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   BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62   

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https://dejure.org/1963,81
BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62 (https://dejure.org/1963,81)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.1963 - 1 BvR 85/62 (https://dejure.org/1963,81)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 1963 - 1 BvR 85/62 (https://dejure.org/1963,81)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 1
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 249
  • MDR 1963, 192
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62
    Das Asylrecht würde seiner wegen einer kriminellen Straftat beantragten Auslieferung aber auch dann entgegenstehen, wenn zu besorgen wäre, daß er in der Türkei nicht nur wegen dieser Tat bestraft werden, sondern auch aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerfGE 9, 174 [180 f.]).

    Die vertragliche Zusicherung, bei einer Auslieferung den Grundsatz der Spezialität zu wahren, muß als ausreichende Garantie gegen eine politische Verfolgung des Ausgelieferten angesehen werden, sofern nicht zu befürchten ist, daß dieser Grundsatz in der Praxis nicht beachtet und nicht im Sinne einer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung verstanden wird (BVerfGE 9, 174 [181 f.]), insbesondere daß dem Ausgelieferten nach Verbüßung seiner Strafe auch nicht die Möglichkeit der Ausreise gewährt wird.

    Nach dem insoweit anzuwendenden besonders strengen Maßstab (BVerfGE 9, 174 [181]) kann nicht anerkannt werden, daß diese Einlassungen Ausdruck einer echten politischen Gegnerschaft des Beschwerdeführers zu der gegenwärtigen türkischen Regierung sind.

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet kein Recht auf eine mündliche Verhandlung (BVerfGE 5, 9 [11]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62
    Zwar obliegt ihm keine Beweislast (BVerfGE 8, 81 [84]).
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