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   BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62   

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https://dejure.org/1963,30
BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62 (https://dejure.org/1963,30)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1963 - 1 BvR 542/62 (https://dejure.org/1963,30)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1963 - 1 BvR 542/62 (https://dejure.org/1963,30)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Hirnkammerluftfüllung

  • openjur.de

    Hirnkammerluftfüllung

  • opinioiuris.de

    Hirnkammerluftfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; StPO § 81 § 81a
    Verfassungsrechtliche Grenzen hinsichtlich der Anordnung einer Pneumoenzephalographie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hirnelektrische Untersuchung - Elektroenzephalographie - Körperliche Unversehrtheit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Hirnkammerluftfüllung - Pneumoenzephalographie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 108
  • NJW 1963, 2368
  • MDR 1964, 23
  • DÖV 1965, 286
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto

    Hierin läge eine evidente Verkürzung des bisherigen Grundrechtsschutzes: Bei solchen Prüfungsmaßstäben hätten weder das Lüth-Urteil selbst (BVerfGE 7, 198 [207 ff., bes. 212 ff.]) noch die Entscheidungen im Schmid-Spiegel-Fall, im Falle des Tonjägerverbandes oder zur Freiheit der Information aus DDR-Zeitungen (vgl. BVerfGE 12, 113 [126 ff.]; 24, 278 [281 ff.]; 27, 104 [109 f.]) ergehen können, um nur einige markante Beispiele für die zahlreichen Entscheidungen zu nennen, in denen das Gericht unter Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles einen Grundrechtsverstoß bejaht hat (vgl. etwa auch BVerfGE 16, 194 [198 ff.]; 17, 108 [119 f.]; 20, 45 [49 ff.] zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Ihre Anwendung steht daher von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 19, 342 [348-349]; 17, 108 [117]; 16, 194 [202]).

    Soweit der Schutz des Grundrechts es verlangt, müssen auch an sich beachtliche Gesichtspunkte zweckmäßigen Verfahrensablaufs zurücktreten und verfahrensrechtliche Unbequemlichkeiten in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 17, 108 [118]).

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