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   BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64   

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https://dejure.org/1964,199
BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64 (https://dejure.org/1964,199)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.1964 - 2 BvR 223/64 (https://dejure.org/1964,199)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 1964 - 2 BvR 223/64 (https://dejure.org/1964,199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 382 § 383 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligte Schriftsätze - Kenntnis der verfahrensbeteiligten Schriftsätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 147
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht seiner Entscheidung nur Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 13, 132 [145]).
  • BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64
    Ein am Verfahren Beteiligter ist nicht verpflichtet, von sich aus nachzuforschen, ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden sind (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1963 - 2 BvR 647/62 - 5.5)1.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verlangt, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 7, 239 , 275 , 340 ; 8, 184 ; 9, 261 , 303 ; 10, 177 , 274 ; 13, 132 ; 15, 214 ; 16, 283 ; 17, 86 , 139 , 194 ; 18, 147 , 399 ; 19, 142 , 198 ; 20, 280 ; 24, 56 ; 25, 40 ; 26, 37 ; 29, 340 , 345 ; 32, 195 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 89, 381 , stRspr).
  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    Zudem verhalten sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nicht dazu, inwieweit das Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf den von ihnen geltend gemachten Verletzungen des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 112, 185 ; stRspr).
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