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   BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60   

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https://dejure.org/1962,54
BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60 (https://dejure.org/1962,54)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1962 - 2 BvL 13/60 (https://dejure.org/1962,54)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1962 - 2 BvL 13/60 (https://dejure.org/1962,54)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Gemeindegerichte

  • openjur.de

    Gemeindegerichte

  • opinioiuris.de

    Gemeindegerichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gemeindegerichtsbarkeit in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 56
  • NJW 1962, 1611
  • MDR 1962, 881
  • BB 1962, 855
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Das Gesetz über die Friedensgerichtsbarkeit ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1959 (BVerfGE 10, 200 ff.) für nichtig erklärt worden.

    Gegen die Ausübung staatlicher Zivilgerichtsbarkeit durch Gemeinden auf Grund landesrechtlicher Übertragung können - wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 10, 200 [Leitsatz 1, S. 214 f.]) - aus Art. 92 GG grundsätzliche Bedenken nicht hergeleitet werden.

    Aus diesem Grunde war es z.B. im Rahmen der Friedensgerichtsbarkeit verfassungswidrig, daß die polizeilichen Aufgaben des Bürgermeisters, insbesondere seine Befugnis, dem staatlichen Polizeivollzugsdienst fachliche Weisungen zu erteilen, mit dessen strafrichterlichen Aufgaben in einer Weise gekoppelt waren, daß von einer organisatorischen Trennung der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt nicht mehr die Rede sein konnte (BVerfGE 10, 200 [217 f.]).

    Daß einfache Zivilprozesse zwischen Gemeindeeinwohnern an Ort und Stelle ausgetragen werden, ist nicht nur bei nachbarrechtlichen oder ähnlichen ortsbedingten Streitigkeiten, sondern in kleineren Gemeinden - schon im Interesse der Erhaltung des Gemeindefriedens - allgemein berechtigt (BVerfGE 10, 200 [219]).

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 4, 331 [346]; zuvor schon BVerfGE 3, 377 [381]).

    Der Verfassungsgeber ist angesichts der hergebrachten Situation bei den ordentlichen Gerichten als selbstverständlich davon ausgegangen, daß die Heranziehung von in ihrer persönlichen Unabhängigkeit ungenügend gesicherten Richtern nur in den Grenzen erfolgt, die sich nach verständigem Ermessen aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilden, oder aus anderen zwingenden Gründen ergeben (BVerfGE 4, 331 [345]; Urteil vom 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60, 2 BvR 247/61 - S. 10 f.).

    Art. 97 Abs. 2 GG fordert abweichend von Art. 104 WRV nicht eine Anstellung der Richter auf Lebenszeit, sondern überläßt die Regelung dieser Frage dem Gesetzgeber (BVerfGE 4, 331 [345]; zuvor schon BVerfGE 3, 213 [224]).

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Erst wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, kann von einer Verletzung des Gleichheitssatzes gesprochen werden (BVerfGE 8, 174 [183]).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Diese Rechtsauffassung ist nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 7, 171 [175]).
  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
    Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 4, 331 [346]; zuvor schon BVerfGE 3, 377 [381]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Als Ausdruck der Gewaltenteilung und als elementare Voraussetzung für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Art. 97 Abs. 1 GG, dass der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ) und dass jede vermeidbare, auch mittelbare, subtile oder psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters unterbleibt (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Diese sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ).

    Die sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dass der Einzelne im konkreten Fall vor einem Richter steht, der diese Voraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 21, 139 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 148, 69 ).
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