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   BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62   

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https://dejure.org/1962,224
BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62 (https://dejure.org/1962,224)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1962 - 2 BvR 396/62 (https://dejure.org/1962,224)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1962 - 2 BvR 396/62 (https://dejure.org/1962,224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht bekanntgemachten Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 214
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Beteiligten vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 10, 177 [182]).

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Parteien zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in den Prozeß einführt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (BVerfGE 10, 177 [182]).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Beteiligten vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 10, 177 [182]).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62
    Ein Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin wäre im Hinblick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 10, 274 [281]) nur dann zu verneinen, wenn feststünde, daß das Landessozialgericht eine Stellungnahme der Beschwerdeführerin zu der gutachtlichen Äußerung auch nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses noch hätte berücksichtigen können.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62
    Es geht daher nicht an, die Beschwerdeführerin darauf zu verweisen, Gegenvorstellung zu erheben (vgl. BVerfGE 11, 61 [63]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Die Entscheidungen in BVerfGE 15, 214 (217 f.) und 17, 265 (268) betrafen Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsbeschlüsse, in denen gemäß § 91 a ZPO und § 193 SGG nur noch über die Kosten entschieden worden war, nachdem die Parteien die Hauptsache für erledigt erklärt hatten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - 21 Ta 1249/13

    Faires Verfahren - Prozesskostenhilfe - Rückwirkung auf Zeitpunkt der

    bb) Nach den Grundsätzen des nach Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Rechts auf rechtliches Gehör, darf das Gericht einen Prozesskostenhilfeantrag, dem keine Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlich Verhältnisse beigefügt ist, zwar nicht sofort zurückweisen, sondern muss der Partei entweder eine Frist zur Nachreichung der Erklärung setzen (vgl. Hessisches LAG vom 17.10.2012 - 7 Ta 282/12 -, juris; Zöller-Philippi, § 117 Rn. 17) oder, wenn die Partei bereits angekündigt hat, die Erklärung nachzureichen, eine angemessene Zeit warten, bevor es entscheidet (vgl. BVerfG vom 26.11.1963 - 2 BvR 301/63 -, AP Nr. 6 zu Art. 103 GG).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    Dabei umfasst dieses Verbot nach der Natur der Sache alle Tatsachen und Beweismittel ohne Rücksicht auf ihre Quelle und somit auch vom Gericht selbst herangezogene Beweismittel, von denen der Beteiligte nicht einmal weiß, so dass er weder mit ihrer Verwendung zu rechnen braucht noch sich dazu äußern kann (vgl. BVerfGE 15, 214 und 17, 86 ).

    Eine Verpflichtung des Beschwerdeführers, von sich aus durch Akteneinsichtnahme seiner Verfahrensbevollmächtigten nachzuforschen, ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden waren, bestand jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 15, 214 , 17, 194 , 32, 195 und BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - juris Rn. 30).

  • BVerfG, 04.06.2003 - 1 BvR 2114/02

    Aufhebung der Rechtskraft eines unter Verletzung von GG Art 103 Abs 1 ergangenen

    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Anspruch auf rechtliches Gehör sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 17, 86 ; 19, 49 ; 22, 267 ; 25, 137 ; 47, 182 ; 89, 28 ; 89, 381 ; 92, 158 ; 96, 205 ).

    Der gerichtlichen Entscheidung dürfen nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten; dabei werden alle Tatsachen erfasst (vgl. BVerfGE 17, 86 ), gleichgültig ob es sich um von Amts wegen eingeführte (vgl. BVerfGE 15, 214 ) oder um gerichtskundige Tatsachen handelt (vgl. BVerfGE 10, 177 ).

  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren

    Das gilt auch für gerichtskundige Tatsachen (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 32, 195 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedentlich den § 95 Abs. 2 BVerfGG in der Weise angewandt, daß es die Sache zur erneuten Entscheidung an ein anderes Gericht zurückverwies (vgl. BVerfGE 4, 412 [424]; 12, 113 [132]; 15, 43 [46]; 15, 214 [219]).
  • BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, einen Verfahrensbeteiligten zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in das gerichtliche Verfahren eingeführt hat und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (BVerfGE 10, 177 (182); 15, 214 (218)).

    Den Beschwerdeführer trifft keine Erkundigungspflicht (vgl. BVerfGE 15, 214 (218)).

  • BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer

  • BVerfG, 02.06.1987 - 2 BvR 1389/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zugrundelegung eines nicht

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
  • BVerfG, 08.03.1988 - 2 BvR 19/87

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verwertung gerichtskundiger

  • BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81

    Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) als Rechtfertigung für

  • BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 9.80

    Beurteilung eines Beamten - Verzögerung der Beförderung durch den Dienstherrn -

  • BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 16.79

    Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele durch eine Partei (Deutsche

  • BFH, 23.08.1966 - I R 83/66

    Voraussetzungen zum Erlass eines verbösernden Steuerbescheids

  • OLG Köln, 18.05.1979 - 2 W 25/79

    "Neuer" Beschwerdegrund im Sinn des § 568 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO);

  • BVerwG, 07.05.1984 - 1 WB 154.83

    Rechtsmittel

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