Rechtsprechung
BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1758 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 ABs. 2, Abs. 3
Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Bremen, 14.01.1957 - 2 W 223/56
- BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Papierfundstellen
- BVerfGE 17, 99
- NJW 1963, 1819 (Ls.)
- MDR 1963, 987
Wird zitiert von ... (25)
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Der Grundsatz der Gleichberechtigung verlangt als objektive Wertentscheidung auch dort Beachtung, wo es sich zunächst nicht um das Verhältnis der Rechtsstellung von Männern und Frauen handelt; sie untersagt grundsätzlich auch, die Rechtsstellung irgendwelcher betroffener Personen, hier der ehelichen Kinder aus gemischt-nationalen Ehen, nach der Geschlechtszugehörigkeit eines Dritten, hier des deutschen Elternteils, zu differenzieren (vgl. BVerfGE 17, 1 (27); 17, 99 (105)). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bietet aber nur Schutz gegen Willkür, nicht gegen jede fehlerhafte Anwendung einer Prozeßordnung (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 17, 99 ). - BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Sollte indessen aus diesen Gründen eine Verletzung der subjektiven Grundrechte der Mütter aus Art. 3 Abs. 2 GG entfallen, dann bleibt weiter zu prüfen, welche Bedeutung diese Norm als objektiver Wertmaßstab für das Handeln des Gesetzgebers hat (vgl. BVerfGE 17, 1 [27]; 17, 99 [105]).
- BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
a) Der gesetzliche Richter kann auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die gesetzliche Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 3, 359 [363 f.]; 9, 213 [215]; 13, 132 [143]; 17, 99 [104]; 18, 441 [447]; 19, 38 [42 f.]). - BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier: …
Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt nicht gegen Verfahrensfehler, die infolge eines Irrtums des Gerichts unterlaufen, sondern nur gegen Willkür (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 17, 99 [104]; 23, 288 [320]). - BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Jede Beschränkung eines Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und zu der Bedeutung des Grundrechts steht (Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - DVBl. 1990, 707 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 17, 99 ). - BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02
Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67
Ferntrauung
Selbst wenn es zu Unrecht seine Zuständigkeit zur Entscheidung bejaht haben sollte, obwohl die Sache nach § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung hätte vorgelegt werden müssen, wäre die Unterlassung der Vorlage allenfalls ein Verfahrensfehler, gegen den Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Schutz bietet (vgl. BVerfGE 17, 99 [104]).Auch die rechtliche Beurteilung des einen Status begründenden Vorgangs wie der einer Eheschließung wird durch die spätere Änderung der Rechtslage nicht berührt (vgl. BVerfGE 17, 99 [107]).
- BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …
Spezifische Belange des Namensschutzes als Bestandteil des verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 19, 177 ; 78, 38 ) werden nicht verletzt: Dem Kläger wird das Recht zur Führung seines Familiennamens mit u-Umlaut nicht bestritten. - BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1604/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der bayerischen Neuregelung …
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
- StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548
Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von …
- BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im …
- BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption
- BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung
- BGH, 05.06.1967 - II ZR 128/65
Urteil über die Grundlage der Gesellschaft
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1615/97
- BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen mietgerichtliches Urteil …
- BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 426/86
Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1659/97
- BVerwG, 31.01.1969 - VII C 69.67
Bewusst falsche Schreibung eines Namens
- BVerwG, 13.01.1997 - 6 B 85.96
Antrag auf Änderung des Familiennamens in den Mädchennamen der Mutter - …