Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61, 1 BvL 4/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,32
BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61, 1 BvL 4/61 (https://dejure.org/1963,32)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1963 - 1 BvL 1/61, 1 BvL 4/61 (https://dejure.org/1963,32)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1963 - 1 BvL 1/61, 1 BvL 4/61 (https://dejure.org/1963,32)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,32) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 286
  • NJW 1963, 1667
  • MDR 1963, 903
  • DVBl 1964, 46
  • DÖV 1964, 463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
    Das gleiche ergebe sich, wenn man beide Tätigkeiten als Funktionen eines einzigen Berufes ansehe, denn auch der Wechsel und der Ausbau eines Berufes durch Hinzunahme weiterer Tätigkeiten werde von Art. 12 Abs. 1 GG als Berufswahl geschützt (vgl. BVerwGE 4, 167).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit sind ausreichend, wenn die Regelung für die Betroffenen zumutbar und nicht übermäßig belastend ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406]).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
    Das Kassenarzt-Urteil schließlich hat die Tätigkeit des Kassenarztes nicht als besonderen Beruf, sondern als Ausübungsform des Berufs eines freipraktizierenden Arztes angesehen und die Zulassung zur Kassenpraxis als Berufsausübungsregelung aufgefaßt (BVerfGE 11, 30).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
    So hat das Bundesverfassungsgericht das Apothekenmonopol für Arzneifertigwaren u. a. damit gerechtfertigt, daß für den Drogisten der Verkauf von Arzneifertigwaren nur Nebentätigkeit seines Drogistenberufs sei (vgl. BVerfGE 9, 73).
  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvL 10/56

    Mindestmilchmenge für den Milchhandel und Grundrecht der freien Berufswahl für

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
    Dem steht nicht entgegen, daß im Beschluß vom 17. Dezember 1958 (BVerfGE 9, 39) die Hinzunahme des Vertriebs von loser Milch auch für denjenigen, der bereits andere Milcherzeugnisse vertreibt, nicht als Erweiterung des Warensortiments, sondern als Wahl eines zweiten Berufes gewertet worden ist; hier hatte der Gesetzgeber durch besondere Zulassungsvoraussetzungen den Handel mit loser Milch zu einem Sonderberuf ausgestaltet.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
    Ebenso ist angenommen worden, daß das Verhandeln vor Gericht für den Prozeßagenten kein eigener Beruf, sondern die Erweiterung seiner Berufstätigkeit als Rechtsbeistand sei und § 157 Abs. 3 ZPO deshalb keinen Eingriff in die Berufswahl, sondern nur eine Regelung der Berufsausübung enthalte (BVerfGE 10, 185).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist zwar grundsätzlich der Tenor der Entscheidung in der jeweiligen Instanz maßgeblich (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 18, 257 ; 24, 119 ; 104, 74 ) und eine Vorlage nur zulässig, wenn sämtliche erforderlichen Beweiserhebungen durchgeführt sind (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Dabei reichen grundsätzlich vernünftige Gründe des Allgemeinwohls aus (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 16, 286 ; 81, 156 ; stRspr).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Der frei praktizierende Arzt habe die freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft, könne insbesondere seine Arbeitszeit frei einteilen, er trage aber auch das volle wirtschaftliche Berufsrisiko (BVerfGE 16, 286, 294) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht