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   BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16   

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BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 (https://dejure.org/2018,21545)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 (https://dejure.org/2018,21545)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 (https://dejure.org/2018,21545)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 3 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, Art 104 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 2 S 4 GG
    Fixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar - nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden ...

  • IWW

    Art. 2 Abs. 2 S. 2, 3 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 GG; Art. 3 EMRK; § 25 PsychKHG BW
    GG, EMRK, PsychKHG BW

  • IWW

    Art. 2 Abs. 2 S. 2, 3 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 GG; Art. 3 EMRK; § 25 PsychKHG BW
    GG, EMRK, PsychKHG BW

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Artt. 2 Abs. 2 S. 2 u. 3, 104 Abs. 1 u. 2; PsychKHG BW § 25 Abs. 2 u. 3; BayUnterbrG Artt. 10, 12, 19
    Voraussetzungen der Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Fixierungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung; Fixierung eines Patienten als Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person; 5-Punkt und 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer dem Richtervorbehalt unterliegenden Freiheitsentziehung bei Fixierung eines auf dem Rücken liegenden Betroffenen mittels spezieller Gurte an das Bett zur Aufhebung seiner Bewegungsfähigkeit; Zulässigkeit von Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen ...

  • rabüro.de

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • doev.de PDF

    Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • rewis.io

    Fixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar - nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Fixierungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung; Fixierung eines Patienten als Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person; 5-Punkt und 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104
    Vorliegen einer dem Richtervorbehalt unterliegenden Freiheitsentziehung bei Fixierung eines auf dem Rücken liegenden Betroffenen mittels spezieller Gurte an das Bett zur Aufhebung seiner Bewegungsfähigkeit; Zulässigkeit von Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Fixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar - nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fixierung von Patienten und richterlichen Eildienst

  • zeit.de (Pressebericht, 24.07.2018)

    Richter muss Fixierung von Patienten anordnen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Psychiatrie-Patienten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fixierung in der Psychiatrie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fixierung von Patienten in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen unterliegt Richtervorbehalt

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Freiheitsentziehende Fixierung untergebrachter Patienten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fixierung von Patienten in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen unterliegt Richtervorbehalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundrechtsverletzungen bei Fixierungen in der Psychiatrie

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fixierung steht unter Richtervorbehalt

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 24.07.2018)

    Fixierung in Psychiatrie nur mit Richter-Zustimmung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Keine Fixierung ohne richterliche Zustimmung?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 122 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Fixierung psychisch kranker Untergebrachter: Richtervorbehalt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Richterliche Genehmigung für Fixierung von Patienten notwendig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fixierung von Patienten nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richterliche Genehmigung für Fixierung von Patienten notwendig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fixierung von psychisch Erkrankten nur mit Richterbeschluss zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fixierungen von Psychiatrie-Patienten: Eingriff in die Freiheit nur mit Entscheidung des Richters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung - Fixierung stellt Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Dienstag, 30. Januar 2018, 10.00 Uhr, und am Mittwoch, 31. Januar 2018, 10.00 Uhr

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.01.2018)

    Fixierung von Patienten: "Was soll man da um Gottes willen machen?"

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.01.2018)

    BVerfG verhandelt zu Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Gibt es Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.12.2017)

    Psychiatrische Kliniken: Bundesverfassungsgericht verhandelt Fixierungen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.01.2018)

    Psychiatrie: Trauma durch Fixierung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2018)

    Fixierung von Patienten in psychiatrischen Kliniken

Besprechungen u.ä. (4)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung? Zur Fixierung in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG
    Eigenständige Freiheitsentziehung durch Fixierung einer Person während geschlossener Unterbringung

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zur Freiheit in der Freiheitsentziehung

Sonstiges (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)

    Urteilsverkündung in Sachen Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Dienstag, 24. Juli 2018, 10.00 Uhr

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 11.03.2019)

    DRB kritisiert Gesetzentwurf: Neuregelung der Fixierung im Vollzug verfassungswidrig?

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 IV BGB" von Dr. Angie Schneider, original erschienen in: FamRZ 2019, 89 - 94.

  • die-bpe.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE) zur Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 293
  • NJW 2018, 2619
  • NVwZ 2018, 1733
  • FamRZ 2018, 1442
  • AnwBl 2018, 463
  • DÖV 2018, 784
 
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Wird zitiert von ... (130)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass der Freiheitsanspruch nicht losgelöst von der tatsächlichen Möglichkeit zu freier Willensentschließung beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 128, 282 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

    Diese Bewertung steht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, die als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 149, 293 ), und den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formulierten grundlegenden konventionsrechtlichen Wertungen (vgl. BVerfGE 148, 296 ).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Eine europa- und völkerrechtsfreundliche Auslegung, die andere überstaatliche Grundrechtskataloge berücksichtigt und sich von deren Interpretation inspirieren lässt, bedeutet nicht, dass unter Nutzung des offenen Wortlauts der Grundrechte jede Interpretation internationaler oder europäischer Entscheidungsinstanzen und Gerichte zu übernehmen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 142, 313 ; 149, 293 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    aa) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG schützt die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 149, 293 m.w.N.; 156, 63 ).

    Subjektiv genügt ein darauf bezogener natürlicher Wille (vgl. zu Letzterem BVerfGE 149, 293 ).

    Wie sich aus der Bezeichnung des Rechts als "unverletzlich" und aus seinen Schranken in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 sowie Art. 104 Abs. 1 GG und den Verfahrensgarantien des Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG ergibt, handelt es sich um ein Grundrecht von hohem Rang (vgl. BVerfGE 156, 63 m.w.N.), in das lediglich aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 149, 293 m.w.N.).

    (1) Da der Schutzbereich auf die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit begrenzt ist, liegt ein Eingriff erst dann vor, wenn die betroffene Person durch die öffentliche Gewalt gegen ihren Willen daran gehindert wird, einen Ort oder Raum, der ihr an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich ist, aufzusuchen, sich dort aufzuhalten oder diesen zu verlassen (vgl. BVerfGE 149, 293 ; 156, 63 ).

    Das ist jedenfalls bei staatlichen Eingriffen durch Verhaftung, Festnahme und ähnliche Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Fall (vgl. BVerfGE 149, 293 m.w.N.).

    Um diese schwerste Form der Freiheitsbeschränkung handelt es sich erst dann, wenn die Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird, was eine besondere Eingriffsintensität und grundsätzlich eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraussetzt (vgl. BVerfGE 149, 293 m.w.N.).

    Erreicht die Eingriffsintensität das Niveau einer Freiheitsentziehung (vgl. BVerfGE 149, 293 ), wird diese in den folgenden Absätzen unter weitere prozedurale Voraussetzungen gestellt.

    Entsprechend folgt aus Art. 104 Abs. 2 Satz 4 GG ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber, den Richtervorbehalt in einer Art und Weise verfahrensrechtlich auszugestalten, die den unterschiedlichen Anwendungszusammenhängen gerecht wird, auf die jeweils zur Entscheidung stehende Freiheitsentziehung abgestimmt ist und sicherstellt, dass dem Betroffenen vor der Freiheitsentziehung alle diejenigen rechtsstaatlichen Sicherungen gewährt werden, die mit einem justizförmigen Verfahren verbunden sind (vgl. BVerfGE 149, 293 ).

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