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   BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61, 1 BvR 106/62   

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https://dejure.org/1964,75
BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61, 1 BvR 106/62 (https://dejure.org/1964,75)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1964 - 1 BvR 416/61, 1 BvR 106/62 (https://dejure.org/1964,75)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1964 - 1 BvR 416/61, 1 BvR 106/62 (https://dejure.org/1964,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Bundesnotarordnung

  • opinioiuris.de

    Bundesnotarordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Notariatsformen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 381
  • NJW 1964, 1515
  • MDR 1964, 734
  • DNotZ 1964, 430
  • BB 1964, 740
  • DB 1964, 719
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. April 1963 (BVerfGE 16, 6) ergebe, daß die Aufrechterhaltung der verschiedenen Notariatsformen gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

    Die Beschwerdeführer können daher nicht geltend machen, daß ihnen durch die Einrichtung des Nurnotariats die Wahl des Notarberufs als eines zweiten Berufs abgeschnitten werde (vgl. BVerfGE 16, 6).

    Die Beschwerdeführer können sich für ihre Auffassung nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. April 1963 (BVerfGE 16, 6 [24]) berufen.

  • BGH, 23.04.1953 - III ZR 103/52

    Persönliche Haftung des Notars

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
    Der Bundesgerichtshof hat, und zwar gerade für den Beruf des Notars, entschieden, daß es Ausnahmen von der Staatshaftung des Art. 34 GG geben könne (vgl. BGHZ 9, 289).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Rechtsanwalts ... gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 148.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen 2. des Rechtsanwalts ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte ... - gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 150.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen.
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 148.60

    Voraussetzungen einer Ernennung zum Notar - Ablehnung der Bestellung als

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Rechtsanwalts ... gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 148.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen 2. des Rechtsanwalts ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte ... - gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 150.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen.
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
    In dem Beschluß zu 1 BvL 8/62 vom heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 4 Abs. 1 BNotO mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, weil die für die Aufgaben des Notars im Sinne der Bundesnotarordnung kennzeichnende Bindung an den Staat die Einschränkung des Grundrechts der freien Berufswahl rechtfertigt.
  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 191.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
    Auch der Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1955 (BVerwGE 2, 349) geht fehl.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Lassen sich mehrere Regelungen denken, die sich noch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so kann der Gesetzgeber die ihm am geeignetsten erscheinende auswählen, ohne mit dem Willkürverbot in Konflikt zu geraten (BVerfGE 3, 58 [135]; 17, 381 [388 f.]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist es ferner - wie bereits in einer weiteren Entscheidung klargestellt worden ist (BVerfGE 17, 381 [386]) - nicht maßgeblich, daß die Notare in steuerrechtlichen Vorschriften wie freie Berufe behandelt werden; das Notariat wird dadurch nicht zu einer freiberuflichen Tätigkeit.
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Derartige Ermächtigungsnormen können - allein für sich betrachtet - grundsätzlich in die Rechtssphäre des Bürgers nicht unmittelbar eingreifen, selbst wenn sie mit Rechtsfehlern behaftet sein sollten (vgl. BVerfGE 17, 381 [386]; 41, 65 [88]; 45, 400 [413]).
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