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   BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16   

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https://dejure.org/2019,36828
BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 (https://dejure.org/2019,36828)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 (https://dejure.org/2019,36828)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 (https://dejure.org/2019,36828)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    (Sanktionen im Sozialrecht)

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 12 Abs 2 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, IAOÜbk 29
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Minderung staatlicher Leistungen zur Existenzsicherung, insb zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten - Zulässigkeit solcher Sanktionen nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen - § 31a Abs 1 S 1 bis 3 SGB ...

  • rabüro.de

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) teilweise verfassungswidrig

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Sanktionen im SGB II

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Minderung staatlicher Leistungen zur Existenzsicherung, insb zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten - Zulässigkeit solcher Sanktionen nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen - § 31a Abs 1 S 1 bis 3 SGB ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Hartz-IV-Sanktionen müssen abgemildert werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von §§ 31 , 31a , 31b SGB II mit dem Grundsatz der Sozialstaatlichkeit; Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Kürzung von Arbeitslosengeld II aufgrund von Pflichtverletzungen um 30 Prozent ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Minderung staatlicher Leistungen zur Existenzsicherung, insb zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten - Zulässigkeit solcher Sanktionen nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen - § 31a Abs 1 S 1 bis 3 SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Kürzung nur bis 30 Prozent erlaubt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Hartz-IV-Sanktionen: Kürzung von maximal 30 Prozent

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld ...

  • archive.ph (Pressebericht, 05.11.2019)

    Grundsicherung: Urteil löst neue Hartz-IV-Debatte aus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Der Gesetzgeber ist bei den Hartz IV-Sanktionen zu weit gegangen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Kürzungen teilweise verfassungswidrig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sanktionen der Jobcenter sind zum Teil verfassungswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wesentlicher Teil der Hartz-IV-Sanktionen mit sofortiger Wirkung gekippt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II: Sanktionen vom Jobcenter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern in Form von Leistungskürzungen ist teilweise verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Praktische Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Hartz IV-Sanktionen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 31a SGB II: 60 % Sanktion und vollständiger Wegfall des ALG II verfassungswidrig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sanktionen der Jobcenter sind zum Teil verfassungswidrig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sanktionen der Jobcenter sind zum Teil verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig - Wiederholte Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres dürfen nicht zur Minderung von 60 % des Regelbedarfs oder zum vollständigen Wegfall der ...

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungsgliederung in Sachen Sanktionen im SGB II

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.01.2019)

    Verhandlung zu Hartz-IV-Sanktionen: Das BVerfG im Zentrum der Politik

  • handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2019)

    Sanktionen für Empfänger: Verfassungsgericht prüft Hartz-IV-Kürzungen

Besprechungen u.ä. (7)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnismäßigkeit bei der Menschenwürde?

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Existenzminimum, Menschenwürde und Verhältnismäßigkeit

  • tagesschau.de (Pressekommentar, 05.11.2019)

    Hartz-IV-Urteil: Sanktionen sind weiterhin richtig

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Staats-/Verfassungsrecht: Zur (Un-)Vereinbarkeit der Leistungsminderungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Arbeitslosengeld II ("Hartz-IV-Sanktionen") mit dem Grundgesetz

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    (Teil-)Verfassungswidrigkeit möglicher Sanktionen von Pflichtverletzungen im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 31 ff. SGB II)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hartz-IV-Sanktionen: Ist die Würde des Menschen antastbar?

Sonstiges (10)

  • tacheles-sozialhilfe.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme des Vereins Tacheles zur Verfassungsbeschwerde

  • deutscher-verein.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme der der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zur Verfassungsbeschwerde

  • diakonie.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme der Diakonie Deutschland zur Verfassungsbeschwerde

  • harald-thome.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland zur Verfassungsbeschwerde

  • eformation.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Verfassungsbeschwerde

  • tacheles-sozialhilfe.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahmen zum Vorlageverfahren

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.11.2019)

    Hartz-IV-Urteil: Bundesagentur kassiert Sanktionsbescheide für alle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 152, 68
  • NJW 2019, 3703
  • NZS 2020, 13
  • FamRZ 2020, 135
 
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Wird zitiert von ... (243)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Der Spielraum des Gesetzgebers bezieht sich insofern auf die Einschätzung und Bewertung der Verhältnisse, der etwa erforderlichen Prognose und der Wahl der Mittel, um seine Ziele zu erreichen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 68 ).Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. dazu BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 17, 306 ; 96, 10 ; 113, 23 ).

    Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ; näher unten Rn. 245).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Ob dies der Fall ist, unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 153, 182 ; siehe auch BVerfGE 152, 68 ).

    (a) (aa) Verfassungsrechtlich genügt für die Eignung bereits die Möglichkeit, durch die gesetzliche Regelung den Gesetzeszweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 152, 68 ; 155, 238 ; 156, 63 ; stRspr).

    Bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung steht dem Gesetzgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen (vgl. BVerfGE 109, 279 m.w.N.; 152, 68 ; siehe auch BVerfGE 156, 63 ).

    Für Letzteres können auch das vom Eingriff betroffene Recht (vgl. BVerfGE 152, 68 ) und das Eingriffsgewicht eine Rolle spielen (vgl. BVerfGE 156, 63 ).

    Das schließt die Prüfung ein, ob die gesetzgeberische Prognose hinreichend verlässlich ist (vgl. BVerfGE 152, 68 ).

    Je länger eine unter Nutzung von Prognosespielräumen geschaffene Regelung in Kraft ist und sofern der Gesetzgeber fundiertere Erkenntnisse hätte erlangen können, umso weniger kann er sich auf seine ursprünglichen, unsicheren Prognosen stützen (vgl. BVerfGE 152, 68 ).

    Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 152, 68 ; 155, 238 ; stRspr; hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 123; zu entsprechenden Spielräumen Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 2020-808 DC vom 13. November 2020, Rn. 28 f.; Österreichischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 10. März 2021 - V 583/2020 u.a. -, Rn. 28 f. m.w.N.; Verfassungsgericht der Tschechischen Republik, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - PI. ÚS 106/20 -, Rn. 76).

    Der Spielraum kann sich wegen des betroffenen Grundrechts und der Intensität des Eingriffs verengen (vgl. BVerfGE 152, 68 ).

    Auch bei der Prüfung der Angemessenheit besteht grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 121, 317 ; 152, 68 ; strenger etwa BVerfGE 153, 182 ; hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - Rn. 135>).

  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu

    Das kommt auch dann in Betracht, wenn die Verfassungswidrigkeit nicht in der Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG besteht (vgl. BVerfGE 152, 68 bei einem Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG).

    Um solche Folgen zu vermeiden, bedarf es der Beschränkung auf eine Unvereinbarkeitserklärung, die aber mit einer Weitergeltungsanordnung sowie zu deren Begrenzung mit normvertretendem Übergangsrecht (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 152, 68 ) zu verbinden ist, um den erforderlichen Schutz der betroffenen, bei Heirat unter 16-jährigen in von der verfassungswidrigen Norm erfassten Auslandsehen zu gewährleisten.

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