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   BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23278
BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 (https://dejure.org/2018,23278)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 (https://dejure.org/2018,23278)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 (https://dejure.org/2018,23278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG); Faktischer Eingriff in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Grundgesetz (GG) durch die Koppelung einer Altersrente an die Abgabe ...

  • doev.de PDF

    Koppelung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs

  • rewis.io

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALG § 11 Abs. 1 Nr. 3 ; ALG § 21 ; GG Art. 14
    Verhältnismäßigkeit der Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ( ALG ); Faktischer Eingriff in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Grundgesetz ( GG ) durch die Koppelung einer Altersrente an die ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alterssicherung der Landwirte - und die Hofabgabepflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und das unzulässige Rechtsmittel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rentenregelung für Landwirte gekippt: Bauern müssen Hof bei Rentenbeginn nicht abgeben

  • archive.fo (Pressemeldung, 09.08.2018)

    Bauern im Ruhestand dürfen Hof behalten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte - BVerfG: Dass die Rente an die Abgabe des Hofs geknüpft ist, kann betroffene Landwirte unzumutbar belasten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rente für Landwirte: Hofabgabeklausel ist verfassungswidrig

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Altersrente bis zur Neuregelung der Hofabgabeklausel

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht kippt Pflicht zur Hofübergabe für den Renteneintritt

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Landwirte in Rente müssen Hof nicht mehr abgeben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Hofabgabeklause teilweise verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landwirte müssen ihren Hof nicht für die Rente abgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landwirte müssen ihren Hof nicht immer abgeben, um Rente zu bekommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorschriften zur Abgabepflicht landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig - Kopplung der Rente an Pflicht zur Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in Eigentumsfreiheit ein

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 86
  • NJW 2018, 3007
  • FamRZ 2018, 1535
  • DÖV 2018, 913
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht, ob der Gesetzgeber die beste Lösung für die hinter einem Gesetz stehenden Probleme gefunden hat (vgl. BVerfGE 149, 86 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 149, 86 ; 151, 67 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Dabei genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 70 m.w.N.).

    Vom Schutz des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG umfasst ist das zivilrechtliche Sacheigentum, dessen Besitz und die Möglichkeit, es zu nutzen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 71 m.w.N.).

    Der Eingriff im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechte muss durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 79 m.w.N.).

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip muss der Eingriff zur Erreichung eines legitimen Eingriffsziels geeignet sein und darf nicht weiter gehen, als es die Gemeinwohlbelange erfordern; ferner müssen Eingriffszweck und Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 85 m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich genügt für die Eignung, dass der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, dass also die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 90).

    Die Erforderlichkeit ist erst dann zu verneinen, wenn ein sachlich gleichwertiges, zweifelsfrei gleich wirksames, die Grundrechte weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht, um den mit dem Gesetz verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 116, 202 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 94).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei nicht, ob der Gesetzgeber die beste Lösung für die hinter einem Gesetz stehenden Probleme gefunden hat, denn der Gesetzgeber verfügt insoweit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 103, 293 ; 116, 202 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 94).

    Die Regelung muss die Grenze der Zumutbarkeit wahren und darf die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht übermäßig belasten (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 126, 112 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 -, Rn. 95).

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