Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,30
BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62 (https://dejure.org/1963,30)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1963 - 1 BvR 542/62 (https://dejure.org/1963,30)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1963 - 1 BvR 542/62 (https://dejure.org/1963,30)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,30) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Hirnkammerluftfüllung

  • openjur.de

    Hirnkammerluftfüllung

  • opinioiuris.de

    Hirnkammerluftfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; StPO § 81 § 81a
    Verfassungsrechtliche Grenzen hinsichtlich der Anordnung einer Pneumoenzephalographie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hirnelektrische Untersuchung - Elektroenzephalographie - Körperliche Unversehrtheit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Hirnkammerluftfüllung - Pneumoenzephalographie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 108
  • NJW 1963, 2368
  • MDR 1964, 23
  • DÖV 1965, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
    Gegen § 81a StPO erhobene verfassungsrechtliche Bedenken sind nicht begründet: diese Bestimmung kann auch die Anordnung von Untersuchungen rechtfertigen, bei denen in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 10. Juni 1963 - 1 BvR 790/58 -, BVerfGE 16, 194 [194], abgedruckt NJW 1963, 1597).

    c) Schließlich lassen die angefochtenen Beschlüsse auch eine Erörterung darüber vermissen, ob die Vornahme eines so schweren Eingriffs, wie ihn die Pneumoenzephalographie darstellt, im rechten Verhältnis zur Schwere der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Straftat steht (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 10. Juni 1963, abgedruckt NJW 1963, 1597).

  • OLG Hamm, 03.02.1960 - 1 Ws 480/59
    Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
    Auch das Oberlandesgericht Hamm hält in seinem Beschluß vom 3. Februar 1960 (NJW 1960, 1400 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur) den Eingriff für erheblich.
  • BGH, 01.10.1957 - 5 StR 203/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
    Der Bundesgerichtshof hat die Pneumoenzephalographie für eine nicht ungefährliche Untersuchung erklärt, die für den Betroffenen unangenehm und beschwerlich sei und daher grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und auch dann nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Patienten vorgenommen werden sollte (Urteil vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 -, anscheinend nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
    Dazu genügt es nicht, daß der Eingriff auf einer gesetzlichen Grundlage beruht; denn das Gesetz, das den Eingriff erlaubt, muß seinerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen werden (BVerfGE 7, 198).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Hierin läge eine evidente Verkürzung des bisherigen Grundrechtsschutzes: Bei solchen Prüfungsmaßstäben hätten weder das Lüth-Urteil selbst (BVerfGE 7, 198 [207 ff., bes. 212 ff.]) noch die Entscheidungen im Schmid-Spiegel-Fall, im Falle des Tonjägerverbandes oder zur Freiheit der Information aus DDR-Zeitungen (vgl. BVerfGE 12, 113 [126 ff.]; 24, 278 [281 ff.]; 27, 104 [109 f.]) ergehen können, um nur einige markante Beispiele für die zahlreichen Entscheidungen zu nennen, in denen das Gericht unter Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles einen Grundrechtsverstoß bejaht hat (vgl. etwa auch BVerfGE 16, 194 [198 ff.]; 17, 108 [119 f.]; 20, 45 [49 ff.] zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Ihre Anwendung steht daher von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 19, 342 [348-349]; 17, 108 [117]; 16, 194 [202]).

    Soweit der Schutz des Grundrechts es verlangt, müssen auch an sich beachtliche Gesichtspunkte zweckmäßigen Verfahrensablaufs zurücktreten und verfahrensrechtliche Unbequemlichkeiten in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 17, 108 [118]).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht