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   BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64, 2 BvL 2/64   

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https://dejure.org/1964,283
BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64, 2 BvL 2/64 (https://dejure.org/1964,283)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1964 - 2 BvL 1/64, 2 BvL 2/64 (https://dejure.org/1964,283)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1964 - 2 BvL 1/64, 2 BvL 2/64 (https://dejure.org/1964,283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; PatAnwG § 39 § 44
    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 216
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Zur Frage der Zulässigkeit führt der Ehrengerichtshof aus: Er könne zwar nicht als Gericht im Sinne der Art. 19 Abs. 4, 92 und 97 GG angesehen werden, sei aber als "sachlich unabhängige, in einem formell gültigen Gesetz mit den Aufgaben eines Gerichts betraute und als Gericht bezeichnete Spruchstelle" jedenfalls vorlageberechtigt (BVerfGE 6, 55 [63]).

    Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob der Ehrengerichtshof nach den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 [63]) entwickelten Grundsätzen ein Gericht im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG ist und ob es für die Entscheidungen, die der Ehrengerichtshof zu treffen hat, auf die Gültigkeit des § 44 PatAnwG ankommt.

    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).

    In jedem Fall muß sich der Bestätigungswille des nachkonstitutionellen Gesetzgebers entweder aus dem von ihm erlassenen Gesetz selbst oder aus "dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen" erschließen lassen (BVerfGE 11, 126 [131]).

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvL 10/56

    Mindestmilchmenge für den Milchhandel und Grundrecht der freien Berufswahl für

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 25/59

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Nichtehelichenrechts

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Daß der in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und dem Zusammentritt des ersten Bundestages, also dem 24. Mai und dem 7. September 1949, zuständige Gesetzgeber als "nachkonstitutioneller" Gesetzgeber anzusehen ist, steht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1955 (BVerfGE 4, 331 [339ff.]) außer Zweifel.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64
    Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind, unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Prüfung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 124 [128ff.]; 6, 55 [65]; 10, 129 [131 f.]; 11, 126 [131]), es sei denn, daß der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie im Zuge seiner Gesetzgebung in »seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 [65]; 7, 282 [290]; 8, 210 [213 f.]; 9, 39 [46]; 10, 129 [132]; 10, 185 [191 f.]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Der Bundesgesetzgeber hat jedoch die ganze Bestimmung im Zuge seiner Gesetzgebung in seinen Willen aufgenommen (vgl BVerfGE 11, 126 (131f); 18, 216 (219f); 32, 78 (82); 32, 296 (299f); 36, 224 (227)).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Demgegenüber ist von einem Bestätigungswillen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers nicht auszugehen bei Änderung einzelner Vorschriften eines vorkonstitutionellen Gesetzes (vgl. BVerfGE 11, 126 [131 f.]; 24, 20 [22 f.]; 29, 39 [43 f.]; 32, 296 [299 f.]) sowie dann, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und von ihrer Aufhebung oder sachlichen Änderung vorerst absieht, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [223]; 32, 256 [258]; 32, 296 [299]; 64, 217 [221]).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

    Die Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers setzt voraus, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 (129 ff.) m. w. Nachw.; 18, 216 (219 f.); 23, 272 (274); 26, 321 (324); 32, 296 (299)).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71

    Kranzgeld

    Dies setzt voraus, daß sich ein Wille zur Bestätigung der Norm aus dem Inhalt des nachkonstitutionellen Gesetzes selbst oder aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 [129 ff. m. weit. Nachw.]; 18, 216 [219 f.]; 23, 272 [274]; 26, 321 [324]).

    Eine Bestätigung kann dagegen nicht angenommen werden, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [223]; 32, 256 [258]).

  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75

    Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB

    Immerhin kann sich der Bestätigungswille unter Umständen auch aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen der unveränderten vor konstitutionellen Norm und der neuen nachkonstitutionellen Regelung ergeben (BVerfGE 18, 216 [22o]).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82

    Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht

    Eine Bestätigung kann dagegen nicht angenommen werden, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [223]; 32, 256 [258]; 32, 296 [299]).
  • BFH, 03.08.1967 - IV 47/65

    Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund

    Es ist nicht erforderlich, daß sich der Bestätigungswille des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aus dem von ihm erlassenen Gesetz selbst ergibt; vielmehr genügt es, wenn sich dieser Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen erschließen läßt (BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [220]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 bei

    Gegenstand der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur Gesetze im formellen Sinn sein (BVerfGE 17, 208 (209 f.) mit weiteren Nachweisen), und auch sie nur insoweit, als sie nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes verkündet worden sind (BVerfGE 18, 216 (219 f.) mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 38/66

    Nichtbeamteter Notar - Gebühren aus dem Notariat - Umsatzsteuerpflicht

    Gegenstand der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG können nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG nur Gesetze im formellen Sinne sein (Beschluß des BVerfG 2 BvL 26/63 vom 4. Februar 1964, BVerfGE 17, 208 [BVerfG 04.02.1964 - 2 BvL 26/63] [209 f.]), und auch sie nur insoweit, als sie nach dem Inkrafttreten des GG verkündet worden sind (Beschluß des BVerfG 2 BvL 1 und 2/64 vom 10. November 1964, BVerfGE 18, 216 [219 f.]).
  • BVerwG, 21.09.1967 - I C 98.61

    Rechtsmittel

    Über die derogierende Wirkung des Grundgesetzes auf Recht aus der früheren Zeit hat das jeweils in der Sache entscheidende Gericht ohne die in Art. 100 Abs. 1 GG vorgesehene Vorlegung selbst zu entscheiden (BVerfGE 2, 124 [128 ff.] und 18, 216 [219 f.]).
  • VGH Bayern, 26.04.1985 - 22 CS 85 A.1065
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