 ; 34, 157 ; 65, 227 ; stRspr).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidungen bei Gewährung rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wären (vgl. BVerfGE 11, 29 ; 14, 54 ; 86, 133 ; 89, 381 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Dieses war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfGE 14, 54 ).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Das Bundesverfassungsgericht hat im umgekehrten Fall der verbleibenden Unsicherheit über die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde dadurch Rechnung getragen, daß es Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen auf weitere Beschwerde als zulässig angesehen hat, auch wenn das Beschwerdegericht die weitere Beschwerde als unzulässig verworfen hatte, das Rechtsmittel jedoch nicht als offensichtlich unzulässig angesehen werden konnte (BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 49, 252 [255]; vgl. auch BVerfGE 14, 54 [55]).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Ist dagegen die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht offensichtlich, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch die Entscheidung über das unzulässige Rechtsmittel in Betracht (BVerfGE 5, 17 (19 f.); 14, 54 (55 f.); 14, 320 (322 f.); 16, 1 (3); 17, 86 (91)).

    Während es im Strafprozeß vor der Einfügung der §§ 33 a, 311 a StPO streitig war, ob eine weitere Beschwerde trotz der Regelung in § 310 StPO dann zulässig war, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wurde (vgl. dazu die in BVerfGE 14, 54 (56) und 14, 320 (323) gegebenen Hinweise), wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den übrigen Verfahrensarten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein nach dem Verfahrensgesetz unstatthaftes Rechtsmittel auch dadurch nicht zulässig, daß es auf die Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BGH, NJW 1957, S. 713; vgl. ferner BGH, MDR 1961, S. 309 (Landwirtschaftssachen); BGH, NJW 1965, S. 495 (Patentsachen); ebenso …

  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Damit gelten auch dort, wo die Versagung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist, dieselben (niedrigen) Kausalitätsanforderungen, die generell an einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu stellen sind; denn es wird auch hier stets geprüft, ob die fragliche Entscheidung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruht oder beruhen kann (BVerfGE 10, 274, 283; 11, 29, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60] ; 13, 132, 145; 14, 54, 56; 17, 86, 96; 52, 131, 152 f.).
  • BVerfG, 11.07.2002 - 1 BvR 226/02

    Keine Kostenerstattung bei Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Dem entspricht es, dass nur dem offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf keine fristhemmende Wirkung im Hinblick auf die Erhebung der Verfassungsbeschwerde zukommt (vgl. BVerfGE 14, 54 ; 48, 341 ; 49, 252 ).
  • BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01

    Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des

    Eine gerichtliche Entscheidung, die - wie hier der angegriffene Beschluss des Landgerichts - ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, setzt die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nur dann nicht in Lauf, wenn das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig war (vgl. BVerfGE 14, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2001 - 2 BvR 1879/01, NStZ-RR 2002, S. 109; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2005 - 2 BvR 283/05, StV 2005, S. 675).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

    Der Beschluß des Landgerichts Augsburg vom 26. Februar 1993 zu dem vom Beschwerdeführer eingelegten Rechtsmittel hat die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 BVerfGG neu in Lauf gesetzt, da die Beschwerde zum Landgericht nicht offensichtlich unzulässig war (vgl. BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 14, 54 [55]; 16, 1 [3]; 17, 86 [91]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Eine gerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, läßt die Monatsfrist aber dann neu beginnen, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig war (BVerfGE 5, 17 [19 f.] und Beschluß vom 4. April 1962 - 2 BvR 462/61 -.
  • BVerfG, 06.12.2001 - 1 BvR 1976/01

    Offensichtlich unzulässiges fachgerichtliches Rechtsmittel setzt Monatsfrist des

    Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen oder unstatthaften und deshalb aussichtslosen Rechtsmittels und eine daraufhin ergangene gerichtliche Entscheidung wird die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 14, 54 [55]; 14, 320 [322]; 16, 1 [3]; 17, 86 [91]; 19, 323 [330]; 28, 1 [6]; 28, 88 [95]; 48, 341 [344]; stRspr).
  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 1/92

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 28.07.1964 - 2 BvR 201/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 677/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
  • BFH, 24.01.1964 - III 295/63 U

    Eröffnung des Instanzenwegs an den Bundesfinanzhof bei Einlegung einer Beschwerde

  • VerfGH Berlin, 10.12.1992 - VerfGH 32/92

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung -

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