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   BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58   

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BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58 (https://dejure.org/1963,145)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1963 - 1 BvL 15/58 (https://dejure.org/1963,145)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1963 - 1 BvL 15/58 (https://dejure.org/1963,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVersG § 32 Abs. 5 Nr. 6; GG Art. 6 Abs. 5
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf nichteheliche Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 148
  • NJW 1964, 291
  • MDR 1964, 209
  • DVBl 1964, 26
  • DÖV 1965, 274
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvL 11/62

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit Beschluß vom 18. Dezember 1962 ( 1 BvL 11/62, abgedruckt NJW 1963, 198 ) die Vorlage in einem Zivilprozeß für unzulässig erklärt, solange das Gericht nach dem Stand seines Verfahrens ein Urteil über die Entscheidungserheblichkeit der Norm sich noch nicht habe bilden können; daß es für seine Entscheidung auf die Norm ankomme, müsse mit einem solchen Grad von Wahrscheinlichkeit feststehen, wie er vor der ersten mündlichen Verhandlung regelmäßig nicht gegeben sei.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58
    Diese Benachteiligung widersprach der in Art. 6 Abs. 5 enthaltenen Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hatte (vgl. BVerfGE 8, 210 [217]; 13, 290 [298]).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58
    Diese Benachteiligung widersprach der in Art. 6 Abs. 5 enthaltenen Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hatte (vgl. BVerfGE 8, 210 [217]; 13, 290 [298]).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Diese sind auf die Verfahren zu beschränken, in denen schon vor der mündlichen Verhandlung die Entscheidungserheblichkeit der Norm mit Sicherheit feststeht (vgl. BVerfGE 17, 148 [152]).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    Dieser auch bei weiter Auslegung der in § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB enthaltenen Ausnahmeregelung verbleibende Unterschied hat vor Art. 6 Abs. 5 GG keinen Bestand, da die Verfassungsnorm auch die Diskriminierung einzelner Gruppen nichtehelicher Kinder gegenüber ehelichen Kindern verbietet (vgl. BVerfGE 17, 148 ).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Steht etwa schon vor einer mündlichen Verhandlung die Entscheidungserheblichkeit der Norm mit Sicherheit fest, steht es der Zulässigkeit einer Vorlage nicht entgegen, wenn das vorlegende Gericht von einer mündlichen Verhandlung absieht (vgl. BVerfGE 17, 148 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Der Parlamentarische Rat übernahm den vormaligen Programmsatz in Art. 6 Abs. 5 GG als bindenden Auftrag an den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 148 ; 25, 167 ; 44, 1 m.w.N.), der über die gesetzgeberische Bindung hinaus als besondere Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes ein Grundrecht gewährt (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 280 ; 25, 167 ; 44, 1 ).

    Sowohl im Hinblick auf die konkrete Auslegung des Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 148 ; 17, 280 ; 22, 163 ; 25, 167 ; 26, 44 ; 44, 1 ; 96, 56 ) als auch auf die allgemeine Frage der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Auslegung des innerstaatlichen deutschen Rechts (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ) werfen die vorliegenden Verfassungsbeschwerden keine Fragen auf, die noch nicht durch das Verfassungsgericht geklärt oder erneut klärungsbedürftig geworden sind.

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Der Senat entscheidet nach § 90 Abs. 2 i.V.m. § 121 Satz 1 FGO ohne mündliche Verhandlung, da die Beteiligten auf mündliche Verhandlung verzichtet haben, die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte des Streitfalls erörtert sind und nach Auffassung des Senats auch ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Entscheidungserheblichkeit der Norm mit Sicherheit feststeht (vgl. BVerfG-Urteil vom 31. Januar 1989 1 BvL 17/87, BVerfGE 79, 256, 264 f.; BVerfG-Beschluss vom 29. Oktober 1963 1 BvL 15/58, BVerfGE 17, 148, 152).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    Dabei darf sich der Gesetzgeber grundsätzlich nicht mit einer bloßen Annäherung der Stellung des nichtehelichen Kindes an die des ehelichen Kindes zufriedengeben (vgl. BVerfGE 17, 148 ; 85, 80 ; 118, 45 ).

    Art. 6 Abs. 5 GG enthält die Wertentscheidung, dass ein Kind nicht wegen seiner nichtehelichen Geburt benachteiligt werden darf (vgl. BVerfGE 17, 148 ).

  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

    Diese sind auf die Verfahren zu beschränken, in denen schon vor der mündlichen Verhandlung die Entscheidungserheblichkeit der Norm mit Sicherheit feststeht (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1963 - 1 BvL 15/58 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits geklärt, daß diese Grundrechtsvorschrift einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeber enthält, dessen Erfüllung nicht in seinem freien Belieben steht (BVerfGE 8, 210 [216]; vgl. auch BVerfGE 17, 148 [155]).

    Er verletzt die Verfassung, wenn er es unterläßt, den Verfassungsauftrag in angemessener Frist auszuführen (BVerfGE 8, 210 [216]), oder wenn er Gesetze erläßt, die dem Verfassungsgebot nicht entsprechen (vgl. BVerfGE 17, 148 [155]; 22, 163 [172]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 5 GG insoweit eine echte Rechtsnorm, die bereits vor einer Aktualisierung als Auslegungsmaßstab für das überkommene Recht und als Prüfungsmaßstab für nachkonstitutionelles Recht unmittelbare Beachtung fordert (vgl. BVerfGE 8, 210 [217 ff.]; 17, 148 [153 ff.]; 17, 280 [283 ff.]; 22, 163 [172 ff.]).

    Wie bereits ausgeführt, enthält Art. 6 Abs. 5 GG eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes und eine Schutznorm zugunsten der unehelichen Kinder (BVerfGE 17, 280 [286]; 17, 148 [153]).

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    6 Abs. 5 verpflichtet - ohne Altersbegrenzung (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 1976 - 1 BvR 810/70 u.a. - BVerfGE 44, 1 ) - den Gesetzgeber zum Schutz des nichtehelichen Kindes (BVerfG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1963 - 1 BvL 15/58 - BVerfGE 17, 148 und vom 5. November 1991 - 1 BvR 1256/89 - BVerfGE 85, 80 ).
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 12/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Es kann ausgeschlossen werden, dass sie sich dazu entschlossen hätte, auch für in Vollzeit tätige Ärzte weitergehende Vergütungsbegrenzungen einzuführen, wenn sie gewusst hätte, dass die für zeitanteilig tätige Ärzte geltenden Regelungen mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit nicht vereinbar sind (zu einer solchen Konstellation vgl BVerfG Beschluss vom 11.6.1958 - 1 BvL 149/52 - BVerfGE 8, 28, 37; BVerfG Beschluss vom 29.10.1963 - 1 BvL 15/58 - BVerfGE 17, 148, 152 f = SozR Nr. 4 zu Art. 6 GG; BVerfG Beschluss vom 11.7.1967 - 1 BvL 23/64 - BVerfGE 22, 163, 174 f = SozR Nr. 63 zu Art. 3 GG; BVerfG Beschluss vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 - BVerfGE 22, 349, 362 = SozR Nr. 67 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08

    Verletzung von Art 6 Abs 5 GG durch Ablehnung des Pflichtteilsrechts eines vor

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02

    Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

  • AG Hamburg-Altona, 15.04.2010 - 350 F 118/09

    Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, deutsches Kind,

  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

  • FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72

    Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes

  • VG Göttingen, 29.09.1999 - 2 A 2045/96

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von

  • BSG, 14.07.1977 - 4 RJ 107/76

    Kinderzuschuss - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt - Ehelichkeitsanfechtung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.1999 - 11 Sa 786/98

    Klage gegen den Arbeitgeber des Vaters auf Zahlung einer Waisenrente;

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 5/71

    Ersatzkassenpraxis - Beteiligter Arzt - Streit um Beteiligung - Senatsbesetzung -

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